Drucksache 18 / 17 802 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 03. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Februar 2019) zum Thema: Mobbing an Berliner Schulen und Antwort vom 20. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 802 vom 03. Februar 2019 über Mobbing an Berliner Schulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Fälle von Mobbing an Berliner Schulen sind dem Senat im Jahr 2017 und 2018 bekannt (bitte nach Monat und Jahr auflisten)? 2. An welchen Schulen gab es Mobbing-Meldungen im Jahr 2017 und 2018 (bitte je Schule und nach Bezirken sortiert auflisten)? 3. Welche Form von Statistik wird zu Mobbing-Vorfällen an Berliner Schulen geführt? Zu 1., 2. und 3.: Das Hilfe- und Unterstützungsverfahren für Gewaltvorfälle, Krisen und Notfälle an Berliner Schulen wird evaluiert und die Daten werden bis zum Abschluss der Evaluation nicht zentral ausgewertet. Gemäß dem Informationsschreiben Gewalt und Notfälle besteht keine Meldepflicht im Rahmen des Melde- und Unterstützungsverfahrens, da Mobbingvorfälle dem Gefährdungsgrad I zugeordnet sind (siehe auch Antwort zu 9.). 4. Zu welchem Zeitpunkt sind Mobbing-Vorfälle als Gewaltvorfall zu melden? 9. Bestehen Meldeverpflichtungen für die Schulen im Falle eines auftretenden Mobbingverdachts? 10. Wenn ja an wen, und wie bewertet der Senat die Geeignetheit der vorhandenen Regelung(en) mit Blick auf ein schnelles Erkennen und konsequentes Verfolgen auftretender Fälle? 2 Zu 4., 9. und 10.: In den Notfallplänen für Berliner Schulen ist Mobbing in den Gefährdungsgrad I eingeordnet . Vorfälle dieser Kategorie sind entsprechend den Notfallplänen in eigener Verantwortung von der Schule zu lösen. Dabei stehen Opferhilfe und Möglichkeiten der Aufarbeitung und Wiedergutmachung im Vordergrund. Eine schriftliche Meldung im Rahmen des Melde- und Unterstützungsverfahrens für Gewaltvorfälle, Krisen und Notfälle erfolgt nur dann, wenn die schulinternen pädagogischen Lösungsversuche nicht ausreichen und externe Hilfen (z.B. durch die Schulpsychologie , die Schulaufsicht, das Jugendamt oder die Polizei) erforderlich sind. 5. Welche Notfallpläne oder Interventionspläne werden gegen Mobbing-Vorfälle an Berliner Schulen eingesetzt? 8. Existieren Richtlinien, Handlungsanweisungen, Vorschriften oder andere Vorgaben an die Berliner Schulleitungen, wie mit einem bekanntwerdenden Mobbingverdacht umzugehen ist? Wenn ja, bitte im Original mit anfügen. Wenn nein, warum nicht, und ist eine Erarbeitung ebensolcher Unterlagen geplant ? Zu 5. und 8.: Die Notfallpläne für Berliner Schulen enthalten einen Notfallplan „Mobbing“, in dem das Vorgehen bei einem Mobbingvorfall und mögliche Maßnahmen sowie weitere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner ausgeführt sind (siehe Anlage). Eine wichtige Aufgabe von schulischen Krisenteams ist die Aufarbeitung von Gewaltvorfällen und Krisen sowie die Entwicklung von schulischen Präventionskonzepten und -maßnahmen. Dies betrifft auch Mobbingvorfälle und die Prävention von Mobbing an der Schule. Krisenteams an Schulen werden zum neuen Schuljahr verpflichtend im Schulgesetz verankert. 6. Welche Formen von Schulungen finden für Schulleiter und Lehrpersonal zum Umgang mit Mobbing -Vorfällen statt? Zu 6.: Die Regionale Fortbildung führt zahlreiche Veranstaltungen zur Mobbing-Prävention, Erkennung und Intervention von Mobbing durch. Dabei werden Indikatoren zur Mobbing -Erkennung sowie Handlungsstrategien (z.B. No-Blame-Approach und Selbststärkung ) vermittelt. Spezielle Angebote behandeln das Thema Cybermobbing und Online-Gewalt. Weitere Angebote beziehen sich auf Mobbing im Kontext von Geschlechterrollen und sexueller Vielfalt. Auch wird über die theoretischen Hintergründe von Mobbing (Wesen, Phasen, Folgen usw.) informiert. Es besteht die Möglichkeit einer Qualifizierung zum Anti-Mobbing-Coach. Die Fortbildungen richten sich an Schulleitungen, Lehrkräfte und Erzieherinnen bzw. Erzieher und beziehen sich sowohl auf den Unterricht als auch auf den Ganztagsbereich . Die schulischen Krisenteams werden regelmäßig geschult, unter anderem in der Nutzung des Anti-Mobbing-Koffers der Techniker Krankenkasse. Neben regiona- 3 len Veranstaltungen werden schulinterne Fortbildungen und Studientage nach individuellem Bedarf der Schulen durchgeführt, z. B. zum Konzept einer mobbingfreien Schule. Im weiteren Zusammenhang tragen auch Angebote zu gewaltfreier Kommunikation , Sozialem Lernen, Classroom- und Konfliktmanagement sowie Klassenrat zur Prävention bei. In verschiedenen Modulen der LISUM-Qualifizierungen für Schulleitungen werden der Umgang mit Mobbing-Fällen und die Prävention von Mobbing aus der Sicht von Führungskräften behandelt. 7. Welche neutralen Ansprechpartner stehen Schülern, Eltern und Lehrern bei Mobbing-Vorfällen zur Verfügung? 11. Welche Unterstützung erhalten Schulen, die Mobbing-Vorfällen zu begegnen haben? 12. Welche Schutzkonzepte greifen bei Mobbing-Vorfällen für die betroffenen Schüler? Zu 7., 11. und 12: Schülerinnen und Schüler können sich an die Vertrauenslehrkräfte und Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter in ihren Schulen wenden. Darüber hinaus können sich Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte sowie Lehrkräfte bei Mobbingvorfällen an die Schulpsychologen und Schulpsychologinnen in den regionalen Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs - und Unterstützungszentren (SIBUZ), die regionalen Schulaufsichten sowie das Qualitäts- und Beschwerdemanagement der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wenden. Für Lehrkräfte und Schulleitungen steht auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die durch das LISUM veröffentlichte Anti-Mobbing- Fibel zur Verfügung. Die Anti-Mobbing-Fibel unterstützt Lehrkräfte und Schulen in der Auseinandersetzung mit dem Thema Mobbing. Darüber hinaus bietet die vom LISUM in Kooperation mit der Aktion Kinder- und Jugendschutz Brandenburg herausgegebene Handreichung "Cybermobbing ist nicht cool" Handlungsempfehlungen für Maßnahmen der Prävention und Intervention bei Vorfällen von Cybermobbing an Schulen. Im Rahmen des Berliner Programms gegen Gewalt an Schulen ist eine Verstärkung von Anti-Mobbing-Maßnahmen geplant. Darüber hinaus können sich Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte sowie Lehrkräfte auch an verschiedene Freie Träger der Jugendhilfe wenden, die Anti-Mobbing-Beratung und -Projekte anbieten. Berlin, den 20. Februar 2019 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie