Drucksache 18 / 17 734 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 30. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Januar 2019) zum Thema: Verkehrssicherheit auf öffentlich zugänglichen Privatstraßen und Antwort vom 12. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17734 vom 30. Januar 2019 über Verkehrssicherheit auf öffentlich zugänglichen Privatstraßen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Beschwerden über fehlende Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht auf Privatstraßen sind dem Senat und den Bezirken bekannt (bitte nach Jahren und Bezirken aufschlüsseln)? Zu 1.: Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt bei den Bezirken nicht. Bei der Polizei Berlin ging im Jahr 2018 eine Beschwerde im Sinne der Fragestellung ein. Recherchen vor dem Jahr 2018 sind aufgrund der Aufbewahrungsfristen von Beschwerdevorgängen von einem Jahr nicht möglich. 2. Wie häufig wurde in den letzten zehn Jahren ein hoheitlicher Eingriff auf Grundlage des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln) aufgrund welcher Gefährdungen auf öffentlich zugänglichen Privatstraßen geprüft und in wie vielen Fällen vorgenommen (bitte nach Jahren und Bezirken aufschlüsseln)? Zu 2.: Eine valide statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt in den meisten Bezirken sowie bei der Polizei Berlin nicht. Der Bezirk Reinickendorf führt aus, dass eine Auswertung erst ab 2012 möglich sei. Im Jahr 2013 wurden dort insgesamt sechs Vorfälle im Sinne der Fragestellung bekannt. Die Bezirke Pankow, Mitte und Marzahn-Hellersdorf geben an, dass es zu keinem Vorfall im Sinne der Fragestellung kam. 3. Sind die unter 2. aufgeführten Fälle nach Phänomenen oder bestehenden Gefahren zu unterscheiden, wenn ja, welche und wie sind diese verteilt? Seite 2 von 2 Zu 3.: Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt weder bei den Bezirken noch bei der Polizei Berlin. 4. In welcher Weise wird die Einhaltung der Verkehrssicherheit auf öffentlich zugänglichen Privatstraßen überprüft? Wer ist hierfür zuständig? Zu 4.: Grundsätzlich kann auch auf Privatstraßen mit Zustimmung oder unter Duldung des/ der Verfügungsberechtigten öffentlicher Straßenverkehr stattfinden. In öffentlich zugänglichen privaten Verkehrsräumen sind primär die Eigentümer und Verfügungsberechtigten verkehrssicherungspflichtig und müssen den verkehrssicheren Zustand der Straßen gewährleisten. Im Rahmen einer generellen Verantwortung zur Gefahrenabwehr werden die Dienstkräfte der Polizei Berlin und die Mitarbeitenden der Ordnungsämter der Bezirke bei Feststellung relevanter Verkehrsraumgefahren die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung/ Beseitigung veranlassen. 5. Wie viele Bußgeldverfahren nach § 9 Straßenreinigungsgesetz wurden in den letzten fünf Jahren jeweils in welchem Bezirk und mit welchem Ergebnis geführt? Bitte, soweit möglich, nach den unterschiedlichen Tatbestandsalternativen und danach aufschlüsseln, ob der/die Betroffene der/die Eigentümer*in einer Privatstraße ist, Welche Genehmigungen wären hierfür in welcher Zuständigkeit zu erteilen? Zu 5.: Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Berlin, den 12. Februar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport