Drucksache 18 / 17 723 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 30. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Januar 2019) zum Thema: Schweigen ist Gold VI und Antwort vom 15. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 723 vom 30. Januar 2019 über Schweigen ist Gold VI ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité) beantworten kann. Sie wurde daher um Stellungnahme gebeten. Auf meine Anfrage 18/16655 hat der Senat mitgeteilt, es habe weder je ein "Institut für Immunologie, Tumorzentrum , Transfusionsmedizin" an der Charité bestanden noch bestehe dies gegenwärtig. 1. Wie stellt die Charité sicher, dass nicht Unbefugte im Namen der Charité und unter Verwendung eines Instituts, das demnach nicht bestanden hat, Leistungen über die medizinischen Abrechnungsdienstleister (e.g. PVS u.a.) vornehmen? Erfolgt hier ein regelmäßiger Austausch der Charité mit diesen Dienstleistern? Zu 1.: Dieses Institut existiert nicht an der Charité, daher kann die Charité zur etwaigen Verwendung des genannten Institutsnamens für Rechnungsstellungen keine Auskunft geben. Mit den Geschäftsleitungen der medizinischen Abrechnungsdienstleister finden regelmäßige Termine statt. 2. Wenn ein solches Institut nicht existiert: auf welchem datenschutzrechtlich zulässigen Weg können dann medizinische Daten von Patienten der Charité an Abrechnungsdienstleister gelangen, die diese dann im Namen eines Dritten, der sich des Namens der Charité bedient, abzurechnen? Zu 2.: Die Übermittlung der medizinischen Daten durch die Charité an die Abrechnungsdienstleister erfolgt auf datenschutzrechtlich zulässigem Weg. Da aber ein solches Institut nicht existiert, kann eine Übermittlung von medizinischen Daten zur Abrechnung von Leistungen eines nicht existierenden Instituts nicht stattfinden. 3. Sind Fälle bekannt, in denen unter dem Namen dieses "Instituts" Leistungen gegenüber Privatpatienten abgerechnet worden sind? Wenn ja, um wie viele Fälle handelt es sich mit welcher Gesamtleistungssumme in welchen Jahren? - - 2 4. Sind an der Charité in Zusammenhang mit Datenübermittlungen an medizinische Abrechnungsdienstleister Fälle bekannt, in denen kein explizites schriftliches Einverständnis zur Weitergabe der Daten und damit keine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht vorlag? Falls ja, welche Einrichtungen waren wann und in wie vielen Fällen davon betroffen? Zu 4.: Nein, solche Fälle sind nicht bekannt. Berlin, den 15. Februar 2019 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -