Drucksache 18 / 17 797 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 04. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Februar 2019) zum Thema: Überlastungsanzeigen und Antwort vom 20. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17797 vom 04. Februar 2019 über Überlastungsanzeigen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Überlastungsanzeigen wurden in den letzten fünf Jahren von Lehrinnen und Lehrern an den allgemeinbildenden Schulen Berlins gestellt? Bitte differenziert nach Schularten (Grundschulen, ISS, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien), nach Bezirken und nach Altersgruppen der Lehrerinnen und Lehrer. Zu 1.: Die angefragten Daten werden nicht erhoben. Eine Beantwortung dieser Teilfrage ist daher nicht möglich. 2. Welche Begründungen wurden jeweils für die Überlastung angeführt? Zu 2.: Die angefragten Daten werden nicht erhoben. Eine Beantwortung dieser Teilfrage ist daher nicht möglich. 3. Wie kommt der Senat im Falle einer Überlastungsanzeige der Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beschäftigten nach? 2 Zu 3.: Die Bearbeitung der Überlastungsanzeigen erfolgt durch die Schulleitungen in eigener Verantwortung. Die Schulleitungen werden dabei in Einzelfällen auch durch die regionalen Schulaufsichten unterstützt. In der Regel werden durch die Schulleitungen Gespräche mit den betreffenden Lehrkräften geführt und Entlastungsmaßnahmen im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten der Einzelschule initiiert. 4. Was wurde unternommen, um die Lehrerinnen und Lehrer jeweils konkret zu entlasten? Zu 4.: Die angefragten Daten werden nicht erhoben. Eine Beantwortung dieser Teilfrage ist daher nicht möglich. 5. Welche Häufungen gibt es nach Schulen, Schultypen oder Bezirken und wie erklärt sich der Senat diese Schwerpunkte? Zu 5.: Die angefragten Daten werden nicht erhoben. Eine Beantwortung dieser Teilfrage ist daher nicht möglich. 6. Was wurde unternommen, um weitere Überlastungen zu verhindern und was wird der Senat bis wann unternehmen? Zu 6.: Die Verhinderung von Überlastungssituationen der an Schule Beschäftigten ist ein kontinuierliches Ziel der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Eine wichtige Rolle spielt dabei das schulische Gesundheitsmanagement, welches die Schulen gemäß § 7 Absatz (2) Schulgesetz eigenverantwortlich gestalten. Schulisches Gesundheitsmanagement steht im Mittelpunkt der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiter -Befragung (MAB), die seit dem Jahr 2012 (Pilotprojekt Region 01) bereits in allen Schulen der Regionen 02, 03, 06, 08, 09, 10, 11, 12, 13 durchgeführt wurde. Derzeit läuft die Befragung in den Regionen 01 und 04. Das gesamte pädagogische Personal in diesen Regionen hatte in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, einen wissenschaftlich fundiert ausgearbeiteten Standardfragebogen auszufüllen und eine individuelle Rückmeldung zu vielfältigen Fragen des Gesundheitsmanagements und ihrer Belastungssituation zu geben. Die MAB wird regelmäßig unter Federführung der SenBJF umfangreich evaluiert und hinsichtlich der resultierenden Entwicklungsbedarfe mit passgenauen Gesundheitsmaßnahmen unterlegt. Gesundheitsmanagement steht darüber hinaus im Mittelpunkt der Tätigkeit der sogenannten Ausschüsse für Gesundheitsmanagement (AGM), die in jeder einzelnen Region eingerichtet sind. Im Rahmen der AGM wirken die für die Gesundheit verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirke, der Schulen, der Schulaufsicht und der Beschäftigtenvertretungen zusammen. 3 Lehrkräfte der Berliner Schulen werden darüber hinaus fortlaufend durch pädagogische Verbesserungen oder individuelle Verbesserungen (z.B. die Wiedereinführung der Altersermäßigung) und weitere Unterstützungsmaßnahmen, z.B. die Ausstattung der Schulen mit Verwaltungsleitungen, entlastet. 7. Wie werden dabei die Beschäftigtenvertretungen – Personalrat, Frauenvertretung, Schwerbehindertenvertretung – dabei miteinbezogen? Zu 7.: Den Beteiligten ist es freigestellt, Beschäftigtenvertretungen hinzuzuziehen. Diese werden ggf. von der/dem Beschäftigten über die Überlastungsanzeige informiert und erhalten auch das Bearbeitungsprotokoll oder die Möglichkeit der Teilnahme an den Gesprächen. Es gibt keinen Automatismus der Beteiligung. In Einzelfällen gibt es Nachfragen und Klärungsgespräche der Beschäftigtenvertretungen mit Schulleitungen oder der zuständigen Schulaufsicht. 8. Welchen Zusammenhang sieht der Senat zwischen der Anzahl der Überlastungsanzeigen und der verstärkten Durchmischung von Klassen mit heterogenen Schülern im Zuge der Inklusion? Zu 8.: Die angefragten Daten werden nicht erhoben. Eine Beantwortung dieser Teilfrage ist daher nicht möglich. 9. Teilt der Senat die Einschätzung, dass in Folge einer Überlastung, sich die Lehrkräfte nicht in erforderlichem Maße der heterogenen Schülerschaft widmen können und dies eigentlich eine unterlassene Hilfeleistung gegenüber allen Kindern ist? Zu 9.: Der Senat teilt diese Einschätzung nicht. 10. Welchen Zusammenhang sieht der Senat zwischen der Zahl an Überlastungsanzeigen und der Tatsache, dass immer mehr Lehrerinnen und Lehrer in andere Bundesländer abwandern? Zu 10.: Die angefragten Daten werden nicht erhoben. Eine Beantwortung dieser Teilfrage ist daher nicht möglich. Berlin, den 20. Februar 2019 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie