Drucksache 18 / 17 803 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 05. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Februar 2019) zum Thema: BVG will erfolgreiches Schülerbegleiter-Projekt beenden – der Senat schaut zu? und Antwort vom 19. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 803 vom 05. Februar 2019 über BVG will erfolgreiches Schülerbegleiter-Projekt beenden – der Senat schaut zu? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. 1. Wie reagiert der Senat auf die Absicht der BVG, das erfolgreiche Schülerbegleiter-Projekt zu beenden , obwohl der Senat die Arbeit im Jahr 2015 ausdrücklich "begrüßt" (Drs. 17/15252) und erst kürzlich wieder als "positiv" bewertet (Drs. 18/17553) hat? Inwieweit sind die Vorstandsvorsitzende und der Vorstand Betrieb der Berliner Verkehrsbetriebe, Dr. Sigrid Nikutta sowie die Vorsitzende des Aufsichtsrates der BVG und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin, Ramona Pop, in diese Entscheidung eingebunden? 4. Wieso ist unter Berücksichtigung der positiven Entwicklung des BVG-Schülerbegleiter-Projekts (siehe Drs. 17/15252: weniger Vandalismus, positive Rückmeldung des Fahrpersonals, Reduzierung von Störpotenzialen, weniger Verspätungen durch blockierte Türen, Senkung der Geräuschkulisse, Verbesserungen beim Ein- und Aussteigen, Aufklärung, Deeskalation) und der bisher in Reinickendorf , Spandau und Wedding stattfindenden Kooperation mit zwölf Schulen keine Ausweitung auf andere Bezirke, sondern eine ersatzlose Beendigung geplant? 7. Steht der Senat nach wie vor hinter der Aussage aus dem Jahr 2015 (Drs. 17/15525), dass das von der BVG eigenständig finanzierte Projekt "auf dem bisherigen Niveau gesichert ist"? 8. Wie soll konkret die Prüfung der Fortsetzung des Schülerbegleiter-Projekts in anderer Form, ggf. mit Schwerpunktschulen aussehen? Wer wird diese Prüfung durchführen? Wie will man in einem möglichen Übergangszeitraum im neuen Schuljahr bis zum Abschluss der sicherlich recht umfangreichen Prüfung mit dem Schülerbegleiter-Projekt verfahren 10. Wie wird in Anbetracht der Aussage, dass die bisherigen Kooperationen mit "Dolife", Schulungszentrum für Körperbewusstsein und Sicherheit "nicht in der bestehenden Weise erhalten bleiben", die Zusammenarbeit dann konkret ab September 2019 aussehen? Wird der aktuelle Vertrag, der im August 2019 ausläuft - ggf. in angepasster Form - verlängert? - 2 - Die Fragen zu 1., 4., 7., 8. und 10. werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die BVG teilt mit, dass bisher grundsätzlich keine Entscheidung zur ersatzlosen Beendigung bzw. einem Ausstieg aus dem Gemeinschaftsprojekt beschlossen wurde. Demzufolge fand eine Einbindung der Vorstandsvorsitzenden und dem Vorstand Betrieb der Berliner Verkehrsbetriebe, Frau Dr. Sigrid Nikutta sowie der Vorsitzenden des Aufsichtsrates der BVG und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin, Ramona Pop, auch nicht statt. Unabhängig davon überprüft die BVG die Wahrnehmung und Wirksamkeit ihres Engagements und entwickelt dieses auch weiter bzw. passt dieses an die neuen Rahmenbedingungen an. Dazu zählt auch, dass durch neue technische Einrichtungen im Bus heute anders als noch vor einigen Jahren präventiver oder schneller auf eskalierende Situationen eingewirkt werden kann. Besonders positiv hat sich aus Sicht der BVG dabei die Arbeit der Verkehrserziehung mit den jüngsten Kundinnen und Kunden entwickelt, wodurch bei besonderen Vorkommnissen oft direkt mit den Schulen gesprochen wird und kurzfristig vor Ort ein zielgerichtetes Vorgehen abgestimmt werden kann. Die BVG hat mitgeteilt, dass sie sehr an einer grundsätzlichen Regelung interessiert sei und derzeit nicht plane, das Projekt ab sofort auslaufen zu lassen. Unabhängig davon müsse aber zur Kenntnis genommen werden, dass sich Umfeldsituationen ändern und sich Tätigkeitsschwerpunkte entwickeln oder verlagern. Für eine realistische Einschätzung der Wirksamkeit einzelner Maßnahmen gibt es keine ausreichend belegten Zahlen, vielmehr ist hier eine Gesamtwirkung aller Maßnahmen Ursache für eine positive Veränderung. 2. Was wird der Senat unternehmen, um das Angebot der BVG-Schülerbegleiter fortzuführen oder auf weitere Schulen auszubauen? 3. Wie will der Senat in Zukunft dafür Sorge tragen, dass den Schülerinnen und Schülern an den bisher betreuten Schulen weiterhin gesellschaftliche Werte wie Ehrenamt, Zivilcourage, Verantwortung, Prävention und Deeskalation vermittelt und nähergebracht werden? Zu 2. und 3.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie setzt sich dafür ein, dass Schülerinnen und Schülern an allen Berliner Schulen vermittelt wird, wie wichtig die Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme und der aktive Beitrag aller zur Gewaltprävention für das Zusammenleben in Schule und Gesellschaft sind. Entsprechend kommt im Rahmenlehrplan 1 bis 10 für Berlin und Brandenburg unter anderem in den übergreifenden Themen „Gewaltprävention“ und „Demokratiebildung“ diesen Aspekten große Bedeutung zu. Konkrete Maßnahmen zur Förderung des von der BVG eigenverantwortlich durchgeführten Projekts sind derzeit nicht geplant. 5. Wie wird die BVG in Zukunft in den Schulbussen und in den von Schülergruppen genutzten Bussen gezielt dafür Sorge tragen, dass es bei Konflikten und Streitigkeiten weiterhin Personen gibt, die mit einer entsprechenden Schulung deeskalierend eingreifen? Zu 5.: Die BVG teilt hierzu mit: Auch heute wird durch geschultes Sicherheitspersonal bei Notwendigkeit gezielt präventiv eingegriffen, dies ist selbstverständlich nicht nur auf Schülergruppen beschränkt . - 3 - 6. Wurden die zwölf am Projekt beteiligten Schulen hinsichtlich der geplanten Beendigung des Schülerbegleiter -Projekts informiert? Wie haben die Schulen darauf reagiert? Zu 6.: Die BVG teilt hierzu mit: Die Schulen sind nicht durch die BVG, sondern anscheinend ohne entsprechende Autorisierung durch uninformierte Dritte teilweise informiert worden. Reaktionen der Schulen sind der BVG nicht bekannt. 9. Wie erklärt sich der Senat, dass laut BVG eine statistische Erfassung der engagierten Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund (Antwort in 18/17553 zu Punkt 6) angeblich nicht erfolgt, jedoch 2015 (Antwort auf Anfrage Drs. 17/15252 zu Punkt 6) noch mitgeteilt wurde, dass "der Anteil mit Migrationshintergrund ca. 60%" beträgt? Zu 9.: Die BVG teilt hierzu mit: Bei der BVG erfolgte zu keinem Zeitpunkt die statistische Erfassung, welche Personen im Projekt Schülerbegleiter einen Migrationshintergrund haben. Die in der Antwort auf die Anfrage Drs. 17/15252 genannten 60% sind ein Schätzwert, den der Kooperationspartner Dolife zum damaligen Zeitpunkt nannte. Berlin, den 19. Februar 2019 In Vertretung Barbro D r e h e r .......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe