Drucksache 18 / 17 702 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 23. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Januar 2019) zum Thema: Berliner Wohnungsbaugesellschaften – Teil 9 – Wie hat sich die Relation von Gewinnabführung und Zuführung an die Kapitalrücklage entwickelt? und Antwort vom 10. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 17702 vom 23.01.2019 über Berliner Wohnungsbaugesellschaften – Teil 9 – Wie hat sich die Relation von Gewinnabführung und Zuführung an die Kapitalrücklage entwickelt? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den BBU - Verband Berlin- Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. um Mitteilung der im Rahmen des Wohnungswirtschaftlichen Fachcontrollings der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften verarbeiteten Daten gebeten. Die Daten und Kennziffern wurden durch den BBU in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie werden nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wie hat sich die Gewinnabführung an das Land Berlin und die Zuführung an die Kapitalrücklage und deren Relation zueinander in den letzten zehn Jahren bei den Berliner Wohnungsbaugesellschaften entwickelt? (Bitte einzeln nach Wohnungsbaugesellschaft und als Gesamtwert tabellarisch und im Liniendiagramm ausweisen!) Frage 2: Welche Zuschüsse erhalten die Wohnungsbaugesellschaften vom Land Berlin? Wie haben sich diese in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Bitte einzeln nach Wohnungsbaugesellschaft und als Gesamtwert tabellarisch und im Liniendiagramm ausweisen!) Antwort zu Frage 1 und 2: Zu der Entwicklung der Gewinnabführung, der Zuführung in die Kapitalrücklage sowie der Zuschüsse des Landes Berlin in den letzten 10 Jahren werden im Rahmen des Wohnungswirtschaftlichen Fachcontrollings der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften keine Daten erhoben und verarbeitet. Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen liegen keine eigenen Auswertungen vor. Die öffentlich zugänglichen Daten können u.a. in den Jahresabschlüssen der einzelnen Konzerne bzw. Konzerngesellschaften eingesehen werden. Berlin, den 10. Februar 2019 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen