Drucksache 18 / 17 690 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Gräff (CDU) vom 28. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Januar 2019) zum Thema: Zur geplanten Schließung des Bürgeramts Elsterwerdaer Platz und Antwort vom 13. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Christian Gräff (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 690 vom 28. Januar 2019 über Zur geplanten Schließung des Bürgeramts Elsterwerdaer Platz ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die nachfolgenden Antworten beruhen auf den Zulieferungen des Bezirks Marzahn- Hellersdorf. 1. Wie hat sich die Anzahl der Kundinnen und Kunden in den Bürgerämtern des Bezirks Marzahn- Hellersdorf in den Jahren 2015 bis 2018 an den einzelnen Standorten entwickelt? Zu 1.: Bürgeramt 2015 2016 2017 2018 Bürgeramt 1 - Helle Mitte 48961 52798 59730 73661 Bürgeramt 2 - Marzahner Promenade 63796 68916 80267 68055 Bürgeramt 3 - Biesdorf-Center 57873 58571 71740 68452 gesamt 170630 180285 211737 210168 2. Wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich des Amts für Bürgerdienste entwickelt? (Bitte um Angabe der einzelnen Fachbereiche) Zu 2.: Fachbereich 2015 2016 2017 2018 2019 Bürgerämter 42 41 41 41 41,5 Standesamt/Staatsangehörigkeit 9,75 9,75 9,75 11,75 11,75 Wohnen 24,75 25,75 25,75 27 27 Interne Dienste/Wahlen 7 8 8 8 8 gesamt 83,5 84,5 84,5 87,75 88,25 3. Wann wurden die Mietverträge und dazugehörigen Beschlüsse zu den einzelnen Standorten der Bürgerämter gefällt? Seite 2 von 3 Zu 3.: 1. Zu 3.:Für den Standort Marzahner Promenade 11 wurde der Mietvertrag am 12.02.2002 abgeschlossen, der Beschluss im Hauptausschuss erfolgte lt. Beschlussprotokoll der 1. Sitzung der 15. Wahlperiode am 12.12.2001, Nr. 0020. 2. Für den Standort Alice-Salomon-Platz 3 wurde der Mietvertrag lt. 2. Nachtrag vom 07.04.2000/05.04.2000 geschlossen, der Beschluss im Hauptausschuss erfolgte lt. Beschlussprotokoll der 1. Sitzung der 15. Wahlperiode am 12.12.2001, Nr. 0019. 3. Für den Standort Elsterwerdaer Platz 3 wurde der Mietvertrag am 09.01.2006/05.01.2006 abgeschlossen, der Beschluss im Hauptausschuss lt. Beschlussprotokoll der 84. Sitzung der 15. Wahlperiode erfolgte am 19.01.2005, Nr. 2848. 4. Wann und durch wen wurden die Anforderungen an die einzelnen Standorte der Bürgerämter letztmalig überprüft? Welche baulichen und welche externen Kriterien (Erreichbarkeit mit ÖPNV; Parkplätze etc.) wurden dabei berücksichtigt? Zu 4.: Eine laufende fachliche Prüfung der Mietobjekte wird nicht durch das Facility Management / Objektmanagement durchgeführt. Es liegt ein Anforderungskatalog seitens des Amtes für Bürgerdienste bezogen auf ein neues Mietangebot vor und eine Stellungnahme zum gegenwärtigen Standort in Biesdorf. Externe Kriterien, wie ÖPNV-Anbindung, Parkplätze etc., waren hier nicht enthalten. 5. Wann und durch wen wurden im Sommer 2017 Verhandlungen mit dem Vermieter des Standortes Elsterwerdaer Platz zur Situation der Temperatur/ Sonnenschutz aufgenommen? Zu 5.: Die letzten Verhandlungen zum bestehenden Mietverhältnis wurden im Zeitraum März bis Oktober 2018 geführt. Diese wurden durch das Facility Management mit dem Amt für Bürgerdienste gemeinsam in dessen Auftrag geführt (siehe auch Antwort zu 6.) 6. Welche Vorschläge wurden inhaltlich und finanziell seitens des Vermieters und des Bezirksamts dabei vorgeschlagen? Zu 6.: Im März 2018 wurden mit dem bisherigen Vermieter erste Gespräche hinsichtlich einer Verbesserung des Raumklimas durch den Einbau einer Klimaanlage geführt. Im Juni 2018 übersandte der Vermieter in diesem Zusammenhang einen gänzlich neuen Mietvertrag. Die darin enthaltenen Regelungen entsprachen jedoch nicht den inhaltlichen Ansprüchen hinsichtlich der Ausführung des Einbaus der Klimaanlage. Im September 2018 wurde ein neuer Mietvertragsentwurf vorgelegt. Die Mietkonditionen waren jedoch um ca. 52% höher, was zu einer Mehrbelastung für den geplanten Vertragszeitraum (5 Jahren) in Höhe von ca. 154 T€ geführt hätte. Weiterhin waren neue zusätzliche Kostenpositionen enthalten, die im bisherigen Vertrag nicht enthalten waren . Eine Reduzierung der Miethöhe wurde seitens des Vermieters nicht in Aussicht gestellt. Das Angebot wurde daher im Oktober 2018 vom Amt für Bürgerdiente abgelehnt und so kommuniziert. In der Zwischenzeit wurde ein Alternativ-standort im Biesdorf -Center geprüft. Im Dezember 2018 trat der Vermieter an das Facility Management heran und erklärte sich bereit, neue Verhandlungen zur Fortführung des bisherigen Vertrages aufzunehmen. Dazu sind Gespräche Ende Januar 2019 vorgesehen. Seite 3 von 3 7. Wann und durch wen erfolgte die Erarbeitung der Kriterien für die Anforderungen an einen neuen Standort am Elsterwerdaer Platz (z.B. im „Biesdorf- Center“) und wann und durch wen sind diese erstmals mit dem Vermieter besprochen bzw. verhandelt worden? Zu 7.: Die Anforderungen des Bezirksamtes sind im Dezember 2018 an den Vermieter des möglichen neuen Standortes übersandt worden. 8. Wann hat es auf diese Anforderungen eine Reaktion seitens der potenziellen Vermieter gegeben? Zu 8.: Der Vermieter hat die Prüfung und Zusendung eines Angebotes zugesagt. Es liegt aktuell noch nicht vor (Stand 01.02.19). 9. Gab es die Bitte um weitere inhaltliche Erläuterungen zu den Kriterien/ Bedingungen für eine Anmietung durch die einzelnen potenziellen Vermieter? Zu 9.: Die Darstellungen des Bürgeramtes zu den Ansprüchen, insbesondere mit Blick auf mehr Flächen für den wachsenden Bezirk, waren ausreichend. Es gab keine Nachfrage . 10. Wann wurden diese ggf. beantwortet und durch wen? Zu 10.: Siehe hierzu die Antwort zu Frage 9. 11. Wann und durch wen erfolgte die Wirtschaftlichkeitsberechnung der einzelnen Angebote? Zu 11.: Eine abschließende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung konnte noch nicht durchgeführt werden, da mit Stand vom 01.02.2019 von beiden Vermietern noch keine finalen bzw. nachgebesserten Angebote vorlagen. 12. Wann und durch wen wurde die Wirtschaftlichkeitsberechnung und Gegenüberstellung im Hinblick auf den jetzigen Mietvertrag erstellt und geprüft? Erfolgte dabei eine Gegenüberstellung ggf. direkter Investitionen (z.B. für den Sonnenschutz) durch den Mieter (Bezirk) versus eine Anmietung und Investitionen durch den potenziellen Vermieter? Zu 12.: Siehe hierzu die Antwort zu Frage 11. Ein außenliegender Sonnenschutz und eine Klimaanlage können nicht eigenständig durch den Bezirk installiert werden. Berlin, den 13. Februar 2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport