Drucksache 18 / 17 745 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 30. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Februar 2019) zum Thema: Berliner Schulbauoffensive, hier Typenbauten und Flächenkonkurrenzen mit bestehenden Nutzungen und Antwort vom 12. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 745 vom 30. Januar 2019 über Berliner Schulbauoffensive, hier Typenbauten und Flächenkonkurrenzen mit bestehenden Nutzungen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Welche Verfahrensschritte sind wann nach den Ergebnissen der Preisgerichtsverfahren für die 3- und 4- zügigen modularen Grundschulen und Sporthallen vom 05.12.2018 und 06.12.2018 geplant? Zu 1.: Derzeit werden die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) - Vergabeverfahren zur vertraglichen Bindung der Generalplaner durchgeführt. Der Abschluss der Verfahren ist im März 2019 vorgesehen. Begleitend werden Vergabeverfahren zur vertraglichen Bindung weiterer erforderlicher Planungsbeteiligter durchgeführt. Es ist vorgesehen, dass die von den Beteiligten zu erstellenden Haushaltsunterlagen (EVU) im Januar 2020 vorgelegt werden. 1a) Sollten noch keine Verfahrensschritte festgelegt sein, wann ist von diesbezüglichen Festlegungen auszugehen ? 1b) An welchen Standorten sollen die modularen Bauten aus den beiden Wettbewerben errichtet werden? Zu 1a. und 1b.: Bereits im Wettbewerb wurden fünf Standorte für die 3-zügigen und sechs Standorte für die 4-zügigen Grundschulen benannt. Im Wettbewerb waren dies: - - 2 3-zügige Grundschulen: - 11Gn04 Schleizer Straße 67, 13055 Lichtenberg - 08Gn01 Koppelweg 32, 12347 Neukölln - 03G21 Alt-Blankenburg 26, Pankow - 03Gn02 Conrad-Blenkle-Straße 20 - 10Gn01 Elsenstraße 7-9, Marzahn-Hellersdorf 4-zügige Grundschulen: - 01Gn01 Adalbertstraße 53, 10179 Mitte - 01Gn08 Reinickendorfer Straße 60/61, 10179 Mitte - 10Gn03 Naumburger Ring, 12627 Marzahn-Hellersdorf - 02G16 Nostizstraße 60, 10961 Kreuzberg (Lenau-Grundschule) - 03Gn06 Rennbahnstraße 45, 13055 Pankow - 03Gn04 Karower Chaussee 97, 13125 Pankow An weiteren fünf bzw. sechs Standorten, die im Wettbewerb noch nicht konkret benannt wurden, sollen Grundschulen errichtet werden. Hierzu erfolgen derzeit die erforderlichen Standortprüfungen. 2) Wie geht der Senat mit den Flächenkonkurrenzen am Standort Adalbertstraße Nr. 53 um? Wie wird die vorhandene Sportnutzung bei der Planung und Realisierung des Schulbauvorhabens gesichert? 3) Wie geht der Senat mit den Flächenkonkurrenzen am Standort Reinickendorfer Straße Nr. 60-61 um? Wie wird die vorhandene Nutzung als Gartenarbeitsschule bei der Planung und Realisierung des Schulbauvorhabens gesichert? 4) Welche weiteren Standorte der Schulbauoffensive (neben den zwei vorgenannten) weisen ebenfalls Nutzungskonkurrenzen auf und wie plant der Senat die Unterbringung der vorhandenen Nutzungen im Rahmen der Schulbauvorhaben? 5) Wie, wann und in welcher Form wurden die derzeitigen NutzerInnen der unter 2./3./4. diskutierten Standorte bisher an den Planungen der neuen Schulgebäude beteiligt? (Bitte konkrete Angaben zu Zeitpunkten und Formen der Beteiligungen) 5a) Sollte eine Beteiligung bisher nicht stattgefunden haben, wann wird sie erfolgen? 8) In welcher Form und in welchem Umfang ist bei den Schulneubaumaßnahmen vorgesehen, Doppelnutzungen mit bestehenden Angeboten zu ermöglichen, um flächenmäßige Nutzungskonkurrenzen auf den Grundstücksflächen aufzulösen? 8a) Sollte dies nicht beabsichtigt sein, warum nicht? Zu 2., 3., 4., 5., 5a, 8 und 8a.: Das Wettbewerbsverfahren für die 3- und 4- zügigen modularen Grundschulen mit Sporthallen fand am 05.12.2018 im Marshall-Haus auf dem Messegelände in 14055 Berlin statt. Alle Arbeiten wurden bis 12.02.2019 im Vollgutlager, Rollbergstraße 26 in 12053 Berlin ausgestellt und konnten dort besichtigt werden. - - 3 Derzeit steht noch nicht fest, welcher der jeweiligen drei Preisträger den öffentlichen Auftrag erhalten wird. Ende März 2019 wird nach derzeit geplanter Zeitschiene das VgV- Verhandlungsverfahren abgeschlossen sein und der Auftrag an den Generalplaner erteilt werden. Erst nach Auftragserteilung und im Rahmen der Erstellung der Erweiterten Vorplanungsunterlagen (EVU, frühestens 01/ 2020) kann über eine mögliche Mitnutzung von Anderen eine Aussage getroffen werden. Die Baubeginne vor Ort können bei Vorliegen aller grundstücks- und genehmigungsrechtlichen Unterlagen im Januar 2021 erfolgen. 6) In welcher Form ist grundsätzlich eine Partizipation im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive vorgesehen , wann und von wem wurden diesbezügliche Partizipationsgrundsätze beschlossen, was ist Inhalt der Grundsätze? Wann und in welcher Form wurden insb. die NutzerInnen der unter 2./3./4. diskutierten Standorte , sowie die Bezirksämter und Bezirksverordnetenversammlung darüber informiert? Zu 6.: Die Taskforce Schulbau hat am 19.12.2018 Leitlinien zur Durchführung von Partizipationsverfahren als Regelverfahren im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive beschlossen. Mit dem Beschluss wurden für die zuständigen Verwaltungen einheitliche Richtlinien festgelegt , die es ermöglichen, Schulgemeinschaften und andere Nutzergruppen frühzeitig und kontinuierlich in den Planungsprozess von Schulbauten einzubeziehen. In Abhängigkeit von der jeweiligen Art der Schulbaumaßnahme erfolgt die Umsetzung der Partizipation differenziert nach Fallgruppen (Sanierung, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen , Neubau) mit den entsprechenden Beteiligungsstufen (Information, Konsultation. Mitgestaltung und Mitbestimmung). 7) In welcher Form und in welchem Umfang ist bei den Schulneubaumaßnahmen vorgesehen, schulische oder andere Nutzungen (z.B. Pausenhof, Sportflächen, Schulgarten) auf Dächern zu ermöglichen, um flächenmäßige Nutzungskonkurrenzen auf den Grundstücksflächen aufzulösen? 7a) Sollte dies nicht beabsichtigt sein, warum nicht? Zu 7. und 7a: Die hier benannten Nutzungen Pausenhof, Sportflächen und Schulgarten sind Bestandteil der Musterraum-, Musterfunktions- und Musterfreiflächenprogramme und waren Gegenstand des Wettbewerbes. 9) In welcher Form liegt für die Standorte jeweils ein ökologisches Gesamtkonzept vor (vergl. u. a. Rote Nummer 1058 A), das insbesondere Aussagen beinhaltet über den Umgang mit den Ressourcen Energie und Wasser, die Gestaltung der Gebäudeaußenflächen und Grundstücksfreiflächen und die Materialwahl sowie den Umgang mit Reststoffen bzw. Abfall? - - 4 Zu 9.: Es liegen dem jetzigen Verfahrensstand entsprechend keine ökologischen Konzepte vor. 9a) Sollten solche Konzepte noch nicht vorliegen - bis wann werden die Konzepte erstellt? Zu 9a.: Die weitere Planung umfasst – auch im Rahmen der vorgesehenen Erreichung des Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB)-Standards „Silber“ für die neuen Grundschulen – die Erstellung ökologischer Konzepte. Sie sind Bestandteil der zu erstellenden Haushaltsunterlagen (EVU) und werden mit den weiteren Planungsschritten weiter entwickelt. 10) Auf welchen Grundstücken für den Schulneubau ist der Abbruch von welchen Gebäuden zur Umsetzung der Schulneubaumaßnahmen erforderlich und wer trägt die Kosten (Senat oder Bezirk) in welcher jeweiligen Finanzierungshöhe? Zu 10.: Der Aufwand für die Erschließung und Freimachung der im Wettbewerb benannten Standorte einschließlich erforderlicher Abbruchmaßnahmen wurde im Rahmen der Erstellung der Bedarfsprogramme (BP) für jeden einzelnen Standort ermittelt. Die Kosten sind Bestandteil des jeweiligen BP und der Maßnahme. Ein Durchschnittswert der Kosten kann auf Grund der großen Unterschiedlichkeit der erforderlichen Maßnahmen nicht angegeben werden. 11) In welcher Form und in welchem Umfang ist bei den unter 2./3./4. diskutierten Standorten erforderlich, für die Umsetzung von Abbruch- und Neubaumaßnahmen Flächen der bisherigen Nutzungen einzubeziehen, oder werden Lösungen gesucht, die Flächen nicht mittels Baustelleneinrichtungen o. ä. zu zerstören? Zu 11.: Nach Abschluss der VgV- Vergabeverfahren zur vertraglichen Bindung der Generalplaner steht fest, welcher Wettbewerbsentwurf zur Ausführung kommt. Im Rahmen der weiteren auch grundstücksbezogenen Planungen erfolgt eine Betrachtung der erforderlichen Baustellen -, Einrichtungs- und Logistikflächen. Auf Grund der Grundstücksgröße erscheint aus heutiger Sicht, insbesondere an den unter Nr. 2 und 3 benannten Standorten, eine zusätzliche Nutzung außerhalb der Baumaßnahme als nicht realisierbar. 12) Wann sind der Baubeginn und die Fertigstellung für die Schulneubauten an den einzelnen Standorten geplant? Zu 12.: Sofern der Baumarkt in der Lage ist, die zu einem großen Teil in einem relativ engen Zeitrahmen zu erbringenden Bauleistungen gleichzeitig zu erbringen und dies auch zu für den Auftraggeber wirtschaftlichen Konditionen und bei Vorliegen aller grundstücks- und genehmigungsrechtlichen Unterlagen ist von Seiten der SenStadtWohn geplant und vorbe- - - 5 reitet, dass zeitgleich mit den Baumaßnahmen für die ersten 11 Neubauschulen (3- und 4- zügig) Anfang 2021 begonnen werden kann. Eine Fertigstellung wäre dann im Sommer 2022 theoretisch möglich. Berlin, 12. Februar 2019 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie