Drucksache 18 / 17 742 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) vom 31. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Februar 2019) zum Thema: Ressortübergreifende Arbeitsgruppe „Menschen mit Behinderungen“ und Antwort vom 08. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17742 vom 31.01.2019 über Ressortübergreifende Arbeitsgruppe „Menschen mit Behinderungen“ ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Mit einem Staatssekretärsschreiben von März 2017 wurden alle Bereiche der Senatsverwaltungen gebeten, Mitglieder für eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen zu benennen. Diese sollte, in Absprache mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, ein Konzept für die Umsetzung der Behindertenpolitischen Leitlinien und der UN BRK entwickeln. 1. Hat in den einzelnen Senatsverwaltungen jede AG „Menschen mit Behinderungen“ Mitglieder für die ressortübergreifende Arbeitsgruppe benannt und verfügen die entsandten Teilnehmer über entsprechende Entscheidungsbefugnisse über ihre jeweiligen Ressorts der durch sie vertretenen Senatsverwaltung? Zu 1.: Mit dem oben genannten Staatssekretärsschreiben wurden vor dem Hintergrund der Bildung neuer Senatsressorts alle Senatsverwaltungen gebeten · die Personen zu benennen, die in der jeweiligen Senatsverwaltung die Funktion der sogenannten Koordinierungs- und Kompetenzstelle für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wahrnehmen und ferner · die Personen zu benennen, die Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für die AG „Menschen mit Behinderungen“ in den jeweiligen Senatsverwaltungen sind. Mitglied in der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zur Umsetzung der UN-BRK sind grundsätzlich die Koordinierungs- und Kompetenzstellen, welche von jeder Senatsverwaltung benannt wurden. Vorgaben, auf welcher Hierarchieebene die Koordinierungs- und Kompetenzstellen zu benennen sind, gibt es nicht. Insofern sind die Entscheidungsbefugnisse der Personen, die als Koordinierungs- und 2 Kompetenzstelle fungieren, recht unterschiedlich und reichten bzw. reichen von der Abteilungsleiter- bis hin zur Sachbearbeitungsebene. 2. Wie oft hat die ressortübergreifende Arbeitsgruppe 2017 und 2018 getagt und wie oft wird die AG in diesem Jahr tagen? Zu 2.: Grundsätzlich ist vereinbart, dass die ressortübergreifende Arbeitsgruppe zweimal jährlich tagt. 2017 tagte die Arbeitsgruppe einmal, 2018 zweimal. Die nächste Sitzung ist für den Spätsommer 2019 vorgesehen. Ob in 2019 noch eine weitere Sitzung stattfinden wird, wird die Arbeitsgruppe in ihrer nächsten Sitzung einvernehmlich beschließen. 3. Wie weit ist die Arbeitsgruppe mit der Erstellung eines ressortübergreifenden Konzepts zur Umsetzung der BPL und der UN-BRK und deren Implementierung das Verwaltungshandeln? Zu wann wird dieses Konzept vorliegen, bzw. fertiggestellt sein? Zu 3.: In der Arbeitsgruppe wurde im April 2018 beschlossen, den Auftrag aus den Richtlinien der Regierungspolitik hinsichtlich der Erarbeitung eines ressortübergreifendes Konzeptes zur Umsetzung der Behindertenpolitischen Leitlinien durch die Entwicklung eines Maßnahmenplans umzusetzen. Alle Senatsverwaltungen sind in diesem Zusammenhang aufgefordert, unter Einbeziehung der Arbeitsgruppen Menschen mit Behinderung bis Ende Mai 2019 entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK im Land Berlin zu entwickeln. Die fachliche Unterstützung erfolgt dabei maßgeblich durch das Projekt Monitoring-Stelle Berlin beim Deutschen Institut für Menschenrechte. Die bisherigen Planungen sehen vor, dass der Maßnahmenplan möglichst noch in 2020 vom Senat mit einer Laufzeit von fünf Jahren beschlossen wird. Berlin, den 08. Februar 2019 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales