Drucksache 18 / 17 759 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Graf (CDU) vom 01. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Februar 2019) zum Thema: Grundstück der Kronenberg/Gewobag Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH in der Säntisstraße und Antwort vom 18. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Florian Graf (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 17759 vom 01.02.2019 über Grundstück der Kronenberg/Gewobag Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH in der Säntisstraße Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die landeseigenen Wohnungsunternehmen um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme wurde vom Wohnungsunternehmen Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wie hoch war der Gesamtwert der Beschaffung des Grundstückes in der Säntisstraße? Antwort zu Frage 1: Investitionen und Transaktionen gehören zur operativen Tätigkeit der Unternehmenssteuerung, die ausschließlich von den Unternehmensleitungen verantwortet werden. Derartige Informationen unterliegen dem Geschäftsgeheimnis, weil eine öffentliche Bekanntmachung die Verhandlungspositionen der städtischen Wohnungsunternehmen schwächen kann. Frage 2: Ist eine Veräußerung oder eine Teilveräußerung des Grundstückes an die BVG geplant? Antwort zu Frage 2: Es ist geplant, Teile der Grundstücksfläche zu veräußern. Dazu finden auch Gespräche mit der BVG statt. Frage 3: Ist der Grundstücksteil, auf dem sich die bestehende Kleingartenkolonie befindet, Teil dieser Veräußerung? Antwort zu Frage 3: Auf der zu veräußernden Fläche befinden sich Kleingärten. Aktuell wird die Möglichkeit geprüft, den betroffenen Kleingärtner/innen Ersatzflächen in unmittelbarer Nachbarschaft auf den erworbenen Flächen anzubieten. Frage 4: Wie hoch ist der Gesamtwert der geplanten Veräußerung des Grundstückes? Antwort zu Frage 4: Unter Verweis auf die Antwort zu Frage 1. unterliegt diese Information als Geschäftsgeheimnis ebenfalls der Vertraulichkeit. Gemäß den Vorgaben der Gesellschafter soll die Veräußerung aufwandsneutral erfolgen. Frage 5: Warum hat die Gewobag als Gesellschafter der Kronenberg/Gewobag Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH in der Säntisstraße Abstand von der geplanten Schaffung eines Mischgebietes (MI oder MU) genommen? Antwort zu Frage 5: Die Gewobag hat von der geplanten Schaffung eines Mischgebietes in der Säntisstraße nicht Abstand genommen. Ziel war und ist es, auf Teilen der Grundstücksfläche Wohnungen zu errichten. Dazu ist die Kronberg/Gewobag Grundstücksentwicklungsgesellschaft regelmäßig im Gespräch mit dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg. Frage 6: Wie weit waren die Planungen für eine Nutzung der Liegenschaften als Mischgebiet vor der Entscheidung zu einer Veräußerung fortgeschritten? Antwort zu Frage 6: Die Nutzung des Grundstücks als Mischgebiet bedingt eine Vielzahl an Beschlussfassungen auf verschiedenen Ebenen der Bezirks- und Landespolitik und ist an einen längerfristigen Zeitraum gebunden. Die Entscheidung zur Veräußerung einer Teilfläche war vom Planungsstand unabhängig, da die Planungen für eine Nutzung der Liegenschaften als Mischgebiet auch weiterhin bestehen und entwickelt werden. Frage 7: Wurden bereits Gespräche bezüglich einer B-Plan-Änderung mit den zuständigen Behörden geführt? Antwort zu Frage 7: Die notwendige Bebauungsplanänderung wurde in Gesprächen mit dem Bezirksamt Tempelhof/Schöneberg bereits mehrfach erörtert. Berlin, den 18. Feb. 2019 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen