Drucksache 18 / 17 744 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 28. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Februar 2019) zum Thema: Organisierte Kriminalität – Kampf gegen die Rockerkriminalität - Was ist am „Germanenhof“ los? (III) und Antwort vom 15. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17744 vom 28.01.2019 über Organisierte Kriminalität – Kampf gegen die Rockerkriminalität - Was ist am „Germanenhof“ los? (III) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das landeseigene Wohnungsunternehmen HOWOGE um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme wurde von dem Wohnungsunternehmen in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Von wann bis wann war die „Germanenhof GmbH“ Mieterin in der Zingster Straße 12, 13051 Berlin? Antwort zu 1: Die HOWOGE hat die Immobilie Zingster Straße 12 angekauft und am 1. Mai 2013 in ihr Eigentum übernommen. Der Gewerbemietvertrag mit der Germanenhof GmbH lief seit dem 31.08.2003 und wurde zum 20.01.2016 beendet. Frage 2: War die „Germanenhof GmbH“ auch zu einem früheren Zeitpunkt bereits einmal Mieterin in der Zingster Straße 12, 13051 Berlin? (Wenn ja, in welchem Zeitraum?) Antwort zu 2: Nach Kenntnis der HOWOGE war die Germanenhof GmbH zu einem früheren Zeitpunkt nicht Mieterin der Fläche. 2 Frage 3: Welche Gründe lagen für eine Nichtverlängerung des Mietvertrages zwischen der Eigentümerin (HoWoGe) und der Mieterin (Germanenhof GmbH) vor? Antwort zu 3: Auf Grund von Vertragsverletzungen wurde das Mietverhätlnis mit dem Germanenhof nicht verlängert. Frage 4: Wann erlangten die Polizei Berlin, das Landeskriminalamt Berlin oder die Staatsanwaltschaft Berlin die ersten Hinweise über die Verbindungen der „Germanenhof GmbH“ und erfolgte daraufhin eine Ansprache der HoWoGe. (Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis; wenn nicht, warum nicht?) Frage 7: Warum hat die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft HoWoGe nicht die zuständige Senatsverwaltung bzw. die Behörden über den Umstand dieses Mietverhältnisses und die Hintergründe informiert? Antwort zu 4 und 7: Die HOWOGE stand in engem Kontakt und steter Abstimmung mit der Polizei. Durch den bei Ankauf bereits bestehenden gültigen Mietvertrag, der zunächst erfüllt wurde, gab es keine Möglichkeiten, das Mietverhältnis frühzeitig zu beenden. Frage 5: Seit wann war der HoWoGe bekannt, wer sich hinter der „Germanenhof GmbH“ verbirgt? Antwort zu 5: Seit Ankauf des Objektes. Frage 6: In wie weit sind Wohnungsbaugesellschaften oder private Vermieter berechtigt bzw. verpflichtet sich Kenntnis über die gewerbliche Nutzung ihrer Objekte zu verschaffen, darüber Auskunft zu geben und im Verdachtsfall die Behörden zu informieren? Antwort zu 6: Als Vermieterin prüft die HOWOGE kontinuierlich die Einhaltung der mietvertraglichen Bedingungen ihrer gewerblichen Mietverträge. Kündigungen wirksamer Verträge können nur bei Verstoß gegen den vertragsgemäßen Gebrauch rechtssicher ausgesprochen werden. Bei Verdacht von kriminellen Vorgängen in den Immobilien informiert sie den jeweils zuständigen Polizeiabschnitt und kooperiert bei eventuell notwendigen Maßnahmen mit den Ermittlungs- und Vollzugsbehörden. 3 Frage 8: Lagen dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der HoWoGe Informationen zu der Verbindung zwischen der „Germanenhof GmbH“ und den „Hells Angels“ vor und wenn ja, wer konkret hatte seit wann Kenntnis darüber und wie wurde mit diesen Informationen seitens der HoWoGe umgegangen? Antwort zu 8: Der HOWOGE lagen zum Zeitpunkt des Ankaufs Informationen des Voreigentümers über die Nutzung der Immobilie vor. Frage 9: Welche konkreten Schritte unternahmen der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung der HoWoGe nach Bekanntwerden der Verbindung zwischen der „Germanenhof GmbH“ und den „Hells Angels“? Antwort zu 9: Der Mieter war nach Übernahme der Immobilie durch die HOWOGE zunächst seinen mietvertraglichen Verpflichtungen nachgekommen. Aufgrund von Vertragsverletzungen des Mieters war eine Beendigung des Mietverhältnisses dann zum 20.1.16 möglich. Frage 10: Gibt es weitere landeseigene Wohnungsbaugesellschaften, welche ihre Gewerbeflächen oder Mietobjekte an Personen oder Unternehmen vermieten, die mit dem Bereich der Organisierten Kriminalität oder dem politischen Extremismus in Verbindung gebracht werden können? Antwort zu 10: Dem Senat sind die Personen und Unternehmen, die sich bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften um Räume bewerben, nicht bekannt. Berlin, den 15. Feb. 2019 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen