Drucksache 18 / 17 801 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 02. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Februar 2019) zum Thema: Wertstofftonne statt Gelber Sack? (Teil III) und Antwort vom 15. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17801 vom 02. Februar 2019 über Wertstofftonne statt Gelber Sack? (Teil III) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: In der Schriftlichen Anfrage 18/13936 teilt der Senat mit, dass mit dem am 01.01.2019 in Kraft tretenden Verpackungsgesetz erstmalig die Möglichkeit geschaffen wird, Rahmenvorgaben für die Sammlung von Verpackungen bei privaten Haushalten (u.a. hinsichtlich der Art und Größe der Sammelbehälter) festzulegen und dass die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz prüfen wird, ob sie im Hinblick auf die Gestellung von Wertstofftonnen in sog. „Sack-Sammelgebieten“ von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird. In der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/15594 teilt der Senat mit, dies innerhalb der Frist von 2 Jahren zu tun. Frage 1: Bis wann wird die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz prüfen, ob sie Rahmenvorgaben für die Sammlung von Verpackungen festlegt? Frage 2: Welche Arbeitsschritte mit welchem Zeitplan werden für diese Prüfung vorgesehen? Frage 3: Welche Formen der Mitbestimmung, Bürgerbeteiligung, Anhörung o.ä. sind für diesen Prüfungsprozess vorgesehen? Frage 5: Welche zeitlichen Anforderungen hat dieser Prüfungsprozess? Frage 6: Welche ökologischen Anforderungen werden im Zuge dieses Prüfungsprozesses mitberücksichtigt? 2 Antwort zu 1 bis 3, 5 und 6: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird über die Erforderlichkeit einer Gestellung von Wertstofftonnen in sogenannten „Sack-Sammelgebieten“, an welchen Anfallstellen und in welchem Zeitraum diese umzusetzen wäre und inwiefern eine Bürgerbeteiligung vorgesehen werden wird, um eine möglichst effektive und umweltverträgliche Erfassung der Abfälle aus privaten Haushaltungen sicherzustellen, zunächst in einen Abstimmungsprozess mit den Berliner Stadtreinigungsbetrieben, die bei ca. 18 % der Anfallstellen die Wertstoffe erfassen und für die Aufstellung der Behälter zuständig sind, eintreten. Ebenso werden mit den Berliner Stadtreinigungsbetrieben gegebenenfalls ökologische Anforderungen zu erörtern sein. Sodann will die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gegebenenfalls versuchen auf dem Verhandlungsweg mit den Systembetreibern eine entsprechende Vereinbarung zu erzielen. Erst wenn das nicht gelingen sollte, steht die Entscheidung über die Festlegung von Rahmenvorgaben aus. Eine Änderung des Sammelsystems kann nicht vor dem Jahr 2021 erfolgen. Frage 4: Welche Bereiche anderer Verwaltungen sind in diesen Prüfungsprozess einzubeziehen? Antwort zu 4: Im Falle einer künftigen Gestellung von Wertstofftonnen in sogenannten „Sack- Sammelgebieten“ werden auch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe in ihren Abfuhrgebieten erhöhte Kosten tragen müssen. Hierzu ist gegebenenfalls die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe einzubeziehen. Frage 7: Ist der Senat mit der sog. Sack-Sammlung“ auch in Bezug auf die Qualität des Sammlungsguts zufrieden? Antwort zu 7: Dem Senat liegen keine Kenntnisse darüber vor, dass die Qualität des Sack-Sammelgutes schlechter als die der Sammlung mit der Wertstofftonne ist. Die Sacksammlung bietet den Vorteil, dass Fehlbefüllungen durch die Transparenz der Säcke direkt vor Ort durch den Entsorger erkannt werden können und nicht über die Wertstoffsammlung entsorgt werden. Frage 8: Gibt es weitere sachdienliche Hinweise, die der Senat im Zusammenhang mit der Fragestellung geben kann? Antwort zu 8: Der Senat hegt keine grundsätzlichen Bedenken zur umweltverträglichen Wertstoffsammlung in Säcken. 3 Im Focus der Prüfung über die Erforderlichkeit einer Gestellung von Wertstofftonnen in sogenannten „Sack-Sammelgebieten“ stehen in erster Linie die bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eingehenden Bürgerbeschwerden über Verunreinigungen der Straßen und angrenzender Grünflächen durch Aufreißen der Sammelsäcke durch Tiere (wie Vögel aber auch Waschbären). In diesem Zusammenhang tragen Berliner Bürgerinnen und Bürger aus Sacksammelgebieten den Wunsch nach einer Tonne als Sammelbehälter vor. Berlin, den 15.02.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz