Drucksache 18 / 17 746 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg P. Kössler (GRÜNE) vom 30. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Februar 2019) zum Thema: Ist die Schulbauoffensive so klimafreundlich wie Berlins Schüler*innen? und Antwort vom 18. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Georg P. Kössler (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 746 vom 30. Januar 2019 über Ist die Schulbauoffensive so klimafreundlich wie Berlins Schüler*innen? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wird die aktuell im Bau befindliche Grundschule in Mahlsdorf (An der Schule 41-59) mit einer PV- Anlage und/oder mit einem Gründach ausgestattet? Falls ja, in welchem Umfang (kWp bzw. Quadratmeter)? Zu 1.: Das Schulgebäude erhält eine extensive Dachbegrünung (3.195,00 m²). 2. Falls nicht, kann dies noch im laufenden Bauprozess ergänzt werden? Wenn nein, wie gedenkt der Senat gerade angesichts der Berliner PV-Ausbauerfordernisse die Schule nachzurüsten? Zu 2.: Das Energiekonzept des Gebäudes hat nachgewiesen, dass die Einhaltung der EnEV durch das Heizungssystem (hier: Luft-Wärme-Pumpe) ohne PV-Anlage gegeben ist. 3. Wird die noch für 2019/2020 geplante Grundschule in der Lichtenberger Konrad Wolf Straße 11 mit einer PV-Anlage und/oder mit einem Gründach ausgestattet? Falls ja, in welchem Umfang (kWp bzw. Quadratmeter)? Zu 3.: Das Schulgebäude erhält eine extensive Dachbegrünung. Die begrünte Dachfläche der Grundschule beträgt 2.015,00 m² 2 4. Falls nicht, kann eine solche Nutzung noch ergänzt werden? Zu 4.: Das Energiekonzept des Gebäudes hat nachgewiesen, dass die Einhaltung der EnEV durch das Heizungssystem (hier: Fernwärme) ohne PV-Anlage gegeben ist. 5. Wird die noch für 2019/2020 geplante Grundschule in der Lichtenberger Sewanstraße 43 mit einer PV-Anlage und/oder mit einem Gründach ausgestattet? Falls ja, in welchem Umfang (kWp bzw. Quadratmeter)? Zu 5.: Das Schulgebäude erhält eine extensive Dachbegrünung. Die begrünte Dachfläche der Grundschule beträgt 2.000,00 m². 6. Falls nicht, kann eine solche Nutzung noch ergänzt werden? Zu 6.: Das Energiekonzept des Gebäudes hat nachgewiesen, dass die Einhaltung der EnEV durch das Heizungssystem (hier: Fernwärme) ohne PV-Anlage gegeben ist. 7. Stimmt der Senat dem Fragesteller zu, dass die Schulen mit einer eigenen PV-Anlage und/oder einem Gründach auch einen wichtigen Beitrag zur Bildung der eigen Schüler*innenschaft (Bildung für Nachhaltige Entwicklung) leisten kann? Zu 7.: Ja. 8. Wie stellt der Senat sicher, dass die einmalige Möglichkeit einer Schulbauoffensive im Sinne der Nachhaltigkeit und in Einklang mit den Berliner Klimazielen (Klimaschutz und Klimaanpassung) genutzt wird? Zu 8.: Mit gemeinsamen Rundschreiben 1/2018 der Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie der Senatsverwaltung für Bildung vom 20. Dezember 2018 wurden „Standards für den Neubau von Schulen“ verbindlich im Land Berlin eingeführt . Mit dem Standard werden die Ziele des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 hinsichtlich der Handlungsfelder „Klimatische Entkoppelung von Neubauvorhaben “, „Bauliche Ertüchtigung von Bildungs- und Sportstätten in Anpassung an den Klimawandel“, „Förderung von Schulgärten“, „Vorbildwirkung der öffentlichen Hand bei Neubau und Sanierung öffentlicher Gebäude“ umgesetzt. 3 Zur Qualitätssicherung ist als bewährtes Instrument für die Erreichung auch klimapolitischer Ziele bei der Umsetzung von Baumaßnahmen das vom Bund seit 2011 für Bundesbauten verpflichtend eingeführte Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) bei den Schulneubaute mit dem durch Koalitionsvereinbarung festgesetzten Qualitätsstandard „Silber“ anzuwenden. Mit der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) hat der Senat Anfang 2010 eine Klimaschutzvereinbarung geschlossen, mit der sich das Tochterunternehmen des Landes verpflichtet, die CO2-Emissionen ihres Bestands bis 2015 um 21 Prozent zu senken. Die BIM bewirtschaftet die zentralverwalteten und berufsbildenden Schulen des Landes Berlin. 9. Plant der Senat Schulen ohne eine moderne Dachnutzung (PV, Grünfläche, Sportfläche)? Wenn ja, welche genau und warum? (Bitte einzeln aufschlüsseln mit Begründung.) Zu 9.: Nein. Ausführliche Beschreibungen zu baulichen Standards sind im Dezember 2018 unterfolgender Adresse veröffentlicht worden: https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bauen-und-sanieren/bauliche-standards/ Darin ist zum Thema “Dachbeläge“ folgendes ausgeführt: „Dachbegrünungen sind extensiv zu planen und auszuführen, sofern nicht eine intensive Dachbegrünung über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes wirtschaftlicher ist. Darüber hinaus muss in begründeten Ausnahmen, bei stark begrenzten Hofflächen oder als Ergebnis des Konzepts zur Regenwasserbewirtschaftung eine intensive Dachbegrünung zur Ausführung kommen. Hierbei ist die Anlage von ökologisch wertvollen Biodiversitätsdächern beziehungsweise blaugrünen Dächern für eine optimierte Regenwasserretention zu prüfen. Für Planung, Bau, Betrieb und Wartung von Dachbegrünungen sind die Hinweise aus den entsprechenden Leitfäden und Arbeitshilfen zu beachten, die auf der Internetseite der für Bauen zuständigen Senatsverwaltung eingestellt sind.“ www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/oekologisches_bauen/de/download/index.sht ml Zum Thema “PV-Anlagen“ ist folgendes ausgeführt: „Im Regelfall sind Flachdächer mit mindestens 2 % Gefälle und Dachbegrünung herzustellen . Für Themen der Entwässerung sind die Ausführungen unter 3.4.1 (KG 410) zu beachten. Des Weiteren ist bei grundsätzlicher Eignung des Dachs zur Umsetzung von erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Solarthermie, Wind und eventuell Lüftungsanlagen) bei der Planung der Dachkonstruktion die entsprechende Vorbereitung für eine eventuelle Umsetzung zu berücksichtigen (ausreichende Lastvorhaltung , Leitungsdurchführung, Dachausstieg et cetera).“ Die Anordnung von Sportflächen auf dem Dach ist sowohl schulart- als auch entwurfsabhängig und ist in jedem Einzelfall auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen. 4 10. Werden im Rahmen der Schulbauoffensive auch Schüler*innen zu ihren Wünschen an den Neubau einer Schule konsultiert? 11. Wurden Schüler*innen zu ihren Wünschen nach Klimaschutz und Erneuerbarer Energieversorgung beim Neubau von Schulen befragt? Zu 10. und 11.: Die Taskforce Schulbau hat am 12.12.2018 Leitlinien zur Durchführung von Partizipationsverfahren als Regelverfahren beschlossen. Darin wurde festgelegt, dass Schulgemeinschaften auch bei Schulneubaumaßnahmen an den Planungen beteiligt werden. Für die Durchführung von Partizipationsverfahren für Schulneubauten ist zunächst danach zu differenzieren, ob eine Schulgemeinschaft bereits besteht, eine Schulgemeinschaft sich in der Gründungsphase befindet oder noch keine Schulgemeinschaft existiert. Sollte bereits eine Schulgemeinschaft oder ein Gründungsteam aus Schulleitung und dem pädagogischem Personal sowie eine zukünftige Schülerschaft /Elternschaft existieren, werden diese in das Partizipationsverfahren einbezogen . Sollte dieses nicht der Fall sein, ist von der zuständigen Verwaltung zu prüfen, welche Vertreterinnen und Vertreter pädagogischer Belange/Interessen ggf. in das Beteiligungsverfahren einbezogen werden können. Auf diese Weise können auch mögliche Wünsche nach Klimaschutz und Erneuerbarer Energieversorgung der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Berlin, 18. Februar 2019 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie