Drucksache 18 / 17 722 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 28. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Januar 2019) zum Thema: Schweigen ist Gold V und Antwort vom 15. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17722 vom 28. Januar 2019 über Schweigen ist Gold V ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité) beantworten kann. Sie wurde daher um Stellungnahme gebeten. 1. Nach einem Medienbericht vom 06. März 2014 wurde gegen "die Verantwortlichen der Charité" ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen des "Verdachts eines Bilanzierungsdelikts". Um welchen Tatvorwurf ging es genau und wie ist der Stand des Ermittlungsverfahrens? Zu 1.: Der Sachverhalt ist in dem genannten Medienbericht hinreichend dargestellt und bezieht sich auf § 17 des Publizitätsgesetzes. Laufende Ermittlungsverfahren sind nicht bekannt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können hierzu keine weiteren Auskünfte erteilt werden . 2. Welche Abteilung bei der Staatsanwaltschaft hat diesen Tatvorwurf bearbeitet bzw. bearbeitet ihn derzeit? Hat es seit Beginn der Ermittlungen Wechsel der Sachbearbeiter gegeben? Falls ja, wann? Zu 2.: Die Staatsanwaltschaft untersteht nicht der Senatskanzlei, sodass hierzu keine Erkenntnisse vorliegen. 3. Wie hoch waren die Zuwendungen des Landes Berlin für Lehre und Forschung an die Charité in den Jahren 2015 bis 2018 jeweils? Zu 3.: Zuwendungen des Landes Berlin für Forschung und Lehre erhält die Charité grundsätzlich nicht. - - 2 Gemäß § 3 Abs. 2 BerlUnimedG vereinbaren das Land Berlin und die Charité für Aufgaben von Forschung, Lehre und Studium Zuschüsse in mehrjährigen Verträgen. Für den Zeitraum 2007 bis 2018 hat die Charité für Forschung und Lehre folgende Beträge erhalten: 4. Wie hoch waren die Zuwendungen des Bundes für Lehre und Forschung an die Charité in den Jahren 2015 bis 2018 jeweils? Zu 4.: Die Zuwendungen des Bundes für Forschung und Lehre an die Charité betrugen im Jahr 2015: 38.507 T€, im Jahr 2016: 44.334 T€, im Jahr 2017: 45.654 T€, im Jahr 2018: 53.054 T€. Diese Summen verteilen sich im Zeitraum 2015 bis 2018 auf 811 Einzelprojekte. 5. Wie genau (Summe nach Projekten) und auf welcher Grundlage wurden diese Mittel an der Charité verteilt bzw. zugewiesen? Zu 5.: Bei den Zuwendungen des Bundes handelt es sich um eingeworbene Drittmittel. Diese werden je nach Festlegung im Zuwendungsbescheid an die Charité ausgezahlt und für die beantragten Aktivitäten verwendet. 6. Wie hoch waren die Streitwerte etwaiger Verfahren in den jeweiligen Jahren 2010 bis 2018 in Verfahren, die (ehemalige) Patienten gegen die Charité geführt haben? Zu 6.: Die bezifferten Klageforderungen von (ehemaligen) Patientinnen und Patienten beliefen sich im Jahr 2013 auf 1,21 Mio. €, im Jahr 2014 auf 0,59 Mio. €, im Jahr 2015 auf 4,12 Mio. €, im Jahr 2016 auf 3,43 Mio. €, im Jahr 2017 auf 3,75 Mio. € und im Jahr 2018 auf 5,07 Mio. €. Für die Jahre 2010 bis 2012 liegt keine belastbare Auswertung vor. 7. In wie vielen dieser Verfahren im jeweiligen Jahr ist die Charité zu einer Zahlung (in welcher Gesamthöhe, bei Renten bitte die Höhe der dafür gebildeten Rückstellungen einbeziehen) verurteilt worden? 8. In wie vielen Fällen hat sich die Charité mit Patienten im oben genannten Zeitraum in einem (gerichtlichen oder außergerichtlichen) Vergleich über behauptete Ansprüche gegen die Charité geeinigt? Welche Gesamthöhe an Zahlungen hat die Charité dafür jährlich erbracht? Zuschüsse* Haushalt WissForsch 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Konsumtiver Zuschuss gem. Charité-Vertrag 215,9 202,8 189,7 176,6 183,6 189,2 195,0 198,6 202,2 203,0 207,1 215,1 Allg. inv. Zuschuss 35,9 30,6 32,9 33,6 33,6 33,6 33,5 33,5 33,6 33,6 33,6 33,6 *Die Zahlenangaben sind nach unten gerundet. - - 3 Zu 7. und 8.: Für das Jahr 2013 ist in neun Fällen eine Zahlung erfolgt. Zahlungen erfolgten in Höhe von gesamt 132.664 €. Für das Jahr 2014 ist in sechs Fällen eine Zahlung erfolgt. Zahlungen erfolgten in Höhe von gesamt 45.580 €. Für das Jahr 2015 ist in 16 Fällen eine Zahlung erfolgt. Zahlungen erfolgten in Höhe von 240.976 €. Für das Jahr 2016 ist in zwei Fällen eine Zahlung erfolgt. Zahlungen erfolgten in Höhe von gesamt 77.874 €. Für das Jahr 2017 ist in drei Fällen eine Zahlung erfolgt. Zahlungen erfolgten in Höhe von gesamt 58.558 €. Für das Jahr 2018 ist in zwei Fällen eine Zahlung erfolgt. Zahlungen erfolgten in Höhe von gesamt 15.971 €. Alle Zahlungen erfolgten entweder auf Basis eines Urteils oder eines Vergleichs. Die Charité ist im Besitz einer Betriebshaftpflichtversicherung. Vergleiche schließt daher die das Verfahren leitende Versicherung. Die Charité leistet aufgrund des Versicherungsschutzes insoweit auch keine Zahlungen. Berlin, den 15. Februar 2019 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -