Drucksache 18 / 17 714 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 24. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Januar 2019) zum Thema: Liquid Ecstasy und K.O.-Tropfen II und Antwort vom 12. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17714 vom 24. Januar 2019 über Liquid Ecstasy und K.O.-Tropfen II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Auf meine Anfrage 18/17459 hat der Senat lediglich das Ergebnis der Freitextsuche in POLIKS nach dem Begriff "KO-Tropfen" mitgeteilt, nicht jedoch die Ergebnisse zu den weiteren Begriffen "Liquid Ecstasy", "GHB", "Ketamin" und "Rohypnol". Ich bitte daher um erneute Beantwortung zu den anderen Begriffen. 1. Wie viele Straftaten, bei denen "Liquid Ecstasy" (GHB), K.O.-Tropfen, Ketamin, Rohypnol oder verwandte Mittel zur Anwendung gekommen sind, sind der Polizei Berlin in den Jahren 2012 bis 2018 jeweils jährlich bekannt geworden? Falls dieses Tatmerkmal nicht gesondert erfasst wird, in wie vielen POLIKS-Vorgängen (Freitextsuche) in den jeweiligen Jahren sind diese Begriffe erwähnt worden? Zu 1.: Zu den vier aufgeführten Begriffen „Liquid Ecstasy“, „GHB“, „Ketamin“ und „Rohypnol“ wurden mittels sogenannter „Freier Recherche“ im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) im Freitext zum Sachverhalt von Strafanzeigen gesucht. Andere „verwandte Mittel“ wurden nicht einbezogen, da es eine Vielzahl grundsätzlich denkbarer Substanzen gibt. Im Folgenden werden alle Strafanzeigen nach Anlagejahr aufgelistet, die einen der genannten Begriffe im Sachverhalt enthalten. Damit ist jedoch weder gesagt noch strukturiert auswertbar, ob die jeweilige Substanz zur Anwendung gekommen ist. Die Werte sind somit kein belastbares Abbild im Hinblick auf „KO-Tropfen-Taten“, also Sachverhalten, bei denen den Opfern heimlich eine betäubende Substanz verabreicht wird, um (üblicherweise) weitere Straftaten zum Nachteil des jeweiligen Opfers zu begehen. Die recherchierten Sachverhalte enthalten auch Fälle von bloßen Sicherstellungen, entwendeten Gütern und ähnlichem. Der nachfolgenden Tabelle ist das Rechercheergebnis zur Freitextsuche im Sachverhalt zu entnehmen. Seite 2 von 4 alle Straftaten GHB Ketamin Liquid Ecstasy Rohypnol insgesamt 2012 33 66 8 43 150 2013 62 56 18 11 147 2014 54 46 7 6 113 2015 48 49 10 3 110 2016 59 54 10 3 126 2017 112 63 29 7 211 2018 113 80 28 9 230 insgesamt 481 414 110 82 1.087 Quelle: Freie Recherchen in POLIKS vom 1. Februar 2019 2. Ist es in den jeweiligen Fällen zu 1) zu unmittelbaren Folgestraftaten gekommen und wenn ja, welchen? Zu 2.: Aussagen zu „unmittelbaren Folgestraftaten“ sind nicht recherchierbar. Die weitaus häufigsten „KO-Tropfen-Taten“ im Sinne von „unmittelbaren Folgestraftaten“ sind Sexualdelikte und Raubtaten. 3. Welches Alter und Geschlecht hatten die jeweiligen Tatopfer? Wie viele der Opfer waren deutsche Staatsbürger? Wie viele der Opfer haben keine Meldeanschrift in Berlin? Zu 3.: Die folgende Betrachtung zu den Tatopfern bezieht sich auf 43 Sexualdelikte und Raubstraftaten die von 2012 bis 2018 erfasst wurden und bei denen es sich wahrscheinlich um „KO-Tropfen-Taten“ handelt. Einerseits können zu einem Fall mehrere Geschädigte erfasst sein, andererseits ist nicht zu jedem Delikt die Erfassung einer geschädigten Person zwingend vorgesehen und es gibt auch „unbekannte Geschädigte“. Die nachfolgende Tabelle bildet Alter und Geschlecht der insgesamt 44 erfassten Geschädigten ab. Zur Vereinfachung der grundsätzlich aufwändigen Auswerteschritte wird hinsichtlich des Alters nur auf die Hauptaltersgruppen abgestellt. Heranwachsende (18 – 20 Jahre) gab es unter den Geschädigten nicht. Kind (-13 Jahre) Jugendliche (14-17 Jahre) Erwachsene (ab 21 Jahre) insgesamt m w m w m w m w 2012 3 0 3 2013 2 3 2 3 2014 1 5 7 6 7 2015 3 0 3 2016 1 3 1 1 1 5 2017 5 2 5 2 2018 3 4 3 4 gesamt 0 1 1 3 16 23 17 27 Quelle: Freie Recherchen in POLIKS vom 1. Februar 2019 Seite 3 von 4 Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie viele der Geschädigten deutsche Staatsangehörige waren. 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Gesamt 2 4 11 0 5 2 6 30 Quelle: Freie Recherchen in POLIKS vom 1. Februar 2019 Die nachfolgende Tabelle stellt dar, wie viele der Geschädigten in der Strafanzeige in POLIKS erfasst wurden, ohne dass die Eintragung einer Meldeanschrift in Berlin erfolgte. 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Gesamt 1 2 3 2 1 3 5 17 Quelle: Freie Recherchen in POLIKS vom 1. Februar 2019 4. Welches Alter und Geschlecht hatten die ermittelten Tatverdächtigen? Wie viele der ermittelten Tatverdächtigen waren deutsche Staatsbürger? Wie viele der ermittelten Tatverdächtigen haben keine Meldeanschrift in Berlin? Zu 4.: Die folgende Betrachtung zu den Tatverdächtigen bezieht sich nur auf die o. a. 43 Sexualdelikte und Raubstraftaten, bei denen es sich am wahrscheinlichsten tatsächlich um „KO-Tropfen-Taten“ handelt. Die nachfolgende Tabelle bildet Alter und Geschlecht der insgesamt 22 Tatverdächtigen ab. Zur Vereinfachung der grundsätzlich aufwändigen Auswerteschritte wird hinsichtlich des Alters nur auf die Hauptaltersgruppen abgestellt. Es gibt keine tatverdächtigen Kinder und Heranwachsenden; alle Tatverdächtigen sind männlich. 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Gesamt Jugendliche 0 0 1 0 0 0 0 1 Erwachsene 1 6 7 3 0 3 1 21 Quelle: Freie Recherchen in POLIKS vom 01.02.2019 Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie viele der Tatverdächtigen deutsche Staatsangehörige waren. 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Gesamt 0 5 6 1 0 2 0 14 Quelle: Freie Recherchen in POLIKS vom 01.02.2019 Die nachfolgende Tabelle stellt dar, wie viele der Tatverdächtigen in der Strafanzeige in POLIKS erfasst wurden, ohne dass die Eintragung einer Meldeanschrift in Berlin erfolgte. 2013 2015 2017 Gesamt 3 1 1 5 Quelle: Freie Recherchen in POLIKS vom 1. Februar 2019 5. Welche Tatörtlichkeiten (nach den Auswahloptionen in POLIKS) sind zu den jeweiligen Vorgängen zu 1) erfasst? Zu 5.: Die folgende Betrachtung zu den Tatörtlichkeiten bezieht sich auf die o. a. 43 Sexualdelikte und Raubstraftaten, bei denen es sich am wahrscheinlichsten tatsächlich um „KO-Tropfen-Taten“ bzw. „unmittelbare Folgestraftaten“ handelt. Zur Seite 4 von 4 Übersichtlichkeit und aufgrund der geringen Fallzahlen wird in der Tabelle nicht nach Jahren und Substanzen differenziert. Die Erfassung einer Tatörtlichkeit ist in POLIKS nicht verpflichtend, sodass im Folgenden nur 38 Fälle mit 19 verschiedenen Tatörtlichkeiten dargestellt werden können. Tatörtlichkeit Anzahl der Fälle Diskothek 7 Wohngebäude 6 Mehrfamilienhaus (auch Wohn- Geschäftsgebäude) 4 Hotel 3 Parkanlage/ Grünanlage 2 sonstige Tatörtlichkeit 2 Ladengeschäft 2 Straße 1 Internet 1 Bar/ Kneipe 1 Apotheke 1 Grundschule 1 Einfamilienhaus (auch Doppelhaushälfte/ Villa) 1 Wohnblock 1 Fabrik 1 Wohnhaus 1 Parkhaus 1 Kinderspielplatz 1 Polizeidienststelle (Gebäude) 1 Gesamt 38 Quelle: Freie Recherchen in POLIKS vom 1. Februar 2019 Berlin, den 12. Februar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport