Drucksache 18 / 17 727 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) vom 30. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Januar 2019) zum Thema: Wie lange dauert es einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zu erhalten? Und geht das auch online? und Antwort vom 13. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Stefan Ziller (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 727 vom 30. Januar 2019 über Wie lange dauert es einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zu erhalten? Und geht das auch online? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anträge auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) wurden in 2018 im Land Berlin gestellt (bitte nach Bezirken darstellen)? Antwort zu 1: Es wurden im Jahr 2018 im Land Berlin 54.590 WBS-Anträge gestellt. WBS-Anträge im Jahr 2018 Bezirk Anzahl WBS-Anträge Mitte 6.959 Friedrichshain-Kreuzberg 5.317 Pankow 4.829 Charlottenburg-Wilmersdorf 3.876 Spandau 4.145 Steglitz-Zehlendorf 2.606 Tempelhof-Schöneberg 5.779 Neukölln 5.084 Treptow-Köpenick 3.831 Marzahn-Hellersdorf 4.270 Lichtenberg 4.607 Reinickendorf 3.287 gesamt 54.590 Quelle: WWB-Verfahren der bezirklichen Wohnungsämter 2 Frage 2: Wie viele Anträge auf einen WBS wurden positiv beschieden (bitte nach Bezirken darstellen)? Antwort zu 2: Im Jahr 2018 wurden im Land Berlin 43.256 WBS-Anträge positiv beschieden. WBS-Bewilligungen im Jahr 2018 Bezirk Anzahl WBS Mitte 6.209 Friedrichshain-Kreuzberg 4.478 Pankow 3.258 Charlottenburg-Wilmersdorf 2.956 Spandau 3.292 Steglitz-Zehlendorf 2.172 Tempelhof-Schöneberg 3.577 Neukölln 5.470 Treptow-Köpenick 2.516 Marzahn-Hellersdorf 3.369 Lichtenberg 3.466 Reinickendorf 2.493 gesamt 43.256 Quelle: WWB-Verfahren der bezirklichen Wohnungsämter Frage 3: Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines positiven Antrags auf einen WBS (bitte nach Bezirken und ggf. in bestmöglicher Näherung darstellen)? Antwort zu 3: Die Bearbeitung eines WBS-Antrages dauerte im Jahr 2018 etwa 5 Wochen. Durchschnittliche Bearbeitungszeiten eines WBS-Antrags von Januar bis Dezember 2018 Bezirk Anzahl Wochen Mitte 5 Friedrichshain-Kreuzberg 3 Pankow 12 Charlottenburg-Wilmersdorf 4 Spandau 3 Steglitz-Zehlendorf 4 Tempelhof-Schöneberg 4 Neukölln 13 Treptow-Köpenick 3 Marzahn-Hellersdorf 3 Lichtenberg 7 3 Reinickendorf 4 durchschnittlich 5 Quelle: WWB-Verfahren der bezirklichen Wohnungsämter Frage 4: Welche Planungen gibt es, einen Online-Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) über das Service-Portal / Service-Konto des Landes Berlin zu ermöglichen? Antwort zu 4: Online-Dienste des Landes Berlin werden kontinuierlich ausgebaut. Aktuell wird im Bereich Wohnungswesen im Rahmen des von SenInnDS erarbeiteten Konzeptes „Basisdienst Digitaler Antrag – BDA“ am Pilot-Projekt „eWohngeld“ gearbeitet. Mit den aus diesem Projekt gewonnenen Erfahrungen und Kenntnissen hinsichtlich der technischen Lösungen, Schnittstellenspezifikation sowie der notwendigen technischen Anpassungen in dem von den Wohnungsämtern genutzten IT-Fachverfahren soll als nächstes das WBS- Antragsverfahren Online gestellt werden. Ein konkreter Zeitplan liegt hierfür im Augenblick noch nicht vor. Frage 5: Welche benötigten Unterlagen für den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) verhindern aktuell einen Online-Antrag über das Service-Portal / Service-Konto des Landes Berlin? Antwort zu 5: Um einen WBS-Antrag online stellen zu können, muss u. a. das IT-Fachverfahren „WWB“ mit den IKT-Basisdiensten des Landes Berlins (z. B. Service-Konto, Antragsassistent, eID) verknüpft und die Basisdienste weiter entwickelt werden. Parallel dazu muss das IT- Fachverfahren technisch angepasst werden, so dass Online-Anträge auch in das von den Wohnungsämtern genutzte IT-Verfahren übernommen werden können. Diese für den WBS-Online-Antrag notwendigen Voraussetzungen sind derzeit noch nicht erfüllt. Berlin, den 13. Februar 2019 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen