Drucksache 18 / 17 796 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 04. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Februar 2019) zum Thema: Ist das Land Berlin auch ein Ehrenamtsland? – Das Modellprojekt § 125 SGB XI und Antwort vom 20. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17796 vom 04. Februar 2019 über Ist das Land Berlin auch ein Ehrenamtsland? – Das Modellprojekt § 125 SGB XI ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Anbieter von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste gibt es in Berlin? Bitte aufgeteilt nach Bezirken, nach Art der Trägerschaft (privat, freigemeinnützig, öffentlich) und mit Benennung des jeweiligen Anbieters Zu 1.: Im Land Berlin gibt es einen Betreuungsdienst, der von der Alzheimer Angehörigen- Initiative gGmbH durchgeführt wird. 2. Wie viele Berlinerinnen und Berliner nehmen die Services der Betreuungsdienste in Anspruch? Bitte aufgeteilt nach jeweiligem Betreuungsdienst und Bezirk für die Jahre von 2014 bis einschließlich 2018. Zu 2.: Bezirk Nutzer 2014 Nutzer 2015 Nutzer 2016 Nutzer 2017 Nutzer 2018 Charlottenburg-Wilmersdorf 1 2 3 3 Friedrichshain-Kreuzberg 1 Lichtenberg 1 3 1 1 Marzahn-Hellersdorf 2 Mitte 1 1 2 Neukölln 1 Pankow 1 1 3 1 Reinickendorf 1 1 2 1 Spandau 1 1 Steglitz-Zehlendorf 1 3 3 Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick insgesamt 1 4 11 12 15 - 2 - 2 3. Welche Art von Leistungen werden durch die Betreuungsdienste erbracht? Bitte aufgeteilt nach jeweiligem Anbieter und seinen angebotenen Leistungen. Zu 3.: Die Leistungen beinhalten Unterstützung und Begleitung bei Aktivitäten im häuslichen Umfeld sowie Hilfe bei der Gestaltung des häuslichen Alltags. Dazu gehört zum Beispiel die Aufrechterhaltung von sozialen Kontakten, Entwicklung einer Tagesstruktur, Durchführung einer Beschäftigung nach den individuellen Bedürfnissen. Zum Leistungsspektrum gehören außerdem Hilfen bei der Haushaltsführung. Hierzu gehört die Aktivierung und Anregung bei der Zubereitung der Mahlzeiten und den Einkäufen, das Reinigen von Fußböden, Möbeln und Haushaltsgeräten, Sortieren von Textilien und Bedienung der Waschmaschine , Bett beziehen und ähnliche Tätigkeiten, bei denen die Betreuungskräfte gemeinsam mit den Pflegebedürftigen tätig werden. 4. Wie viele dieser Dienste haben am Modellvorhaben des GKV-Spitzenverbandes zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste nach § 125 SGB XI teilgenommen? Bitte aufgeteilt nach Bezirken und mit Benennung des jeweiligen Anbieters. Zu 4.: Insgesamt nahmen bundesweit 49 Betreuungsdienste teil, für Berlin hat die Alzheimer Angehörigen -Initiative gGmbH mit einem Betreuungsdienst an dem Modellvorhaben nach § 125 SGB XI teilgenommen. 5. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die teilnehmenden Anbieter von Betreuungsleistungen des Modellprojekts nach § 125 SGB XI? Bitte aufgeteilt nach Geschlecht, Qualifizierung, Berufserfahrung und jeweiligem Anbieter. Zu 5.: Im Modellprojekt waren insgesamt 8 Personen mit unterschiedlichen Zeitanteilen tätig. Geschlecht Qualifizierung Berufserfahrung weiblich Betreuungsassistentin nach § 87 Abs. 3 SGB XI seit 2014 männlich Betreuungsassistent nach § 87 Abs. 3 SGB XI seit 2004 männlich Betreuungsassistent nach § 87 Abs. 3 SGB XI seit 2009 weiblich Krankenschwester seit 1978 männlich Betreuungsassistent nach § 87 Abs. 3 SGB XI seit 2010 weiblich Altenpflegerin seit 2005 weiblich Altenpflegerin seit 1994 männlich Altenpfleger seit 1994 6. Wie viele der Teilnehmer am Modellprojekt nach § 125 SGB XI in Berlin waren Start-Up-Unternehmen und existieren noch bis heute? Zu 6.: Der Betreuungsdienst der Alzheimer-Angehörigen Initiative gGmbH war kein Start-Up Unternehmen. Die Alzheimer-Angehörigen Initiative gGmbH hat im November 2014 einen - 3 - 3 Betreuungsdienst als Modellprojekt nach § 125 SGB XI entwickelt und für das Land Berlin am „Modellvorhaben zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste“ teilgenommen. Der Betreuungsdienst wird von der Alzheimer- Angehörigen Initiative gGmbH weiterhin fortgeführt. 7. Welche Wirkungen des Einsatzes von Betreuungsleistungen durch die jeweiligen Dienste wurden im Rahmen der Teilnahme am Modellprojekt von 2014 bis einschließlich 2017 festgestellt? Bitte aufgeteilt nach jeweiligem Anbieter und seinen konkreten Erfahrungen. Zu 7.: Da das Modellvorhaben im Land Berlin mit nur einem ambulanten Betreuungsdienst durchgeführt wurde, ist eine allgemeine Einschätzung zur Wirksamkeit der ambulanten Betreuungsdienste im Pflegesetting nicht möglich. 8. Wie viele Betreuungsdienste im Sinne des § 125 SGB XI arbeiten ehrenamtlich in Berlin? Bitte aufgeteilt nach Bezirken. Zu 8.: Keiner. Der Betreuungsdienst der Alzheimer-Angehörigen Initiative gGmbH nach § 125 SGB XI arbeitet ohne Ehrenamtliche. 9. Welche Vergütungsvereinbarung wurde zwischen den Berliner Teilnehmern des Modellprojekts nach § 125 SGB XI und den federführenden Pflegekassen für den Zeitraum des Projekts geschlossen? Bitte aufgeteilt nach jeweiligem Anbieter und der Höhe der Vergütungssätze von 2014 bis einschließlich 2017. Zu 9.: Für den Zeitraum 1. März 2018 bis 31.12.2019 wurde zwischen dem Betreuungsdienst der Alzheimer Angehörigen-Initiative gGmbH folgende Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen im Land Berlin geschlossen: Eine Zeiteinheit von 10 Minuten wird mit 3,14 € vergütet. Das entspricht einen Stundensatz von 18,84 €. Die zusätzliche Wegepauschale darf 2,16 € betragen, die ermäßigte Wegepauschale 0,81 €. Bisher wurden keine weiteren Vergütungsvereinbarungen mit ambulanten Betreuungsdiensten in Berlin geschlossen. 10. Welche Schlüsse zieht der Senat für das Land Berlin aus der Teilnahme am Modellprojekt nach § 125 SGB XI und wie sieht er die zukünftige Ausgestaltung des Angebots von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste in Berlin? Zu 10.: Die Angebotsform der ambulanten Betreuungsdienste könnten sich zu einer weiteren Säule in der Angebotslandschaft zwischen den ambulanten Pflegediensten und den Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45 a SGB XI entwickeln. Auch der GKV Spitzenverband sieht in den Betreuungsdiensten eine geeignete Ergänzung vorhandener Angebote, die zur Verbesserung der Lebensqualität Pflegebedürftiger beitragen . - 4 - 4 Eine Aufnahme der Leistung der ambulanten Betreuungsdienste in die Regelversorgung könnte einen wirksamen Beitrag zur Deckung des Betreuungsbedarfes Pflegebedürftiger im ambulanten Bereich leisten und damit eine geeignete Maßnahme darstellen, der großen Nachfrage nach den Leistungen der ambulanten Pflegedienste nach § 71 SGB XI und den Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45 a SGB XI zu entsprechen. Berlin, den 20. Februar 2019 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung