Drucksache 18 / 17 823 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 07. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Februar 2019) zum Thema: Zukunft der Kita Rominter Allee, Teil 2 und Antwort vom 22. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17823 vom 07. Februar 2019 über Zukunft der Kita Rominter Allee, Teil 2 ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit beschäftigt sich der Berliner Senat mit Baulärm, Verkehrslärm und Veranstaltungslärm im direkten Umfeld von Kindertagesstätten und mit welchen Konsequenzen? Zu 1.: Im Betriebserlaubnisverfahren gemäß § 45 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) wird im Zusammenwirken von Trägern, Fachämtern und Einrichtungsaufsicht die Lage der Kita und damit verbundener Verkehrslärm beurteilt. Im Einzelfall kann die Erstellung eines Lärmschutzgutachtens erforderlich sein, welches, je nach Ergebnis , zur Erteilung von Auflagen zur Lärmminderung oder zur Ablehnung eines Standorts führen kann. Demgegenüber sind Bau- und Veranstaltungslärm in aller Regel vorübergehende Begebenheiten. Möglichen Gefährdungen des Kindeswohls wird ebenfalls in Zusammenarbeit mit den Trägern der betroffenen Kindertageseinrichtungen und den jeweiligen Fachämtern einzelfallbezogen begegnet. 2. Inwieweit spielt die Unterbringung von behinderten und schwerstmehrfachbehinderten Kindern dabei eine Rolle? Zu 2.: Besondere Anforderungen spezialisierter Einrichtungen werden im Betriebserlaubnisverfahren gemäß § 45 SGB VIII berücksichtigt. Im Übrigen gelten für alle Kinder, 2 2 das heißt nichtbehinderte, von Behinderung bedrohte oder behinderte Kinder, die gleichen Standards. 3. Ist die Beantwortung der Anfrage 18/16912, Nr.4 bis 7 so zu verstehen, dass weder Hertha BSC GmbH KG aA noch die Senatsverwaltung für Sport noch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf auf die Kitaaufsicht des Landes Berlins bezüglich eines möglichen Baus eines Stadions auf der anderen Straßenseite der Rominter Allee bezüglich der Kita Rominter Allee zugekommen sind? 4. Inwieweit kann von einem Bestand der Kita Rominter Allee nach 2025 ausgehen bzw. wie beurteilt der Senat von Berlin die Arbeit vor Ort und den Bedarf an den vorgehaltenen 40 Plätzen? Zu 3. und 4.: Dem Senat liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine Erkenntnisse über eine perspektivische Gefährdung des Betriebs vor. Der Träger leistet, wie alle Berliner Kitas, einen wertvollen Beitrag zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz. Nach dem Förderatlas 2018 fällt der Bedarf an Kitaplätzen in der Region Westend in die Kategorie 3+ (derzeit nur noch geringe Platzreserven; prognostisch steigender Bedarf). Berlin, den 22. Februar 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie