Drucksache 18 / 17 794 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 5. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Februar 2019) zum Thema: Brexit und der Berliner Luftverkehr und Antwort vom 14. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Harald Moritz (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17794 vom 5. Februar 2019 über Brexit und der Berliner Luftverkehr Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Welche Auswirkungen auf den Berliner Luftverkehr werden durch den Brexit erwartet? (Bitte bei allen Fragen immer den Fall eines geregelten bzw. ungeregelten Brexit betrachten) Antwort zu 1: Geregelter Brexit: Das Austrittsabkommen schließt die Regelung von luftverkehrsrechtlichen Fragestellungen ein. Insofern sind bei einem geregelten Brexit keine maßgeblichen Auswirkungen auf den Berliner Luftverkehr zu erwarten. Die FBB teilt hierzu ergänzend mit: „Auswirkungen hat der Brexit insbesondere auf britische Unternehmen, die ab Berlin innerhalb Europas fliegen (z. B. easyJet) und europäische Fluggesellschaften, die zwischen Berlin und Großbritannien fliegen (z. B. Ryanair). Operativ befindet sich die Ausgestaltung notwendiger Änderungen bei Sicherheits-, Grenz- und Zollkontrollen derzeit in Abstimmung mit den lokalen Sicherheitsbehörden.“ 2 Ungeregelter Brexit: Bei einer Nichtratifizierung des Austrittsabkommens gilt das Primär- und Sekundärrecht der Union ab dem Austrittsdatum nicht mehr für das Vereinigte Königreich. Das Vereinigte Königreich wird dann zu einem Drittland. Ohne Rechtsgrundlage bestünde u.a. die Gefahr, dass Luftfahrtunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen ihre Betriebsgenehmigung verlieren und nicht mehr das Recht haben, Flugdienste zu erbringen. Ein „No-Deal“- Szenario birgt für den Berliner Luftverkehr insofern das Risiko einer eingeschränkten Konnektivität in das Vereinigte Königreich. Insofern ist die Initiative der Europäischen Kommission zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften zur Gewährleistung der grundlegenden Konnektivität im Luftverkehr im Hinblick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Union (KOM(2018) 893 endg.; Ratsdok.-Nr. 15788/18) zu begrüßen. Die FBB teilt hierzu ergänzend mit: „Die FBB erwartet im Fall eines ungeregelten Brexit kurzfristig Rückgänge im Passagiervolumen, die auf Jahressicht jedoch überschaubar bleiben sollten. Die EU hat einen Notfallplan ausgearbeitet, der die Flugverbindungen auf einem Status quo einfriert (keine neuen Routen) und mit dem britische Airlines das Recht verlieren würden, Intra-EU Flüge durchzuführen (und umgekehrt). Die beiden Fluggesellschaften, die von diesem Szenario im Wesentlichen betroffen wären, sind easyJet und Ryanair. Beide Unternehmen haben mittlerweile AOCs (Anm. des Senats; englisch: Air Operator Certificates; deutsch: Luftverkehrsbetreiberzeugnisse) in der EU und Großbritannien und sind somit auf den Brexit vorbereitet. Im Moment ist noch nicht zu 100 Prozent geklärt, ob das österreichische AOC der easyJet bei der derzeitigen Eigentümerstruktur als EU AOC anerkannt wird. Operativ sind an den Standorten Tegel und Schönefeld prozessuale Auswirkungen auf die Abfertigung wegen flächendeckend notwendiger Änderungen bei Sicherheits-, Grenz- und Zollkontrollen zu erwarten.“ Frage 2: Gibt es konkrete Maßnahmen, durch die sich die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH bereits auf den Brexit vorbereitet? Antwort zu 2: Die FBB teilt hierzu mit: „Die FBB befindet sich im regelmäßigen Austausch mit den betroffenen Fluggesellschaften. Außerdem arbeitet die FBB mit der BPOL (Anm. des Senats: Bundespolizei) und dem Zoll zusammen und stimmt sich bei notwendigen Verfahren zur Minimierung der Auswirkungen auf die operativen Passagierprozesse ab.“ Frage 3: Treffen bestimmte Fluglinien bereits Vorbereitungen auf den Brexit, die den Berliner Luftverkehr schon jetzt beeinflussen oder absehbar in Zukunft beeinflussen werden? 3 Antwort zu 3: Der Senat hat keine Kenntnisse über geschäftliche Vorbereitungen der Luftverkehrsgesellschaften, die den Berliner Luftverkehr schon jetzt beeinflussen oder absehbar in Zukunft beeinflussen werden. Frage 4: Wird sich der Brexit auf die Verteilung der Slots auswirken und wird es vorhersehbar zu Neuvergaben kommen? Antwort zu 4: Die Flughäfen Tegel und Schönefeld werden durch die Fluko Flughafenkoordination Deutschland GmbH koordiniert. Der Senat sowie die FBB haben keinen Einfluss auf die Vergabe von Slots. Ob Slots zurückgegeben und neu vergeben werden, kann derzeit nicht beantwortet werden. Berlin, den 14.02.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz