Drucksache 18 / 17 795 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 5. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Februar 2019) zum Thema: Nachtflugkontingent am BER und Antwort vom 21. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17795 vom 05. Februar 2019 über Nachtflugkontingent am BER ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahme gebeten. Diese ist in die Antworten einbezogen. 1. Ist es richtig, dass auf das Kalenderjahr bezogen, für die Zeiten zwischen 22 und 6 Uhr, am künftigen Flughafen BER ein begrenztes Kontingent an Flugbewegungen festgesetzt wurde? 2. Wenn zu 1 nein, welche Regelungen zu Flugbewegungen bzw. Flugbetrieb gelten in dieser Zeit? 3. Wenn zu 1. ja, welchen rechtlichen Hintergrund hat diese Regelung? 4. Wenn zu 1. ja, wie verteilt sich das Kontingent auf die Flugplanperioden, auf planmäßige und nichtplanmäßige Flugbewegungen und wie verteilt sich dieses Kontingent auf die Zeitfenster von 22 bis 23 Uhr, 23 bis 23:30 Uhr 23:30 bis 0:00 Uhr, 0:00 bis 5:00 Uhr und von 5:00 bis 5:30 Uhr und 5:30 bis 6 Uhr auf? 5. Wie viel Flugbewegungen sind demnach in der Zeit von 5 bis 6 Uhr täglich maximal möglich? Zu 1. bis 5.: Der Planergänzungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BBI“ zum Vorhaben „Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld“ vom 20. Oktober 2009 erlaubt zwischen 22 und 6 Uhr ein begrenztes Kontingent an Flugbewegungen. Die detaillierten Regelungen zu erlaubten Flugbewegungen in den Randzeiten sind dem Planänderungsbeschluss zu entnehmen, der vom zuständigen Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) des Landes Brandenburg online veröffentlicht ist: https://lbv.brandenburg.de/dateien/luftfahrt/PEB_Laermschutzkonzept_BBI.pdf . 6. Wie viele Flugbewegungen wären theoretisch ohne Kontingentierung in der Zeit zwischen 5 und 6 Uhr am BER möglich? Zu 6.: Am zukünftigen Flughafen Berlin Brandenburg (BER) sind maximal 78 Flugbewegungen pro Stunde möglich. 7. Wie viele planmäßige Flüge finden heute am Flughafen Schönefeld in der Zeit von 22 bis 23 Uhr, 23 bis 23:30 Uhr, 23:30 bis 0:00 Uhr, 0:00 bis 5:00 Uhr und von 5:00 bis 6:00 Uhr statt? 2/2 Zu 7.: 2018 Flugbewegungen Gesamt 105.955 22:00:00 - 22:59:59 5.369 23:00:00 - 23:29:59 2.225 23:30:00 - 23:59:59 1.190 00:00:00 - 04:59:59 2.304 05:00:00 - 05:59:59 770 8. Wie haben sich die planmäßigen Flüge in den letzten drei Jahren am Flughafen Schönefeld in der Zeit von 22 bis 23 Uhr, 23 bis 23:30 Uhr, 23:30 bis 0:00 Uhr, 0:00 bis 5:00 Uhr und von 5:00 bis 6:00 Uhr entwickelt? Zu 8.: 2018 2017 2016 Flugbewegungen Gesamt 105.955 101.301 96.562 22:00:00 - 22:59:59 5.369 6.136 6.097 23:00:00 - 23:29:59 2.225 2.180 1.553 23:30:00 - 23:59:59 1.190 881 1.144 00:00:00 - 04:59:59 2.304 612 1.519 05:00:00 - 05:59:59 770 969 916 Berlin, den 21.02.2019 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen