Drucksache 18 / 17 730 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 30. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Januar 2019) zum Thema: Aufbauarbeiten und Betrieb der Berlinale-Pavillions / Niederkirchnerstraße und Antwort vom 20. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17730 vom 30.01.2019 über Aufbauarbeiten und Betrieb der Berlinale-Pavillions/Niederkirchnerstraße Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie verträgt sich der tagelange Aufbau der Berlinale-Pavillons, -Container und des Berlinale Spiegelzeltes, bei dem aktuell über mehrere Stunden LKW und Kranfahrzeuge mit laufendem Motor Container und Versorgungsequipment entladen und positionieren, mit dem, in Bezug auf Luftqualität, sehr sensiblen Bereich der Umweltzone in Gänze und der in direkter Nachbarschaft verlaufenden Leipziger Straße? Antwort zu 1: Die Umweltzone wurde eingeführt, um den Schadstoffausstoß des Straßenverkehrs dauerhaft und großflächig zu reduzieren. Lokale, kurzzeitig erhöhte Emissionen gefährden diesen Zweck nicht. Die Anforderungen der Umweltzone müssen auch von den Kraftfahrzeugen zur Anlieferung von Equipment für die Berlinale erfüllt werden. In Berlin ist - unabhängig von der Umweltzone - insbesondere die Einhaltung des Jahresgrenzwertes für Stickstoffdioxid von 40 µg/m³ als Jahresmittelwert problematisch. Dieser Grenzwert wird an der Leipziger Straße zwar überschritten, jedoch haben die Emissionen an der Niederkirchnerstraße aufgrund der schnellen Verdünnung nur einen minimalen Einfluss und sind an der Leipziger Straße nicht nachweisbar. Gleichwohl vertritt der Senat grundsätzlich die Auffassung, dass Arbeiten mit laufendem Motor, soweit nicht erforderlich, zu vermeiden sind. Frage 2: Werden die in der Niederkirchnerstraße aufgebauten Räumlichkeiten mit Gas-, Diesel-, Heizöl oder einer gänzlich anderen Energieart beheizt? Antwort zu 2: Eine Inaugenscheinnahme vor Ort hat ergeben, dass neun mobile Warmlufterzeuger mit Heizöl betrieben werden. Der Aufstellungsort befindet sich jeweils außerhalb der Zelte. 2 Frage 3: Wird hierbei auf die Einhaltung von Luftschadstoff-Grenzwerten Rücksicht genommen, bzw. diese auch kontrolliert? Wenn NEIN, warum nicht? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Antwort zu 3: Eine Überprüfungspflicht besteht erst ab drei Monaten Betriebszeit am selben Ort nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV). Frage 4: Wie stellt der Senat sicher, dass die Abführung der Abgase aus den örtlichen Befeuerungsanlagen den Anforderungen der Berliner Feuerungsverordnung vollumfänglich entspricht? Antwort zu 4: Da die Warmlufterzeuger nicht in geschlossenen Räumen betrieben werden, greift die Berliner Feuerungsverordnung nicht. Sämtliche vorhandene Warmlufterzeuger waren mit entsprechenden Abgasrohren ausgestattet. Berlin, den 20.02.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz