Drucksache 18 / 17 821 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 06. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Februar 2019) zum Thema: Bedarfsentwicklung von Schulplätzen und Kapazitätsausbau an den Berliner Schulen II und Antwort vom 20. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Stefanie Remlinger (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 821 vom 06. Februar 2019 über Bedarfsentwicklung von Schulplätzen und Kapazitätsausbau an den Berliner Schulen II ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie begründet der Senat die Nichtzurverfügungstellung der erfragten Daten und der damit verbundenen Nichtbeantwortung der Fragen 1 bis 3 Drs. 18/17157 im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvE 2/11) vom 7. November 2017 zur weiteren Stärkung des verfassungsrechtlichen Auskunftsrechts von Abgeordneten? Zu 1.: Die Termine mit jedem der 12 Bezirke zum „Schulplatzmonitoring“ wurden im Frühsommer 2018 durchgeführt. Danach folgte die Erstellung der Berichtsentwürfe, die in einem weiteren Schritt mit den einzelnen Bezirken einvernehmlich abgestimmt werden . Die Abstimmung ist weitestgehend erfolgt. Die erfragten Daten können erst nach Abschluss der Arbeiten zur Verfügung gestellt werden. 2. Muss aus den bisherigen Antworten des Senats geschlossen werden, dass eine solche Schulnetzplanung im Rahmen der BSO dem Senat nicht vorliegt oder diese dem Senat vorliegt und er sich weigert , diese dem Parlament gegenüber darzulegen? Zu 2.: Nein. 3. Wie lauten die Ergebnisse des Schulplatzmonitorings welche im Frühsommer 2018 angewandt wurde, hinsichtlich des Bedarfs an weiteren Platzkapazitäten schulscharf in Zügen, pro Bezirk und Schulregion (GS, bzw. für die Oberschulen) sowie pro Schuljahr für die Planungsperiode des Schulplatzmonitorings ? 2 4. Wie lauten die aktuellen Angebots- und Nachfrageentwicklung sowie Maßnahmen zur Sicherung von Schulplätzen, gegliedert in Anlehnung der RN0131F nach Vorlage der entsprechenden Anlagen 1-4 (Sortiert nach Bezirk, Schulform, schulscharf in Zügen)? 5. Welche zusätzlichen Bedarfe und Maßnahmen ergeben sich aus dem Abgleich der Daten aus RN0131F und des Schulplatzmonitorings 2018 (sortiert bitte schulscharf nach Bezirk und Schulform, hinsichtlich des Angebots- und Bedarfsentwicklung, sowie der geplanten Maßnahmen in Zügen)? Zu 3., 4., 5.: Wie in der Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/17 157 letzter Absatz beschrieben , erfolgt auch die zukünftige Berichterstattung im Rahmen des Berichtes der Taskforce Schulbau zum Maßnahmen- und Finanzcontrolling. Die Fortschreibung der Berichterstattung erfolgt halbjährlich und war zum Januar 2019 vorgesehen. Es wurde um Fristverlängerung bis Mai 2019 gebeten. Berlin, 20. Februar 2019 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie