Drucksache 18 / 17 768 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Franz Kerker (AfD) vom 04. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Februar 2019) zum Thema: „Jugendwiderstand“, BDS-Kampagne und Gentrifizierung“ und Antwort vom 20. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 5 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Franz Kerker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17768 vom 04. Februar 2019 über „Jugendwiderstand“, BDS-Kampagne und Gentrifizierung“ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Der Verfassungsschutzbericht des Landes Berlin 2017 berichtet u.a. über eine Gruppierung namens "Jugendwiderstand": "Die aus dem Umfeld der „Revolutionären Aktionszellen“ (RAZ) hervorgegangene Gruppe „Jugendwiderstand“ gibt sich streng dogmatisch, ist kaderartig organisiert und beschreibt sich selbst als „proletarische, revolutionäre und antiimperialistische Jugendorganisation“, die „gegen dieses System, für den Sozialismus und die freie Zukunft des Kommunismus“ kämpfe. In Berlin verortet sie sich im „Arbeiterviertel Neukölln“. Sie ruft Jugendliche unter dem Motto „wehrt euch und kämpft“ dazu auf, sich der Gruppierung anzuschließen und gemeinsam gegen Imperialismus, Revisionismus und Reaktion sowie für eine Revolution durch bewaffnete Machtergreifung einzusetzen. Über Graffitis, die sie als Fotos auf ihren Social Media-Präsenzen veröffentlicht, offenbart sie eine Verehrung für Mao und Stalin und ruft zum Boykott von Wahlen auf. Das Parlament sei „eine Laberbude und ein Schweinestall, voll von Verbrechern, Heuchlern und Lügnern“. Im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel Hamburg spricht „Jugendwiderstand“ in pathetischer Diktion von erfolgreichen „Kämpfen in Volksvierteln“, bei denen jedoch der „Schutz der Massen“ zu gewährleisten sei, um „solche Kämpfe perspektivisch in Siege zu verwandeln und (...) Vertrauen der Massen in die Revolutionäre aufzubauen und ihre Mobilisierung und Politisierung zu stärken.“ Die Gruppierung ist als gewaltbereit einzustufen. Sie ist in der linksextremistischen Szene Berlins weitgehend isoliert." Am 12. Dezember 2018 bezog der "Jugendwiderstand" auf seinem Blog Stellung zu mehreren Artikeln der Tagespresse, die einige Tage zuvor erschienen waren. Darin wird beteuert, dass es sich bei den Mitgliedern, anders als in der Presse dargestellt, nicht um Gymnasiasten aus dem Berliner Speckgürtel handele: "Wie viel sollen wir denn noch in Nachtschichten, 60-Stunden-Wochen, mehreren Paralleljobs oder körperlich krass belastenden Tätigkeiten für einen beschissenen Lohn ackern, damit die feinen Damen und Herren Akademiker und Journalisten und andere “Arbeiter des Kopfes“ uns zuerkennen waschechte Proletarier zu sein? [..] Dafür können sie bequem leben, wahrscheinlich sogar ganz gut, während wir uns für einen beschissenen Lohn den Buckel krumm schuften, ob als Gleisbauer, Dachdecker oder Kindergärtner." Auch seien sie keine Antisemiten; so habe das Entreißen eines Transparentes auf der 1. Mai Demo lediglich die "Boycott, Divestment and Sanctions"-Kampagne gegenüber Israel unterstützen wollen, "die in internationaler Solidarität mit Palästina zum Boykott von im Zustand von Apartheid, Besatzung und Kolonialismus hergestellter Waren aufruft." Der Idee einer zionistischen Kolonisierung Palästinas entspricht im Nahbereich die Vorstellung, der eigene Kiez werde durch Globalisierung und Gentrifizierung seiner vermeintlich proletarischen Wurzeln Seite 2 von 5 und Ursprünge beraubt. Es gäbe eine "individualistische, arrogante, abgehobene und dekadente neureiche, urbane Subkultur, die quasi zum Gesicht dieser Entwicklung in Berlin geworden ist, während Hauseigentümer und Co nicht direkt greifbar jeden Tag vor deiner Nase ihre vermeintliche Erhabenheit demonstrieren: Hipster. Unser Klassenhass bleibt ihnen gewiss, Sorry." Der Beschluss der Berliner SPD auf ihrem Landesparteitag, diese Organisation müsse als „extremistische, antisemitische Organisation politisch isoliert und bekämpft werden“, ist aus Sicht des „Jugendwiderstandes“ schon wegen der seinerzeit durch die SPD verantworteten Morde an Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg moralisch delegitimiert. 1. Laut eigener Aussage fand die Gründung des "Jugendwiderstandes" im Februar 2015 im Hinterzimmer eines Berliner Kulturzentrums statt, dessen Innenräume mit Bildern von Marx, Lenin und Mao ausgeschmückt worden seien. Um welche Einrichtung handelt es sich? Zu 1.: Darüber liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 2. Einer der Protagonisten des "Jugendwiderstandes" ist Kindergärtner an einer Kita in der Nähe des Lausitzer Platzes. Handelt es sich um den "Integrationskinderladen Kinder aus Kreuzberg e.V." am Lausitzer Platz Nr.2? Zu 2.: Nein. 3. Im Sommer 2018 fanden sich im Umfeld des Lausitzer Platzes mehrere mit roter Farbe ausgeführte Wandschmierereien des "Jugendwiderstandes". Welche weiteren Sachbeschädigungen, Beleidigungen, Bedrohungen und körperlichen Übergriffe sind dem Senat darüber hinaus bekannt? Zu 3.: Grundlage für die Beantwortung Ihrer Anfrage bildet die Datenanalyse des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes für Fälle der Politisch motivierten Kriminalität (KPMD – PMK). Dabei handelt es sich entgegen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) um eine Eingangsstatistik. Die Fallzählung erfolgt tatzeitbezogen, unabhängig davon, wann das Ermittlungsverfahren eingeleitet oder an die Staatsanwaltschaft Berlin abgegeben wurde. Die Voraussetzungen der Erfassung sind in den bundesweit verbindlichen Verfahrensregeln zur Erhebung von Fallzahlen im Rahmen des KPMD – PMK festgelegt. Die statistischen Angaben stellen keine Einzelstraftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) dar. Bei den Daten handelt es sich um Fallzahlen. Ein Fall bezeichnet jeweils einen Lebenssachverhalt in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit identischer oder ähnlicher Motivlage, unabhängig von der Anzahl der Tatverdächtigen, Tathandlungen, der verletzten Rechtsnormen oder der eingeleiteten Ermittlungsverfahren. Die Fälle der PMK unterliegen bis zum Abschluss der Ermittlungen – gegebenenfalls bis zum rechtskräftigen Urteil – einer Bewertung der angenommenen Tatmotivation. Da auch nach dem jährlichen Statistikschluss Fälle der PMK bekannt und entsprechend gezählt werden können, kommt es sowohl unter- als auch überjährig immer wieder zu Fallzahländerungen. Seite 3 von 5 Um die Fallzahlen übersichtlich und vergleichbar darzustellen, erfolgt die Unterteilung in die Deliktsarten Terrorismus, Gewaltdelikte, Propagandadelikte und sonstige Delikte. Terrorismus ist über die Strafbarkeit der Bildung einer terroristischen Vereinigung gemäß §§ 129a, 129b Strafgesetzbuch (StGB) gesetzlich bestimmt. Unter der Deliktsart Terrorismus werden darüber hinaus schwerwiegende politisch motivierte Gewaltdelikte (Katalogtaten des § 129a StGB) sowie Verstöße gegen §§ 89a, 89b, 89c und 91 StGB erfasst. Gewaltdelikte umfassen Tötungsdelikte, Körperverletzungen, Brand- und Sprengstoffdelikte, Landfriedensbrüche, Gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr, Freiheitsberaubung, Raub, Erpressung und Widerstandssowie Sexualdelikte einschließlich der Versuche. Propagandadelikte beinhalten Verstöße gegen § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) und gegen § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). Die sonstigen Delikte implizieren alle weiteren Strafrechtsnormen des Strafgesetzbuches sowie der Strafrechtsnebengesetze, zum Beispiel Beleidigung gemäß § 185 StGB, Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB oder Verstöße gegen das Versammlungsgesetz (VersG). Aufgrund des bundesweiten Statistikschlusses am 31. Januar 2019 und der damit einhergehenden Fokussierung auf die Erfassung von Taten des Jahres 2018 wurden bislang noch keine Fälle in diesem Themenzusammenhang für das Jahr 2019 im Rahmen des KPMD-PMK erfasst. Grundlage für die Beantwortung der Frage bilden die in Berlin registrierten Fälle, bei denen die Gruppierung „Jugendwiderstand“ als Täterorganisation erfasst wurde. Deliktsbereich Tatzeit Straße Ortsteil Jahr Sachbeschädigung 25.01.2016 Christinenstr. Prenzlauer Berg 2016 Sachbeschädigung 18.03.2016 Braunschweiger Str. Neukölln 2016 Sachbeschädigung 28.04.2016 Braunschweiger Str. Neukölln 2016 Sachbeschädigung 20.06.2016 Ilsestr. Neukölln 2016 Sachbeschädigung 03.07.2016 Richardplatz Neukölln 2016 Sachbeschädigung 05.07.2016 Richardplatz Neukölln 2016 Sachbeschädigung 09.08.2016 Körnerpark Neukölln 2016 Sachbeschädigung 14.09.2016 Bayernring Tempelhof 2016 Sachbeschädigung 17.09.2016 Kranoldstr. Neukölln 2016 Sachbeschädigung 21.11.2016 Weisestr. Neukölln 2016 Sachbeschädigung 25.01.2017 Braunschweiger Str. Neukölln 2017 Sachbeschädigung 09.03.2017 Travemünder Str. Gesundbrunnen 2017 Volksverhetzung 17.04.2017 Esperantoplatz Neukölln 2017 Sachbeschädigung 28.04.2017 Am Treptower Park Alt-Treptow 2017 Sachbeschädigung 17.06.2017 Brunnenstr. Gesundbrunnen 2017 Sachbeschädigung 23.06.2017 Bernauer Str. Gesundbrunnen 2017 Sachbeschädigung 25.08.2017 Schöneweider Str. Neukölln 2017 Sachbeschädigung 27.08.2017 Richardplatz Neukölln 2017 Sachbeschädigung 31.08.2017 Ruheplatzstr. Wedding 2017 Sachbeschädigung 22.09.2017 Richardplatz Neukölln 2017 Sachbeschädigung 05.11.2017 Roseggerstr. Neukölln 2017 Seite 4 von 5 Deliktsbereich Tatzeit Straße Ortsteil Jahr Sachbeschädigung 05.11.2017 Roseggerstr. Neukölln 2017 Sachbeschädigung 05.11.2017 Roseggerstr. Neukölln 2017 Sachbeschädigung 05.11.2017 Roseggerstr. Neukölln 2017 Sachbeschädigung 05.11.2017 Richardstr. Neukölln 2017 Sachbeschädigung 14.11.2017 Braunschweiger Str. Neukölln 2017 Landfriedensbruch 01.01.2018 Braunschweiger Str. Neukölln 2018 Sachbeschädigung 11.01.2018 Richardplatz Neukölln 2018 Nötigung / Bedrohung 12.01.2018 Sonnenallee Neukölln 2018 Landfriedensbruch 14.01.2018 Frankfurter Allee Lichtenberg 2018 Versammlungsgesetz 14.01.2018 Braunschweiger Str. Neukölln 2018 Körperverletzung 14.01.2018 Braunschweiger Str. Neukölln 2018 Sachbeschädigung 11.04.2018 Wipperstr. Neukölln 2018 Sachbeschädigung 14.04.2018 Schöneweider Str. Neukölln 2018 Sachbeschädigung 19.04.2018 Braunschweiger Str. Neukölln 2018 Sachbeschädigung 19.04.2018 Braunschweiger Str. Neukölln 2018 Sachbeschädigung 23.04.2018 Harzer Str. Neukölln 2018 Sachbeschädigung 26.04.2018 Steinbockstr. Neukölln 2018 Körperverletzung 01.05.2018 Braunschweiger Str. Neukölln 2018 Körperverletzung 01.05.2018 Naunynstr. Kreuzberg 2018 Sachbeschädigung 03.05.2018 Richardplatz Neukölln 2018 Sachbeschädigung 12.05.2018 Mühlenstr. Friedrichshain 2018 Sachbeschädigung 24.05.2018 Seestr. Wedding 2018 Sachbeschädigung 29.06.2018 Karl-Marx-Str. Neukölln 2018 Körperverletzung 12.09.2018 Ratiborstr. Kreuzberg 2018 4. Der Text des "Jugendwiderstandes kolportiert, es gebe "ein Gerücht, die Senatsverwaltung für Inneres prüfe inzwischen ein Verbot der Gruppierung. Die Behörde kommentiert das nicht – jede Stellungnahme würde ein mögliches Verbotsverfahren konterkarieren." Prüft der Senat ein Verbot der Gruppierung? Zu 4.: Der Senat bittet um Verständnis dafür, dass über vereinsrechtliche Prüfungen von Verbotsverfahren auch im Rahmen der Beantwortung Schriftlicher Anfragen generell keine Auskunft erteilt werden kann. Allgemein gilt, dass vereinsrechtliche Ermittlungsverfahren verdeckte Verfahren sind. 5. Die hier militant zutage tretende Ablehnung der sogenannten Gentrifizierung beruht darauf, dass die seit den 1970er Jahren in Berlin etablierte "Alternativkultur" nun durch abermalige Zuwanderung selber herausgefordert wird: Touristenströme, Coworking-spaces, "Schwaben" oder "Hipster" unterlaufen das Selbstbild Linker von einem einzigartigen Verhältnis zwischen ihren Lebensentwürfen und ihrem Wohnumfeld, aus welchem sie besondere Vorrechte auf die von ihnen bewohnte Kieze ableiten, sie fürchten um ihre Heimat. Eine vom "Kollektiv für kritische Bildungsarbeit und kreative Protestformen", vom "Medien- Kollektiv für soziale Bewegungen, Protestkommunikation und Gestaltung" und vom "Netzwerk für Kunst & Protest im öffentlichem Raum" auf www.reclaimyourcity.net veröffentlichte Schrift mit dem Titel "Aufwertung, Verdrängung und Widerstand in Kreuzberg 36" drückt diese Sichtweise so aus: "Zwangsräumungen sind die gewalttätigste Form der Verdrängung von Menschen, die sich ihre bisherigen Mieten nicht mehr leisten können. Durch sie sind in Berlin pro Werktag ca. 20 Seite 5 von 5 Haushalte vom Verlust ihres sozialen Netzwerks, ihres identitären Bezugsorts und nicht zuletzt ihres eigenen Wohnraums betroffen." Die Schrift enthält eine Kartierung durchgeführter Farbbeutelattacken sowie die Adressen "Wehrhafter Hausgemeinschaften"; von diesen liegt eine in der Lausitzer Str. 10 und damit in unmittelbarer Nähe der oben bezeichneten Kindertagesstätte. Die Antwort des Senates auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) zum Thema: Linksextreme Schläger als Kindergärtner [Drucksache 18/17495] erweckt den Eindruck, als gäbe es seitens der Eltern keine Kritik an der Beschäftigung eines Mitgliedes des "Jugendwiderstandes" an der dortigen Kita. Kann der Senat ausschließen, dass auf die Eltern keinerlei Druck ausgeübt wird, um Stillschweigen zu bewahren? Zu 5.: Dem Senat bzw. der Kita-Aufsicht liegen in diesem Zusammenhang keine Hinweise auf Elternbeschwerden bzw. die Ausübung von Druck im Sinne der Anfrage vor. 6. Verfügt der Senat über ein Konzept, um Konflikte um die sogenannte „Gentrifizierung“ auf friedliche Weise zu entschärfen? Zu 6.: Gentrifizierung zu stoppen, um die damit verbundenen Konflikte zu vermeiden, trifft in Berlin auf einen breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens. Es ist stadtentwicklungspolitisches Ziel, die gewachsene soziale und funktionale Mischung in den Stadtquartieren zu erhalten und weiterzuentwickeln. Verdrängungen der angestammten Bevölkerung sowie von etablierten kleingewerblichen, sozialen oder kulturellen Nutzungen sollen daher vermieden werden. Um dieses Ziel zu erreichen, nutzt das Land Berlin konsequent die zur Verfügung stehenden Instrumente und engagiert sich auf Bundesebene intensiv, gesetzliche Regelungen noch wirksamer zu gestalten. Die Einflussnahme auf Gentrifizierung erfolgt über ein komplexes Bündel an Regelungen und Maßnahmen, die auf einen verbesserten Mieterschutz, den Schutz des Wohnraums, Bindungen bei Mieten und Belegungen sowie die Erweiterung des gemeinwohlorientierten Wohnungsbestands zielen. Um die Verdrängung der ansässigen Wohnbevölkerung eines Gebiets zu vermeiden, nutzen die Bezirke zudem offensiv das im § 172 Baugesetzbuch geregelte Instrument der sozialen Erhaltungsgebiete (sogenannte Milieuschutzgebiete). Ende 2018 gab es berlinweit 56 solcher Gebiete. Viele, der von Gentrifizierung besonders betroffenen Gebiete, sind zugleich Gebiete des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt. Hier unterstützen Quartiermanagement- Verfahren gebietsbezogene Strukturen und Netzwerke, um Konflikten präventiv entgegenzuwirken. Berlin, den 20. Februar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport