Drucksache 18 / 17 725 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 29. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Januar 2019) zum Thema: Ist Solarnutzung Standard bei den Schulneubauten? und Antwort vom 11. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Andreas Otto (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17725 vom 29. Januar 2019 über Ist Solarnutzung Standard bei den Schulneubauten? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche der Schulneubauten der ersten Tranche der Schulbauoffensive erhalten eine elektrische (Photovoltaik) oder thermische Solaranlage auf Dächern und/oder Fassaden? 2. Bei welchen Schulen der ersten Tranche der Schulbauoffensive wird auf Solaranlagen verzichtet? Zu 1. und 2.: Keiner der Schulneubauten der ersten Tranche der Schulbauoffensive erhält eine elektrische (Photovoltaik) oder thermische Solaranlage auf Dächern und/oder Fassaden . 3. Wird bei den weiteren Tranchen der Schulbauoffensive eine Solarenergienutzung auf den Dächern und/oder Fassaden als Standard umgesetzt? Für welche Schulen steht das bereits fest? Zu 3.: Bei den weiteren Tranchen der Schulbauoffensive erfolgt im Rahmen der Planung eine Prüfung, ob unter Berücksichtigung weiterer Dachnutzungen wie Lüftungsanlagen und Gründächer eine Solarenergienutzung möglich ist. Die vom Senat von Berlin am 11.12.2018 zur Kenntnis genommenen Standards für den Neubau von Schulen geben vor, dass bei einer grundsätzlichen Eignung des Dachs zur Umsetzung von erneuerbaren Energien bei der Planung der Dachkonstruktion die entsprechende Vorbereitung für eine eventuelle Umsetzung zu berücksichtigen ist. 2 4. Bei welchen Schulen erfolgt eine Zusammenarbeit mit der Berliner Stadtwerke GmbH? Zu 4.: PV-Verträge liegen vor (Hinweis - GS: Grundschule): Bezirk Liegenschaften Marzahn-Hellersdorf Johann-Strauß-GS Geb. A, Johann-Strauß-GS Geb. B, Kolibri -GS, Viktor-Klemperer-Kolleg, Konrad-Wachsmann- Oberschule, Gretel-Bergmann-Gym. Haus 1 Mitte Anne-Frank-Gym., City-GS, Diesterweg-Gym., GS Am Brandenburger Tor, Heinrich-Seidel-GS, Hemingway-Schule, Max- Planck-Gymnasium Lichtenberg Charlotte-Kniese-Schule, Schule am Fennpfuhl, Karlshorster Schule, Bernhard-Grzimek-Schule, Johann-Gottfried-Herder- Gym. Geb. B*, Mildred-Harnack-Schule Geb. A* (*Bezirk hat Objekte im Nachgang herausgenommen, Ersatzstandorte werden gesucht) Steglitz-Zehlendorf Paul-Schneider-GS, Willi-Graf-Gymnasium Tempelhof- Schöneberg Werbelinsee-GS, Carl-Zeiss-Oberschule, Carl-Sonnenschein- GS, GS im Taunusviertel, Marienfelder GS PV-Pakete in Abstimmung: Bezirk Liegenschaften Friedrichshain- Kreuzberg Blumen Grundschule, Georg-Friedrich-Händel-Gymnasium, Hunsrück-Grundschule, Zentralbibliothek, Temple-Grandi- Schule, Zille-Grundsch. Neukölln Heinrich-Mann-Oberschule, Kurt-Löwenstein Grundschule, Albert-Einstein-Gymnasium, Wetzlar Schule Spandau Christian-Morgenstern-Grundsch., Grundschule am Wasserwerk , Lynar-Grundschule, Schule am Staakener Kleeblat Berlin, den 11. Februar 2019 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie