Drucksache 18 / 17 716 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 30. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Januar 2019) zum Thema: Meldewürdige Straftaten durch Polizeiangehörige und Antwort vom 12. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17716 vom 30. Januar 2019 über Meldewürdige Straftaten durch Polizeiangehörige ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele meldewürdige Straftaten durch Polizeiangehörige hat es in den einzelnen Monaten der Jahren 2016 bis 2018 gegeben? Bitte gegliedert nach den PKS-Hauptgruppen im Sinne der PKS 2017. Zu 1.: Es erfolgt durch die Polizei Berlin keine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung. 2. Wie, seit wann und durch wen ist der Begriff der "meldewürdigen Straftat" im Sinne der Frage zu 1) definiert worden? Zu 2.: Die „meldewürdigen Straftaten durch Polizeiangehörige“ sind wöchentliche polizeiinterne Mitteilungen ausschließlich an die Behördenleitung, die über aktuell geführte Strafermittlungen informieren und als Teil eines Führungsinstrumentariums gelten. Diese Mitteilungen enthalten einzelfall- und personenbezogene Daten. Die Grundlage für diese Meldungen bilden die „Arbeitshinweise – Aufgaben der Koordinierungsstelle Verfahrensangelegenheiten und interne Prävention (KoSt ViP)“ vom 15. Mai 2015, die mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt sind. 3. Wie viele der Fälle zu 1) betrafen jeweils Polizei-Anwärter? 4. In wie vielen der Fälle zu 1) hat die Polizei Berlin den Senator für Inneres, den Staatssekretär für Inneres und in wie vielen Fällen den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung über den Sachverhalt unterrichtet? Seite 2 von 2 Zu 3. und 4.: Auf die Beantwortung zur Frage 1 wird verwiesen. Berlin, den 12. Februar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport