Drucksache 18 / 17 780 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Tommy Tabor und Franz Kerker (AfD) vom 29. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Februar 2019) zum Thema: Mitte: Pflegebetrug und Antwort vom 20. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) und Herrn Abgeordneten Stefan Franz Kerker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17780 vom 29. Januar 2019 über Mitte: Pflegebetrug ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Sind im Bezirk beide Kontrolleursstellen zur Eindämmung des Abrechnungsbetrugs in der Pflege besetzt? 1.1.Falls nein – warum nicht? Zu 1.: Ja. 2. Wie viele Verdachtsfälle in Bezug auf Betrug in der häuslichen Pflegeversorgung liegen dem Senat aktuell vor? (Bitte aufschlüsseln 2015 – 2018) Zu 2.: Diese statistischen Daten liegen nur in den Bezirksämtern von Berlin vor. Für Mitte liegen folgende Verdachtsfälle vor: 2015: 0 Verdachtsfälle (statistische Erfassung der Daten ist ab 2016 erfolgt) 2016: 285 Verdachtsfälle 2017: 175 Verdachtsfälle 2018: 156 Verdachtsfälle 3. Wie viele rechtskräftige Gerichtsurteile gibt es zu abgeschlossenen Verfahren mit festgestellten Pflegeleistungsbetrug? (Bitte aufschlüsseln 2015 – 2018) - 2 - 2 Zu 3.: Eine statistische Differenzierung nach Bezirken findet nicht statt. In dem Aktenverwaltungssystem der Strafverfolgungsbehörden wurden seit der Einführung der Nebenverfahrensklasse PFLEGE im Jahr 2015 bis Ende 2018 insgesamt 13 gerichtliche Verfahren rechtskräftig beendet. Diese stellen sich wie folgt dar: Erledigungsart 2015 2016 2017 2018 Einst. § 153 II StPO 0 1 0 0 Einst. § 153a II Nr. 2 StPO (Geldbetrag) 0 1 0 2 Freiheitsstrafe mit Bewährung 2 0 0 1 Freispruch 0 2 0 0 Geldstrafe 0 0 3 1 Summe 2 4 3 4 Berlin, den 20. Februar 2019 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung