Drucksache 18 / 17 804 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 05. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Februar 2019) zum Thema: Schrottfahrräder in Berlin und Antwort vom 15. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17804 vom 05. Februar 2019 über Schrottfahrräder in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirke von Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Die übersandten Stellungnahmen werden in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wie viele sogenannte Schrottfahrräder wurden in Berlin in den Jahren 2016, 2017 und 2018 entsorgt (bitte Auflistung nach Bezirk und Jahr)? Antwort zu 1: Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet: Pankow: „In Pankow wurde folgende Anzahl von Schrottfahrrädern entsorgt: 2016: 124 Stück 2017: 144 Stück 2018: 129 Stück“ Charlottenburg-Wilmersdorf: „In Charlottenburg wurde folgende Anzahl von Schrottfahrrädern entsorgt: 2016: 513 Stück 2017: 349 Stück 2018: 507 Stück“ 2 Steglitz-Zehlendorf: „In Steglitz-Zehlendorf wurde folgende Anzahlen von Schrottfahrrädern entsorgt: 2016: 230 Stück 2017: 180 Stück 2018: 335 Stück“ Neukölln: „In Neukölln wurden in etwa folgende Anzahlen von Schrottfahrrädern entsorgt: 2016: 329 Stück 2017: 558 Stück 2018: 494 Stück“ Frage 2: Welche Ämter sind in den Berliner Bezirken für die Beseitigung von Schrottfahrrädern zuständig? Antwort zu 2: Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet: Pankow: „In Pankow wird die Beseitigung durch das Ordnungsamt organisiert, die Zuständigkeit obliegt nach § 14 des Berliner Straßengesetzes der Straßenbaubehörde.“ Charlottenburg-Wilmersdorf: „In Charlottenburg-Wilmersdorf sind auf öffentlichem Straßenland die Ordnungsämter zuständig, auf sonstigen Flächen der jeweilige Vermögensträger.“ Steglitz-Zehlendorf: „In Steglitz-Zehlendorf ist das Straßen- und Grünflächenamt zuständig.“ Neukölln: „In Neukölln ist das Ordnungsamt für die Beseitigung von Schrottfahrrädern zuständig, sofern sich diese auf öffentlichem Straßenland befinden.“ Frage 3: Wie viel Personal ist mit der Erfassung von Schrottfahrrädern in den einzelnen Bezirken befasst (bitte Auflistung nach Bezirk)? Antwort zu 3: Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet: Pankow: „Mit der Erfassung ist eine Dienstkraft beauftragt.“ 3 Charlottenburg-Wilmersdorf: „Grundsätzlich ist dies Aufgabe aller Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD). Derzeit verfügt Charlottenburg-Wilmersdorf über 56; 5 weitere Einstellungen sind geplant bzw. es laufen Schulungen von neu eingestellten Außendienstkräften.“ Steglitz-Zehlendorf: „In Steglitz-Zehlendorf werden die unterschiedlichsten Meldungen bei einer Mitarbeiterin im Straßen- und Grünflächenamt gesammelt.“ Neukölln: „Im Ordnungsamt Neukölln erfolgt die Kontrolle von Schrottfahrrädern vorrangig durch einen in Teilzeit beschäftigten Mitarbeiter. Dieser ist ausschließlich mit dieser Thematik betraut. Zusätzlich wird jedem Bürgerhinweis oder Hinweis anderer Ämter (Polizei, Straßen- und Grünflächenamt) durch die im Streifendienst eingesetzten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Allgemeinen Ordnungsdienstes vor Ort nachgegangen.“ Frage 4: In welchen Bezirken wird mit dem „Gelbpunkt-Verfahren“ wie bei Autowracks gearbeitet, um Eigentümer aufzufordern, das Fahrrad(wrack) zu beseitigen? Antwort zu 4: Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet: Charlottenburg-Wilmersdorf: „In Charlottenburg-Wilmersdorf wird mit dem Verfahren gearbeitet.“ Steglitz-Zehlendorf: „In Steglitz-Zehlendorf hat das Straßen- und Grünflächenamt Ende des Jahres 2018 begonnen, mit Hilfe von angebrachten Aufklebern die Besitzer der Räder aufzufordern, das Fahrrad wegzunehmen, weil es sonst entfernt wird.“ Neukölln: „Das Ordnungsamt Neukölln arbeitet mit dem sogenannten „Gelbpunkt-Verfahren“ (Entfernungsaufforderung unter Fristsetzung auf das Schrottfahrrad kleben / Nachkontrolle / Beseitigung durch die Berliner Stadtreinigung (BSR), sofern das Schrottfahrrad keine konkrete Gefahr im Verkehr darstellt, die eine unverzügliche Beseitigung erfordert.“ Frage 5: In welchem zeitlichen Rhythmus werden von den zuständigen Ämtern in den Bezirken Schrottfahrräder festgestellt (bitte Auflistung nach Bezirk)? Antwort zu 5: Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet: Pankow: „Im Rahmen des täglichen Dienstes werden Schrotträder durch die Außendienstkräfte vor Ort festgestellt und im Anschluss durch die unter zu 3 benannten Dienstkräfte erfasst.“ 4 Charlottenburg-Wilmersdorf: „Sämtliche durch Bürgerinnen und Bürger gemeldete bzw. eigenständig durch den Allgemeinen Ordnungsdienst festgestellte Schrottfahrräder im gesamten Bezirk werden gemäß der unter Antwort zu 7 beschriebenen Verfahrensweise beseitigt. Die Sicherstellung / Entfernung erfolgt ganzjährig, „Schwerpunkte“ gibt es hier nicht. In Bereichen, an denen zum Beispiel viele Radabstellplätze vorhanden sind, werden auch häufiger entsprechende Fahrräder festgestellt (zum Beispiel an S- und U-Bahn- Eingangsbereichen).“ Steglitz-Zehlendorf: „In Steglitz-Zehlendorf konnte diesbezüglich kein Rhythmus festgestellt werden.“ Neukölln: „Auf die Antwort zu 3 wird verwiesen. In der Regel werden nahezu täglich Schrottfahrräder festgestellt.“ Frage 6: Welche Schwerpunktkontrollen an welchen Orten gibt es in den Berliner Bezirken zur Entfernung von Schrottfahrrädern und welche sind in der Planung für 2019 vorgesehen? Antwort zu 6: Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet: Pankow: „In Pankow soll im Frühjahr rund um die Bahnhöfe die Entfernung von Schrottfahrrädern schwerpunktmäßig durchgeführt werden.“ Charlottenburg-Wilmersdorf: „Auf die Antwort zu 5 wird verwiesen.“ Steglitz-Zehlendorf: „In Steglitz-Zehlendorf werden die aufgelisteten Schrottfahrräder in Sammelaktionen 2 - 3 mal pro Jahr im Auftrag des Straßen- und Grünflächenamtes eingesammelt und zur vorübergehenden Zwischenlagerung zum Lagerplatz des Fachbereichs Tiefbau gebracht. Auch für das Jahr 2019 ist keine andere Planung vorgesehen.“ Neukölln: „Es gibt Standorte, an denen vermehrt Fahrräder abgestellt und dann dort „vergessen“ werden, z.B. Eingänge zu U-Bahnhöfen und an Einkaufszentren u.a. zentralen Plätzen (z.B. Hermannplatz, Rathaus Neukölln). Diese Standorte werden schwerpunktmäßig häufiger kontrolliert.“ Frage 7: Von wem erfolgt die Entsorgung der entfernten Fahrräder? 5 Antwort zu 7: Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet: Pankow: „Die Entsorgung der entfernten Fahrräder erfolgt durch die BSR.“ Charlottenburg-Wilmersdorf: „Das Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf markiert Schrottfahrräder nach der Feststellung mit einer deutlich sichtbaren Aufforderung (Gelbpunkt), das Schrottfahrrad unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf von drei Wochen vom öffentlichen Straßenland zu entfernen. Es erfolgt eine entsprechende Dokumentation. Nach Ablauf der Frist erfolgt eine Nachkontrolle. Ist das Schrottfahrrad nicht entfernt worden, wird die BSR mit der Beseitigung beauftragt. Die Beseitigung der Schrottfahrräder mit der BSR erfolgt im Rahmen sog. „Schrotttouren“, ausnahmslos in Begleitung durch Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes.“ Steglitz-Zehlendorf: „In Steglitz-Zehlendorf erfolgt die Abholung der Räder vom öffentlichen Straßenland durch eine Fuhrfirma im Auftrag des Straßen- und Grünflächenamtes.“ Neukölln: „Die Entsorgung der Schrottfahrräder erfolgt durch die BSR.“ Frage 8: Wer trägt die Kosten der Beseitigung der Schrottfahrräder und in welcher Höhe belaufen sich die Kosten (bitte Auflistung nach Bezirk in den Jahren 2016, 2017, 2018)? Antwort zu 8: Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet: Pankow: „Es entstehen Personalkosten beim Ordnungsamt, der BSR und der Polizei, welche nicht genau bezifferbar sind.“ Charlottenburg-Wilmersdorf: „Die Kosten werden der BSR aus dem Landeshaushalt erstattet.“ Steglitz-Zehlendorf: „In Steglitz-Zehlendorf werden die Schrotträder durch das Tiefbauamt entfernt, auf dem bezirklichen Lagerplatz zwischengelagert und zur freien Verwendung von einem Entsorger abgeholt. Für die Entsorgung selbst fallen keine Kosten an.“ Neukölln: „Es werden für die Beseitigung und Verschrottung von Fahrrädern keine Kosten seitens der BSR gegenüber dem Ordnungsamt geltend gemacht.“ 6 Frage 9: Welche Ansicht vertritt der Senat und welche Bestrebungen gibt es in Berlin, herrenlose Fahrräder funktionstüchtig zu machen und wieder zu veräußern? Antwort zu 9: Die Beseitigung von Schrottfahrädern ist nach Regelungen des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetztes eine Aufgabe der Berliner Bezirke. Den Bezirken obliegt es somit, die Schrottfahrräder rechtssicher zu entfernen. Von Seiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gibt es keine Bestrebungen, Schrottfahrräder funktionstüchtig zu machen und wieder zu veräußern. Berlin, den 15.02.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz