Drucksache 18 / 17 739 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) vom 31. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Februar 2019) zum Thema: Causa Knabe – War der Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen für den Kultursenator ein Dorn im Auge? – Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage 18/17032 und Antwort vom 12. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 17739 vom 31. Januar 2019 über Causa Knabe – War der Direktor der Gedenkstätte Berlin- Hohenschönhausen für den Kultursenator ein Dorn im Auge? (VIII) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Dr. Lederer erklärte am 27.09.2018 im Abgeordnetenhaus, die stellvertretende Stiftungsratsvorsitzende Frau B. von der Behörde der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) habe ebenfalls ein Gespräch mit den sechs Frauen geführt und es sei eine Rechtsanwältin aus der Kanzlei Knauthe und Partner mit der Aufklärung dieser Vorwürfe beauftragt worden. Wann hat das Gespräch der sechs Frauen mit Frau B. stattgefunden, wann wurde Knauthe Partner beauftragt, wann hat die Kanzlei das Ergebnis der Untersuchung vorgelegt? Zu 1.: Frau B. hat am 19.07.2018 mit einigen der Frauen gesprochen. Die Kanzlei Knauthe Rechtsanwälte wurde am 18.06.2018 beauftragt. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden nach der Stellungnahme des Rechtsanwalts des Vizedirektors vom 12.09.2018 (Eingang am 13.09.2018) am 19.09.2018 vorgelegt. 2. Wer hat aus der Kanzlei Knauthe Partner wann mit welchen der Frauen gesprochen? Zu 2.: Rechtsanwältin Marion Ruhl, Fachanwältin für Arbeitsrecht, hat mit den sechs Frauen in der Zeit vom 10.07.2018 bis zum 26.07.2018 gesprochen. Sie ließ sich zudem Screenshots von SMS/WhatsApp-Nachrichten aushändigen. Seite 2 von 3 3. In den Unterlagen von Knauthe Rechtsanwälte soll dokumentiert sein, dass die persönliche Referentin des Staatssekretärs, Frau K., die Befragung einer Frau (angeblich als „Frau J“ anonymisiert) durchgeführt habe – und nicht die beauftragte Kanzlei - trifft dies zu? Hat die persönliche Referentin die Aussage der Frau später an Knauthe Rechtsanwälte übermittelt? Falls ja: Über welche (arbeits- )rechtliche Kompetenz verfügt die persönliche Referentin, um solche Gespräche führen und bewerten zu können? Wie verträgt sich dies mit der Aussage von Dr. Lederer: „Wir haben das nicht selbst gemacht “? Zu 3.: Ja. Die Referentin hat am Vormittag des 17.08.2018 nach Vorgaben der Rechtsanwältin mit dieser Frau gesprochen. Sie fertigte sodann ein Gesprächsprotokoll an und schickte dieses per E-Mail an die Rechtsanwältin. Auf vorsorgliche Nachfragen der Anwältin setzte sich die Referentin mit der Frau erneut in Verbindung, die ihre Aussage zusätzlich per E-Mail bestätigte. Die Bewertung des Gesprächs erfolgte durch die Rechtsanwältin. 4. Von einer weiteren Frau, die als „Frau I“ anonymisiert sein soll, soll die persönliche Referentin des Staatssekretärs, Frau K., SMS-Fragmente entgegengenommen und diese an Knauthe Rechtsanwälte übermittelt haben - trifft dies zu? Zu 4.: Nein, es wurden keine SMS-Fragmente entgegengenommen. Knauthe Rechtsanwälte liegen Screenshots von vollständigen Nachrichten des Vizedirektors an diese Frau vor. Die Authentizität dieser Nachrichten wurde von dem Vizedirektor im Rahmen seiner mündlichen und schriftlichen Anhörung nicht bestritten. 5. Zu der Volontärin, die im Januar 2018 von der SenKult abgezogen wurde und die angeblich als „Frau E.“ anonymisiert wurde, soll Knauthe Rechtsanwälte angegeben haben, sie sei „ab ca. Oktober 2017 [...] unmittelbar“ dem Vizedirektor „unterstellt“ gewesen. Demgegenüber hat Dr. Lederer in der Stiftungsratssitzung am 11.06.2016 ausgeführt, die Volontärin sei aus „der Pädagogischen Arbeitsstätte (PAS)“ abgezogen worden, die nicht dem Vizedirektor, sondern einer Bereichsleiterin unterstellt war. Diese soll in den Unterlagen von Knauthe Rechtsanwälte als „Frau G“ firmieren und diese Funktion bis Ende Dezember 2017 ausgeübt haben, auch aus einem der Behörde von Dr. Lederer vorliegenden Ausbildungsplan soll hervorgehen, dass „Frau E.“ während des Volontariats zu keinem Zeitpunkt dem Vizedirektor unterstellt war - trifft dies zu? Falls ja: Wie zuverlässig sind die Untersuchungen von Knauthe Rechtsanwälte, wenn bereits die Unterstellungsverhältnisse der Mitarbeiterinnen fehlerhaft angegeben werden? Zu 5.: Nach Einstellung einer Bereichsleiterin im März 2017 wurde der Gedenkstätte eine Volontärin des Landes Berlin ab dem 17.07.2017 zur Ausbildung bei der Bereichsleiterin zugeordnet. Kurz vor Ablauf der Probezeit Ende September 2017 kündigte der Direktor das Arbeitsverhältnis der Bereichsleiterin zum 31.12.2017, die sodann erkrankte . Organisatorisch ersetzte der Direktor ohne Kenntnis der Senatsverwaltung für Kultur und Europa (SenKultEuropa) die fehlende Ausbilderin ab Oktober 2017 mit dem Vizedirektor. Mithin bestand ein Unterstellungsverhältnis. Im Übrigen hat der Vizedirektor die Zuverlässigkeit der Untersuchungsergebnisse konkludent bestätigt, da in dem Schreiben seines Anwalts vom 12.09.2018 die Vorwürfe ganz überwiegend eingeräumt wurden. Seite 3 von 3 6. In den Unterlagen von Knauthe Rechtsanwälte soll dokumentiert sein, dass eine als „Frau C“ anonymisierte Mitarbeiterin „Volontärin“ gewesen sei. Von wann bis wann übte die Mitarbeiterin das Volontariat in welchem Bereich aus? Zu 6.: In einem Schreiben der Rechtsanwälte an den Vizedirektor vom 07.09.2018 ist „Frau C“ als „Mitarbeiterin und Volontärin“ benannt. In den erst später wegen der Vertraulichkeit der Ermittlungen einsehbaren Personalakten der Stiftung ist sie als „Mitarbeiterin und Praktikantin“ geführt. Rechtlich beschreibt das Volontariat ebenso wie das Praktikum einen freiwilligen, zeitlich beschränkten Einsatz zur Berufsvorbereitung oder Weiterbildung. Die Bezeichnung ist arbeitsrechtlich hier ohne Belang. Alle weiteren Informationen zu der Mitarbeiterin unterliegen der strikten Vertraulichkeit. 7. Wann wurde dem Direktor das Beschwerdeschreiben vom 08.06.2018 von Dr. Lederer zugänglich gemacht? 8. Wurde der Direktor über die Befragung der Beschwerdeführerinnen von Dr. Lederer informiert und wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Zu 7. und 8.: Siehe Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 17566 zu 7. und 8. 9. Warum wurden dem Direktor die Aussagen der Frauen zugestellt? Zu 9.: Dem Direktor wurde die Zusammenfassung der Aussagen der Frauen zur Vorbereitung der Stiftungsratssitzung vom 25.09.2018 zugestellt, in der er auch die Kündigung des Vizedirektors billigte und unterzeichnete. Berlin, den 12.02.2019 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa