Drucksache 18 / 17 787 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Daniel Buchholz (SPD) vom 05. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Februar 2019) zum Thema: Spielhallen-Flut zerstört Kieze und Menschen (XVIII): Wie dramatisch ist die Lage im Jahr 2019? und Antwort vom 19. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/4 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Daniel Buchholz (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 17 787 vom 05. Februar 2019 über Spielhallen-Flut zerstört Kieze und Menschen (XVIII): Wie dramatisch ist die Lage im Jahr 2019? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Spielhallen und dort aufgestellte Geld-Gewinnspielgeräte („Glücksspiel-Automaten“) gab es in Berlin insgesamt und in den einzelnen Bezirken jeweils am Jahresende 2017 und 2018 (bitte getrennt angeben nach Erlaubnissen und Standorten)? Zu 1.: Die Anzahl der Spielhallenerlaubnisse und –standorte sowie der in Spielhallen aufgestellten Geldspielgeräte in den einzelnen Bezirken (jeweils zum Jahresende) sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Die Angaben basieren auf den Angaben der bezirklichen Ordnungsämter. Die Übersicht enthält auch diejenigen Bestandsspielhallen , die bereits vor dem Inkrafttreten des Spielhallengesetzes Berlin (SpielhG Bln) (02.06.2011) genehmigt wurden und aufgrund der laufenden Teilnahme am sog. Sonderverfahren nach dem Mindestabstandsumsetzungsgesetz Berlin derzeit noch erlaubt betrieben werden. 2/4 Bezirk Anzahl der Spielhallen-Erlaubnisse § 33i Gewerbeordnung (GewO) / § 2 SpielhG Bln (ab 02.06.2011) Anzahl der Spielhallenstandorte § 33i GewO / § 2 SpielhG Bln (ab 02.06.2011) Anzahl der Geldspielgeräte in diesen Spielhallen 2018 2017 2018 2017 2018 2017 Mitte 98 124 67 87 756 971 FH/ Kreuzberg 30 50 25 40 238 394 Pankow 25 26 19 20 200 208 Ch.-Wilmersdorf 36 53 24 36 279 414 Spandau 28 37 21 27 212 296 Steglitz-Zehlendorf 7 9 7 8 56 72 T-Schöneberg 44 44 22 22 350 350 Neukölln 39 49 28 37 253 337 Treptow-Köpenick 11 12 8 9 88 96 Marzahn-Hellersdorf 28 33 20 24 208 256 Lichtenberg 10 10 8 8 80 80 Reinickendorf 29 29 15 14 222 223 Berlin insgesamt 385 476 264 332 2.942 3.697 2. Wie viele so genannte Café Casinos gab es in Berlin insgesamt und in den einzelnen Bezirken jeweils am Jahresende 2017 und 2018? Liegen dem Senat oder der Polizei zumindest Schätzungen vor? Zu 2.: Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) unterscheidet begrifflich zwischen echten (legalen) Gastronomiebetrieben (Gaststätten) und Scheingaststätten mit Geldspielgeräten (sog. Café-Casinos). Im Einvernehmen mit SenWiEnBe wird der Begriff „Café-Casino“ durch die Polizei Berlin nicht mehr verwendet , da er das Phänomen unzureichend und irritierend umschreibt. Es handelt sich hierbei um „illegale Spielhallen“. Angaben über die Anzahl dieser illegalen Spielhallen liegen nicht vor, da sie statistisch nicht erfasst werden. Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen in diesem „Phänomen- Bereich“ kann eine valide Schätzung der Anzahl nicht abgegeben werden. 3. Wie viele Geld-Gewinnspielgeräte gab es am Jahresende 2017 und 2018 in Berlin insgesamt an sonstigen Aufstellorten wie Gaststätten, Café Casinos oder Vereinslokalen? Zu 3.: Hinsichtlich der Anzahl der Geldgewinnspielgeräte an sonstigen Aufstellorten am 31.12.2017 wird auf die Antwort zur Frage Nr. 3. der Schriftlichen Anfrage S 18/14909 verwiesen. Da die Auswertungen per 31.12. eines Kalenderjahres jeweils bis zum Ende des 1. Quartals des Folgejahres erfolgen, liegen zurzeit keine belastbaren Zahlen für den Gerätebestand an sonstigen Aufstellorten auf den 31.12.2018 vor. 3/4 Nachrichtlich kann mitgeteilt werden, dass anhand der vorliegenden Steueranmeldungen ein Gerätebestand per 30.09.2018 an sonstigen Aufstellorten in Höhe von 5.188 ermittelt werden konnte. 4. Wie hoch war in den Jahren 2017 und 2018 das Aufkommen aus der Vergnügungssteuer durch die Benutzung der Geld-Gewinnspielgeräte (bitte möglichst nach Aufstellorten unterteilen)? Zu 4.: Das Aufkommen aus der Vergnügungsteuer hat in 2018 42.706.760 EUR betragen . Hinsichtlich des Aufkommens aus der Vergnügungsteuer in 2017 und der Unterteilung des Steueraufkommens nach Aufstellorten wird auf die Antwort zu Frage Nr. 4. der Schriftlichen Anfrage S 18/ 14 909 verwiesen. 5. Welche Einnahmen erwartet der Senat aus der Vergnügungssteuer in den Jahren 2019, 2020 und 2021, wenn das Verfahren zur Neuerteilung von Spielhallenerlaubnissen abgeschlossen sein wird und die Zahl der Glücksspiel-Automaten u.a. in Gaststätten ab November 2019 von drei auf zwei reduziert werden muss? Zu 5.: Für die Jahre 2019, 2020 und 2021 ist die Einnahmeerwartung für die Vergnügungsteuer auf jeweils 43 Mio. Euro festgelegt worden. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage Nr. 5. der Schriftlichen Anfrage S 18/ 14 909 verwiesen. 6. Wie viele Menschen sind in Berlin aktuell krankhaft spielsüchtig oder zeigen ein problematisches Spiel-verhalten? Welche neueren Entwicklungen wurden diesbezüglich zuletzt beobachtet? Zu 6.: Die Anzahl der Menschen in Berlin mit problematischem bzw. pathologischem Glücksspielverhalten ist dem Senat nicht bekannt. Entsprechend der letzten bundesweiten Repräsentativerhebung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA - Erhebung 2017, Bericht von 2018) weisen – bezogen auf die 16- bis 70-jährige Bevölkerung in Deutschland – schätzungsweise 506.000 Personen ein problematisches bzw. pathologisches Glücksspielverhalten auf. 7. Welche neuen oder zusätzlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Glücksspielsucht hat der Senat im Rahmen des aktuellen Haushalts ergriffen und welche werden fortgesetzt, insbesondere in Bezug auf Prävention, Hilfsangebote und wissenschaftliche Begleitforschung sowie speziell zugunsten von Kindern und Jugendlichen? Zu 7.: Im Rahmen des Doppelhaushalts 2018/2019 wurden und werden die laufenden senatsgeförderten Maßnahmen gegen Glücksspielsucht weitergeführt. Finanziert wird das Präventionsprojekt Glücksspiel der pad gGmbH, welches die gesamtstädtische Aufgabe der glücksspielbezogenen Prävention in Berlin wahrnimmt. Die Maßnahmen des Projekts richten sich u.a. gezielt an junge Menschen (z.B. Kampagnen, Materialien , Beratung für Jugendliche und junge Erwachsene zur Thematik Glücksspielsucht), auch unter Nutzung digitaler Medien (z.B. Youtube). Ende 2018 bzw. Anfang 2019 wurde z.B. eine erfolgreiche Sportwettenkampagne durchgeführt, mit der gezielt junge Menschen angesprochen wurden. Informationen zu den jeweils aktuellen Projektaktivitäten finden sich fortlaufend unter www.faules-spiel.de. 4/4 Ergänzend werden für den schulischen Bereich das Projekt GameR Over der Fachstelle für Suchtprävention (www.suchtpraevention-berlin.de) sowie der Mitmachparcours „Einsatz@Leben.Komm!“ des KARUNA e.V. (www.karuna-prevents.de) gefördert . Weitere Mittel fließen in das Beratungsangebot Café Beispiellos für glücksspielsüchtige Menschen und deren Angehörige (www.cafe-beispiellos.de), welches sich in Trägerschaft des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin befindet. Um insbesondere glücksspielende Menschen mit Einwanderungsgeschichte früher zu erreichen, wurde in 2018 ein Frühinterventionsprojekt Glücksspiel in Kooperation der pad gGmbH und des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.V. begonnen, welches in 2019 fortgeführt wird (www.fip-gluecksspiel.de). Im Auftrag der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung wurde durch die AG Spielsucht der Charité – Universitätsmedizin Berlin in 2016 eine Online-Plattform speziell für Menschen mit Glücksspielsucht bzw. exzessiver Internetnutzung entwickelt, die weitergeführt wird. Unter www.spielsucht-hilfe-berlin.de sind u.a. etwa 140 Berliner Anlaufstellen in einer Datenbank erfasst. Dort können passgenaue Hilfeangebote nach bestimmten Kriterien gefiltert und herausgesucht werden, unter anderem nach Bezirken . Für Betroffene und Angehörige wird die Suche nach geeigneten Beratungs- und Behandlungsangeboten in Berlin dadurch vereinfacht. Die Hilfedatenbank erleichtert darüber hinaus die Arbeit von Fachkräften und die Vernetzung der Angebote. Neben den genannten Aktivitäten ist in 2019 zudem ein Forschungsvorhaben bezogen auf bestimmte Aspekte der familiären Auswirkungen von Glücksspielsucht geplant. Berlin, den 19.02.2019 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen