Drucksache 18 / 17 824 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 07. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Februar 2019) zum Thema: Verlagerung der Hanns-Braun-Straße, Teil 2 und Antwort vom 20. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 824 vom 07.02.2019 über Verlagerung der Hanns-Braun-Straße, Teil 2 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit geht der Senat von Berlin davon aus, dass die Hanns-Braun-Straße bei einem möglichen Bau eines neuen Stadions von Hertha BSC GmbH KG aA verlagert werden muss? Zu 1.: Der Senat geht davon aus, dass bei der von Hertha BSC GmbH KG aA zurzeit präferierten Standortvariante des möglichen Stadionneubaus die Hanns-Braun- Straße verlegt werden muss. 2. Wer ist Eigentümer der ‘Privatstraße’ Hanns-Braun-Straße und inwieweit trifft es zu, dass die Senatsverwaltung für Sport für das Land Berlin Eigentümerinteressen wahrzunehmen hat? Zu 2.: Eigentümer ist das Land Berlin. Die Hanns-Braun-Straße ist dem Fachvermögen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zugeordnet, welche auch die Eigentümerinteressen wahrnimmt. 3. Inwieweit hat sich der Senat mit einer Verlagerung der Straße mit welchen Ergebnissen beschäftigt? Zu 3.: Aufgrund der noch nicht abschließend geklärten Standortfrage im Olympiapark, kann hierzu noch keine Aussage getroffen werden. 4. Wer hat nach Auffassung des Berliner Senats bei einer Verlagerung der Straße für die Kosten aufzukommen? Zu 4.: Nach Auffassung des Senats müsste der Bauherr des Stadions für die Kosten einer Verlagerung der Straße aufkommen. Seite 2 von 2 5. Inwieweit teilt der Senat von Berlin meine Auffassung, dass solange keine Klärung über eine Verlagerung der Straße und die damit einhergehenden Folgen herbeigeführt wurde und keine Kostenübernahme gesichert wurde, auch keine Grundstücksüberlassung erfolgen kann? Zu 5.: Der Senat teilt die Auffassung. 6. In welchem Zeitablauf beschäftigt sich welche Dienststelle des Landes Berlin mit der Klärung der Kosten? Wann liegen die Kosten einer möglichen Verlagerung vor? Zu 6.: Der Senat wird die Thematik im Rahmen der Vertragsverhandlungen über den Erbbaurechtsvertrag klären. 7. Wann meint der Berliner Senat meine Anfrage 18/16910, Fragen 4 bis 10 beantworten zu können? Zu 7.: Die Planungen sind nicht abgeschlossen. Deshalb kann der Senat die zeitliche Abfolge der Beantwortung der Fragen nicht beantworten. 8. Inwieweit teilt der Berliner Senat meine Auffassung, dass ohne Beantwortung der Fragen 4 bis 10 der Anfrage 18/16910 keine Entscheidung zur Überlassung von benachbarten Grundstücken an kommerzielle Unternehmen erfolgen kann? Zu 8.: Der Senat teilt die Auffassung. Berlin, den 20. Februar 2019 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport