Drucksache 18 / 17 792 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Robert Schaddach (SPD) vom 29. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Februar 2019) zum Thema: Hauptmann von Köpenick als nationales / immaterielles Kulturerbe und Antwort vom 20. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Robert Schaddach (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 17792 vom 29.01.2019 über Hauptmann von Köpenick als nationales / immaterielles Kulturerbe Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat der Antrag zum nationalen / immateriellen Kulturerbe zum „Hauptmann von Köpenick “ bekannt und wenn ja, wie ist der Stand? Zu 1.: Dem Senat ist bekannt, dass im inzwischen abgeschlossenen dritten Bewerbungszyklus 2017/2018 zur Eintragung von Immateriellem Kulturerbe in das Bundesweite Verzeichnis die Bewerbung „Der Hauptmann von Köpenick und die Köpenickiade“ eingereicht wurde. Die Bewerbung wurde nach Begutachtung durch das Expertengremium des Landes Berlin nicht zur Weiterreichung an das nationale Expertengremium empfohlen. Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa hat sich dieser fachlichen Empfehlung von Expertenseite angeschlossen. Die Entscheidung wurde dem Antragsteller mit Schreiben vom 07.05.2018 mitgeteilt. 2. Unterstützt der Senat das o.g. Anliegen und den Antrag und wenn nein, warum nicht bzw. wenn ja in welcher Art und Weise? Zu 2.: Der Senat unterstützt das o.g. Anliegen und den Antrag nicht, weil die Bewerbung die Kriterien des UNESO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes für eine Eintragung in das Bundesweite Verzeichnis Immateriellen Kulturerbes nicht erfüllt. Seite 2 von 2 3. Wie kann aus Sicht des Senats die Geschichte um den „Hauptmann von Köpenick“, als deutsche Gesellschafts- und Kulturgeschichte erhalten werden? Zu 3.: Der Senat ist optimistisch, dass die Erinnerung an die Geschichte um den „Hauptmann von Köpenick“ bereits wegen des Zuckmayer‘schen Theaterstücks und der vor dem Rathaus Köpenick aufgestellten Statue des Hauptmanns, die als „Talking Statue “ per QR-Code-Scan die Geschichte erlebbar macht, erhalten bleibt. Auch die am Rathaus Köpenick angebrachte Berliner Gedenktafel zu Ehren Wilhelm Voigts trägt hierzu bei. 4. Sieht der Senat den „Hauptmann von Köpenick“ als kulturelle Bereicherung für Berlin und wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Der „Hauptmann von Köpenick“ ist ein Teil der vielfältigen und bis heute lebendigen Historie Berlins. Berlin, den 20.02.2019 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa