Drucksache 18 / 17 784 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Franz Kerker und Tommy Tabor (AfD) vom 05. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Februar 2019) zum Thema: Mobbing an der Hausotter-Grundschule (12G06) und Suizid einer Elfjährigen und Antwort vom 20. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Franz Kerker (AfD) Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17784 vom 05. Februar 2019 über Mobbing an der Hausotter-Grundschule (12G06) und Suizid einer Elfjährigen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.a) Haben sich die Eltern der verstorbenen Elfjährigen wegen Mobbings und schlechten sozialen Klimas an die Schule gewandt? 1.b) Welche Kenntnis hatte die Schule über Mobbing gegen die Elfjährige und seit wann? 1.c) Aus welchen weiteren Quellen hatte die Schule Kenntnis über Mobbing gegen die Elfjährige? 1.d) Welche Kenntnis hatten die Konfliktlotsen der Hausotter-Grundschule von dem Mobbing gegen die Elfjährige und in welcher Form sind sie aktiv geworden? 1.e) Welche Kenntnis hatten die Schulsozialarbeiter der Hausotter-Grundschule von dem Mobbing gegen die Elfjährige und in welcher Form sind sie aktiv geworden? 2.a) In welcher Form hat die Schulleitung auf die Informationen über Mobbing gegen die Elfjährige reagiert? 2.b) Welche Präventionsmaßnahmen wurden im konkreten Fall durch die Schule eingeleitet? Von wem wurden sie eingeleitet? Wann wurden sie eingeleitet? In welcher Form wurden die Vorgänge dokumentiert? 2.c) Welches Anti-Mobbing-Verfahren kam dabei zum Einsatz (z.B. No Blame Approach, Farsta, Staffelrad)? 2.d) Welche positiven Effekte konnten nachweislich erzielt werden? 2.e) In welcher Form wurden die Eltern und Lehrer in das Verfahren eingebunden? 2.f) Wurden Mobbing-Experten engagiert? 2.g) In welcher Form wurden die Lehrer zum Thema Mobbing fortgebildet? 3.) Frau K., deren kleinen Cousine eine Schulfreundin des verstorbenen Mädchens war, berichtet, dass der Vater ihrer Cousine wegen eines Streits zwischen Schülern zur Schulleitung ging. Passiert sei aber nichts: „Die Lehrer machen nichts, die Schulleitung macht auch nichts – die schauen einfach weg.“, so die 26-jährige. Kann die Schulleitung diese Meldung bestätigen und wenn ja: warum wurde sie nicht aktiv? 2 4.a) In welcher Form werden die Schüler nach dem Tod ihrer Mitschülerin psychologisch betreut? 4.b) Die Schulleiterin verlautbarte nach dem Tod der Schülerin, dass sie auf die Mobbingvorwürfe bereits mit der Schulsozialarbeit und dem Krisenteam reagiert habe. Auf welche konkrete Weise hat die Schulleiterin nach dem Tod der Schülerin auf die Mobbingvorwürfe reagiert? 5.a) Hatte das Mobbing im Fall der verstorbenen Elfjährigen den Aspekt eines interkulturellen Konfliktes (Deutschfeindlichkeit, Muslimfeindlichkeit, Judenfeindlichkeit)? 5.b) Kann ausgeschlossen werden, dass das Mobbing im Fall der Elfjährigen den Aspekt eines interkulturellen Konfliktes (Deutschfeindlichkeit, Muslimfeindlichkeit, Judenfeindlichkeit) hatte? 6.a) Wie hat sich der Anteil der Kinder ndH an der Hausotter-Grundschule in den letzten zehn Jahren entwickelt? 6.b) Wie hat sich die LMB-Quote an der Hausotter-Grundschule in den letzten zehn Jahren entwickelt? Zu 1.a bis 6.b: Die Schriftliche Anfrage ist auf den tragischen Tod einer Schülerin gerichtet, über den Medien in zum Teil unverantwortlicher Weise und unter Verletzung des Kodex des Deutschen Presserates berichtet haben. Die Eltern des verstorbenen Kindes haben um Schutz der Privatsphäre gebeten. Der unterstellte Tatbestand des Suizids ist offiziell nicht bestätigt. Der unterstellte Tathintergrund des Mobbings ist nicht als Ursache bestätigt. Vor diesem Hintergrund werden die Annahmen in den Fragestellungen nicht bestätigt, so dass sich die Fragen jenseits des nach wie vor wirksamen Persönlichkeitsschutzes einer Beantwortung entziehen. Der Familie, den Schülerinnen und Schülern sowie dem Kollegium wird ein Maximum an Unterstützung gewährt. Jedem Hinweis auf Mobbing und Diskriminierung wurde und wird nachgegangen. Berlin, den 20. Februar 2019 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie