Drucksache 18 / 17 761 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Harald Gindra und Carsten Schatz (LINKE) vom 02. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Februar 2019) zum Thema: Schließungspläne der Lufthansa Technik AG am Flughafen Schönefeld und Antwort vom 21. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Harald Gindra (LINKE) und Herrn Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17761 vom 02. Februar 2019 über Schließungspläne der Lufthansa Technik AG am Flughafen Schönefeld ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahme gebeten. Diese ist in die Antworten einbezogen. 1. Ist es zutreffend, dass die Lufthansa Technik AG (LHT) plant, den von ihr betriebenen Wartungshangar sowie eine Werkstatt für Triebwerke am Standort Schönefeld zu schließen und wenn ja, warum ? 2. Wie viele Arbeitsplätze sind durch die Schließungspläne der Lufthansa Technik AG am Standort Schöne-feld/BER bedroht? 3. Welche Rolle spielen die Erweiterungspläne des BER in diesem Zusammenhang? Zu 1., 2. und 3.: Dem Senat liegen hierüber keine Erkenntnisse vor. 4. Wurden der Lufthansa Technik AG von Seiten der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) alternative Flächen für den Wartungshangar sowie die Werkstatt für Triebwerke am Standort Schönefeld /BER angeboten und wenn ja, wie reagierte die LHT auf das Angebot bzw. wenn nein, warum nicht? 5. Ist es zutreffend, dass die Lufthansa-Tochter einen Neubau auf dem Gelände aufgrund von Planungsunsicherheit und fehlender wirtschaftlicher Perspektive ausschließt und wenn ja, wie bewertet der Senat diese Entscheidung? Zu 4. und 5.: Die Lufthansa Technik AG (LHT) nutzt am Standort Schönefeld Süd vorrangig alte Gebäude und einen Hangar im Frachtbereich. Zudem hat sie über ihre Beteiligung an der Firma Lufthansa Bombardier Aviation Services GmbH (LBAS) den ehemaligen airberlin-Hangar in der Maintenance Area im Westen des BER angemietet . Die Mietverträge in den Gebäuden in Schönefeld Süd sind befristet und laufen meist Ende August 2020 aus. Das Areal des jetzigen Frachtbereiches muss in den nächsten Jahren schrittweise beräumt, Medien müssen neu verlegt und das Gelände muss neu erschlossen werden. Bisherige Planungen gingen davon aus, dass ein Umzug der LHT und der LBAS erfolgen kann, wenn ein oder beide Hangars in der Mainte- 2/2 nance Area gebaut worden sein werden. Im Vorgriff auf gewünschte Entwicklungen im Westen des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) hat die FBB auf ihre Kosten für die gesamte Maintenance Area ein baulich fertiggestelltes Vorfeld errichtet. Die FBB hat der LHT-Tochter Lufthansa Technik Objekt- und Verwaltungsgesellschaft mbH (LTOV) sowie der LBAS im Januar 2017 den Abschluss jeweils eines Erbbaurechtsvertrages für den Bau von je einem Hangar in der Maintenance Area angeboten. Die Angebotsfrist zur Annahme der Erbbaurechtsverträge durch LTOV/LHT bzw. LBAS war bis zum 31.12.2018 befristet. Beide Firmen haben die Option für den Beginn des Erbbaurechtsvertrages nicht angenommen. Von Seiten der FBB wurde den Firmen mitgeteilt, dass auch über Ende 2018 hinaus über den Bau eines Hangars und den damit einhergehenden Umzug verhandelt werden kann. Zu den Ursachen der gescheiterten Verhandlungen, die im Übrigen dem Betriebsund Geschäftsgeheimnis der FBB unterliegen, hat der Senat keine Erkenntnisse. 6. Hat der Senat Kenntnis darüber, ob die Lufthansa Technik AG den von Stellenabbau und Schließungsplänen bedrohten Mitarbeitern alternative Arbeitsmöglichkeiten im Unternehmen angeboten hat? 7. Wenn ja, wie vielen der von Entlassungen bedrohten Mitarbeiter wurden alternative Arbeitsmöglichkeiten im Unternehmen angeboten? Zu 6. und 7.: Siehe Antwort zu den Fragen 1., 2. und 3. Berlin, den 21.02.2019 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen