Drucksache 18 / 17 697 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 23. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Januar 2019) zum Thema: Berliner Wohnungsbaugesellschaften – Teil 4 – Wie hoch sind die Kapitalrücklagen der Wohnungsbaugesellschaften? und Antwort vom 10. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 17697 vom 23.01.2019 über Berliner Wohnungsbaugesellschaften - Teil 4 - Wie hoch sind die Kapitalrücklagen der Wohnungsbaugesellschaften? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den BBU - Verband Berlin- Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme wurde durch den BBU in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wie hoch sind die Kapitalrücklagen der Wohnungsbaugesellschaften? Wie haben sich diese in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Bitte einzeln nach Wohnungsbaugesellschaft und als Gesamtwert tabellarisch und im Liniendiagramm ausweisen!) Zu der Entwicklung der Kapitalrücklagen in den letzten 10 Jahren werden im Rahmen des Wohnungswirtschaftlichen Fachcontrollings der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften keine Daten erhoben und verarbeitet. Dem Senat liegen keine eigenen Auswertungen vor. Die Daten können in den Jahresabschlüssen der einzelnen Konzerne bzw. Konzerngesellschaften, die öffentlich zugänglich sind, eingesehen werden. Berlin, den 10. Februar 2019 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen