Drucksache 18 / 17 732 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) vom 30. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Januar 2019) zum Thema: Veröffentlichung einer rechten Feindesliste auf Indymedia und Antwort vom 12. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17732 vom 30. Januar 2019 über Veröffentlichung einer rechten Feindesliste auf Indymedia ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Am 5.1.2019 wurde auf dem Internetportal Indymedia unter der Überschrift „Wir kriegen euch alle“ eine Liste mit persönlichen Daten von Personen veröffentlicht, die als Feinde der rechten Szene gelten können. Wie viele Personen sind nach Kenntnis des Senats davon betroffen und wie viele davon kommen aus Berlin? Zu 1.: Die Ermittlungen zu den veröffentlichten personenbezogenen Daten, wie die Identifizierung der Klarpersonalie oder Mehrfachnennungen, sind noch nicht abgeschlossen, sodass dem Senat noch keine konkrete Anzahl der betroffenen Personen vorliegt. Nach derzeitigem Stand sind bundesweit etwa 200 Personen von der Datenveröffentlichung betroffen. Entsprechend des aktuellen Ermittlungsstandes stammen etwa 60 der betroffenen Personen aus Berlin. 2. Welche Erkenntnisse hat der Senat über Art, Umfang und Herkunft der Daten? Zu 2.: Die Erlangung und Bewertung derartiger Erkenntnisse sind Gegenstand der Ermittlungen. Der Senat bittet um Verständnis, dass zu einem laufenden Ermittlungsverfahren keine detaillierten Angaben erteilt werden können. 3. Welche Straftatbestände sind nach Ansicht des Senats durch die Veröffentlichung sowie dazugehörige beleidigende oder volksverhetzende Kommentare erfüllt? Zu 3.: Durch die Polizei Berlin wurden Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Landesdatenschutzgesetz sowie wegen des Verdachts der Verletzung von Privatgeheimnissen gemäß § 203 Strafgesetzbuch (StGB) eingeleitet. Ob die Veröffentlichung einen oder mehrere Straftatbestände erfüllt, kann Seite 2 von 2 durch die Staatsanwaltschaft Berlin zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden, da es jeweils auf die genauen Umstände des Einzelfalls nach Abschluss der Ermittlungen ankommt. Als weitere Straftatbestände kommen die §§ 111, 185ff StGB in Betracht. 4. Wie viele Anzeigen wurden im Zusammenhang mit der Veröffentlichung nach Kenntnis des Senats gestellt? Zu 4.: Beim zuständigen Fachkommissariat des LKA Berlin, LKA 53, befinden sich in diesem Sachzusammenhang zwei Strafanzeigen wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Landesdatenschutzgesetz sowie zwei Strafanzeigen wegen des Verdachts der Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB) in Bearbeitung. 5. Welche Behörden ermitteln in dieser Sache wegen welcher Delikte? Zu 5.: Die Polizei Berlin ist als zuständige Behörde mit den Ermittlungen betraut. 6. Welche Erkenntnisse hat der Senat bislang über den Hintergrund der Tat und die Täter? Zu 6.: Die Erlangung und Bewertung derartiger Erkenntnisse sind Gegenstand der Ermittlungen. Der Senat bittet um Verständnis, dass zu einem laufenden Ermittlungsverfahren keine detaillierten Angaben erteilt werden können. 7. Wie viele Betroffene wurden von Berliner Behörden über die Veröffentlichung informiert und a. nach welchen Kriterien wurden diese ausgewählt? b. welche Hilfe wurde ihnen angeboten? c. wurde der Kontakt zu einer Opferberatungsstelle hergestellt oder angeboten? Zu 7.: Das Sammeln und Veröffentlichen personenbezogener Daten von Personen, die einem anderen politischen Spektrum zugeordnet werden, ist im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) wiederholt festzustellen und geht in der Regel nicht mit einer unmittelbaren Gefährdungslage für die Betroffenen einher. Nichtsdestotrotz erfolgt in jedem Einzelfall eine sorgfältige Prüfung. Bei Vorliegen einer Gefährdung werden die entsprechenden gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen, unter anderem die Durchführung eines Sicherheitsgespräches, durch die Polizei Berlin initiiert. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Aspekte erfolgte bisher keine proaktive Kontaktierung der Betroffenen. Berlin, den 12. Februar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport