Drucksache 18 / 17 693 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Herbert Mohr (AfD) vom 29. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Januar 2019) zum Thema: Überprüfung der hausärztlichen Versorgung! und Antwort vom 19. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Herbert Mohr (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17693 vom 29. Januar 2019 über Überprüfung der hausärztlichen Versorgung! _______________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft auch Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Demzufolge wurden die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV Berlin) und die Ärztekammer Berlin um Stellungnahmen gebeten, die in die Beantwortung eingeflossen sind. 1. Wie viele Fachärzte für Allgemeinmedizin sind aktuell in Berlin tätig? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.) 2. Wie viele von ihnen nehmen aktuell und tatsächlich an der hausärztlichen Versorgung teil? Zu 1. und 2.: Nach Angaben der Ärztekammer Berlin waren im Jahr 2018 insgesamt 2.741 Fachärzte für Allgemeinmedizin tätig. Eine Aufschlüsselung nach Bezirken ist nicht möglich, da lediglich hinsichtlich der an der ambulanten Versorgung gesetzlich Krankenversicherter Niederlassungsdaten seitens der Kassenärztlichen Vereinigung Berlins vorliegen. Über die Verteilung von Fachärzten für Allgemeinmedizin in Krankenhäusern, Privatpraxen und anderen Einrichtungen können auf Bezirksebene keine Angaben gemacht werden. Als an der ambulanten hausärztlichen Versorgung gesetzlich krankenversicherter Personen nahmen zum 01.07.2018 nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin insgesamt 1.359 Fachärzte für Allgemeinmedizin mit 1.258,85 Vollzeitäquivalenten teil, die sich gemäß der nachfolgenden Tabelle auf die Berliner Bezirke verteilten: - 2 - 2 Anzahl der Allgemeinmediziner (KTFG 01) innerhalb der Hausärzte (MZFG) zum 01.07.2018 Anzahl nach Köpfen Anzahl nach VZÄ Mitte 137 128,25 Friedrichshain- Kreuzberg 140 126,80 Pankow 132 126,00 Charlottenburg- Wilmersdorf 146 130,35 Spandau 83 75,45 Steglitz-Zehlendorf 114 104,60 Tempelhof-Schöneberg 132 122,60 Neukölln 129 120,00 Treptow-Köpenick 77 70,50 Marzahn-Hellersdorf 93 88,05 Lichtenberg 96 91,00 Reinickendorf 80 75,25 Allgemeinmediziner 1.359 1.258,85 VZÄ = Vollzeitäquivalent/Stand Bedarfsplan 01.07.2018 3. Wie hat sich die Zahl der Fachärzte für Allgemeinmedizin in Berlin in den letzten 10 Jahren (2008 bis einschließlich 2018) entwickelt? Zu 3.: Gemäß der Angaben der Berliner Ärztekammer hat sich die Zahl der Fachärzte für Allgemeinmedizin seit dem Jahr 2010 wie folgt entwickelt: Jahr Anzahl Ärzte 2010 2.489 2011 2.510 2012 2.574 2013 2.616 2014 2.659 2015 2.678 2016 2.701 2017 2.723 2018 2.741 Die Zahlen aus den Jahren 2008 und 2009 können nicht bereitgestellt werden, da vor dem Jahr 2010 die Facharztqualifikationen Allgemeinmedizin und Innere Medizin zusammengefasst waren. - 3 - 3 4. Wie hat sich analog dazu die Zahl der Behandlungsfälle im allgemeinfachärztlichen Versorgungsbereich in Berlin in den letzten 10 Jahren entwickelt? Zu 4.: Fachärzte für Allgemeinmedizin sind nach der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses der hausärztlichen Versorgung zugeordnet. Gemäß Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Berlins hat sich die Zahl der Behandlungsfälle in der hausärztlichen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter in den letzten 10 Jahren wie folgt entwickelt: Jahr Behandlungsfälle in Millionen (gerundet) 2009 7,67 2010 7,60 2011 7,76 2012 7,86 2013 8,25 2014 8,37 2015 8,58 2016 8,77 2017 8,89 2018* 4,60 * Angaben für 2018 beschränkt auf das erste Halbjahr 2018 5. Wie hoch ist der Anteil der erwachsenen Bevölkerung in Berlin, die einen Hausarzt hat? (Wenn möglich , bitte nach Altersgruppen der Patienten aufschlüsseln). Wie hoch ist dabei der Anteil der Fachärzte für Allgemeinmedizin? Zu 5.: Hierzu liegen keinerlei Daten vor. 6. Wie hoch wird der Bedarf an Hausärzten in Berlin aktuell und für die nächsten 5 Jahre eingeschätzt? Zu 6.: Die bundesweit gültige Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geht von einer allgemeinen Verhältniszahl einem Hausarztvollzeitäquivalent (entspricht einer Mindestsprechstundenzeit von 20 Stunden für die Versorgung gesetzlich Versicherter ) zu 1.671 Einwohnern eines Planungsbereichs zur Erreichung einer bedarfsgerechten Versorgung aus. Für das Land Berlin als einheitlicher Planungsbereich ergab sich zum 31.12.2017 bei einer Bevölkerung von 3.711.930 Personen somit ein Bedarf von 2.221,38 Versorgungsaufträ- - 4 - 4 gen zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung nach Maßgaben der Bedarfsplanungsrichtlinie . Die Bevölkerungszahlen zum 31.12.2018 liegen noch nicht vor. Der zukünftige Bedarf wurde auf Grundlage der Bevölkerungsprognose der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen 2015 – 2030, mittlere Variante berechnet. In Folge der wachsenden Bevölkerung steigt auch die Anzahl der hausärztlichen Versorgungsaufträge , die für eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung gemäß der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses erforderlich ist. Im Hinblick auf die Altersstruktur der derzeit in der ambulanten Versorgung tätigen Hausärztinnen und Hausärzte muss zudem festgehalten werden, dass nach Angaben der Berliner Kassenärztlichen Vereinigung etwa ein Drittel der Hausärzte (840) bereits 60 Jahre alt oder älter ist, so dass in den kommenden fünf Jahren das jeweilige Versorgungsangebot von voraussichtlich mehr als 500 Hausärztinnen und Hausärzten in Berlin neu besetzt werden muss. In diesem Falle kann ein Nachwuchsproblem mittelfristig nicht ausgeschlossen werden. Des Weiteren wird die maßgebliche Bedarfsplanungsrichtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss derzeit überarbeitet, so dass sich im Falle einer Adjustierung der allgemeinen Verhältniszahl bereits zeitnah differente Bedarfszahlen ergeben können. Die Beantwortung erfolgt gemeinsam mit der Antwort auf die Frage 2. 7. Wie hat sich das Budget der Fachärzte für Allgemeinmedizin in Berlin in den letzten 10 Jahren entwickelt? Jahr 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Bevölkerung (Prognose Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen , mittlere Variante) 3.736.905 3.752.709 3.765.214 3.776.154 3.786.254 3.795.014 Benötigte hausärztliche Versorgungs - aufträge zur Erreichung eines Versorgungsgrades von 100% gemäß Bedarfsplanungsrichtlinie gemeinsamer Bundesausschuss 2236,33 2245,79 2253,27 2259,82 2265,86 2271,10 - 5 - 5 Zu 7.: Hinsichtlich der Budgetverteilung werden die Fachärzte für Allgemeinmedizin nicht gesondert dargestellt. Auch liegen keine Informationen zu den Einnahmen aus der Versorgung privatversicherter Patientinnen und Patienten vor. Das Budget der an der hausärztlichen Versorgung gesetzlich Versicherter beteiligten niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, die auch die Fachärzte für Allgemeinmedizin einschließt , ist einschließlich der extrabudgetären Vergütung (EGV) im betrachteten 10- Jahres-Zeitraum nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung nominell gewachsen. Im Zeitraum von 2009 bis 2017, für die bereits die kompletten Angaben vorliegen, stieg das Budget um 30,9% an. Honorare (inkl EGV) Euro 2009 368.367.916 2010 371.334.146 2011 390.444.902 2012 388.126.290 2013 417.375.300 2014 425.786.788 2015 435.891.115 2016 459.751.095 2017 482.228.705 8. Gab es Budgetkürzungen im hausärztlichen Bereich in den letzten 5 Jahren bzw. wie hat sich die Zahl der Hausärzte entwickelt, bei denen Budgetkürzungen in den letzten 5 Jahren vorgenommen worden sind? Zu 8.: Aufgrund einer Gesetzesänderung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) mussten ab dem Quartal 1-2016 alle Leistungen im Notfall ohne Begrenzung finanziert werden. Hierzu mussten die notwendigen Finanzmittel aus dem hausärztlichen- und fachärztlichen Versorgungsbereich transferiert werden. Eine Zuordnung der Belastungen auf einzelne Hausärztinnen und Hausärzte ist jedoch nicht möglich. Berlin, den 19. Februar 2019 In Vertretung Martin Matz Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung