Drucksache 18 / 17 817 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 07. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Februar 2019) zum Thema: Berlin: Sexting und Cybermobbing – Sind unsere Schüler aufgeklärt? und Antwort vom 20. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17817 vom 07. Februar 2019 über Berlin: Sexting und Cybermobbing – Sind unsere Schüler aufgeklärt? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Das sogenannte „Sexting“ ist eine Spielart der unter Jugendlichen grassierenden Selfie-Manie. Zahlreiche Mädchen machen vor dem Spiegel Aktbilder oder Videos von sich, Jungs machen oftmals Bilder von ihren Geschlechtsteilen und versenden diese via Smartphone weiter. Einmal verschickte Fotos oder Videos sind nicht mehr unter der Kontrolle des Senders und können in Zukunft Grundlage für Cybermobbing sein. 1. Wie wird in den Schulen über „Sexting“ und die möglichen Folgen aufgeklärt? 2. Wird in diesen Schulungen der strafrechtliche Aspekt nach § 184 StGB thematisiert? Zu 1. und 2.: In der 2. Phase der Lehrkräftebildung, dem Berliner Vorbereitungsdienst, werden die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter auf aktuelle Entwicklungen im Bereich des Cybermobbings vorbereitet. Sie müssen im Rahmen des Ausbildungsmoduls „Erziehen und Innovieren“ die Pflichtbausteine „Reflexion und Entwicklung von Werthaltungen“ und „Konflikte und Gewaltprävention“ absolvieren. In diesen Pflichtbausteinen werden u. a. die Themen „Umgang mit Medien“, „Medienerziehung“ und „Mobbing“ besprochen einschließlich proaktiver und reaktiver Handlungsstrategien sowie der rechtlichen Grundlagen. Die Regionale Fortbildung Berlin bietet Fortbildungen und Beratungen für Lehrkräfte und das gesamte pädagogische Personal zum Thema Cybermobbing in folgenden 2 Kontexten an: Medienkompetenz, soziale Netzwerke, Datenschutz, Onlinesucht; Gewaltprävention und soziales Lernen; Anti-Mobbing-Konzepte an der Schule. Dabei werden theoretische Hintergründe, Möglichkeiten zur Erkennung von Mobbingstrukturen sowie Präventions- und Interventionsstrategien thematisiert. Inhalte zum Thema Sexting sind Bestandteil von Veranstaltungen zu Medienkompetenz , Cybermobbing und zum Jugendschutzgesetz. Die Angebote beziehen sich sowohl auf den Unterricht als auch auf den Ganztagsbereich und werden auch nach individuellem Bedarf der Schulen vereinbart. Generell kommt in Bildung und Erziehung präventiv-pädagogischen Aspekten größere Bedeutung als strafrechtlichen zu. 3. In welchen Fächern wird über „Sexting“ und Cybermobbing aufgeklärt? Zu 3.: Laut § 12 Abs. 4 SchulG werden übergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgaben der Schule als Querschnittsaufgaben in den Fächern, fachübergreifend, in Lernbereichen und im Rahmen spezifischer Angebote und Projekte der Schule berücksichtigt. Im Zusammenhang mit Sexting und Cybermobbing sind dabei besonders die in § 12 Abs. 4 aufgeführten Querschnittsaufgaben „Sprach- und Medienbildung“ sowie „Sexualerziehung und Bildung für sexuelle Selbstbestimmung“ relevant. Der Rahmenlehrplan 1-10 für Berlin und Brandenburg sieht außerdem für das Fach Ethik unter anderem die Inhalte „Freundschaft und Liebe – Wie verändern sich Kommunikations- und Beziehungsstrukturen durch das Internet“ und „Verantwortungsvolles Handeln – Wie kann ein verantwortlicher Umgang mit dem Internet erreicht werden?“ vor. Berlin, den 20. Februar 2019 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie