Drucksache 18 / 17 825 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 07. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Februar 2019) zum Thema: Zukünftige Nutzung des Olympiastadions, Teil 2 und Antwort vom 20. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 825 vom 07.02.2019 über Zukünftige Nutzung des Olympiastadions, Teil 2 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Warum wurde bis zum Ende des Jahres 2018 kein alternativer Businessplan für das Olympiastadion vom Senat erarbeitet, obwohl die Diskussion über ein Stadion für die Hertha BSC Gmbh KG aA bereits seit einem Jahr andauert? 2. Wann wurde die Olympiastadion GmbH zur Entwicklung eines alternativen Businessplans aufgefordert und bis wann soll der Plan vorliegen? Zu 1. und 2.: Dem Senat liegt eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Olympiastadion GmbH, für den Fall vor, dass der Ankermieter des Olympiastadions Hertha BSC GmbH Co KG aA aus dem Mietvertrag ausscheidet. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Olympiastadion GmbH soll zeitnah zur Plausibilitätsprüfung einem externen Gutachter vorgelegt werden. 3. In welcher Form bringt sich Hertha BSC GmbH Co KG aA mit welchen konkreten Vorschlägen in die Erarbeitung ein? Zu 3.: Der Fokus von Hertha BSC GmbH Co KG aA liegt auf einem Neubau. Hertha BSC GmbH Co KG aA hat jedoch dem Senat signalisiert, sich zu gegebener Zeit mit konkreten Vorschlägen an der Erarbeitung zu beteiligen. 4. Welche Vorgaben hat die Olympiastadion GmbH zur Erarbeitung eines alternativen Businessplans bekommen? 5. Welche Unterstützung bekommt die Olympiastadion GmbH zur Erarbeitung des alternativen Businessplans? Seite 2 von 2 Zu 4. und 5.: Derzeit wird geprüft, ob für die Plausibilitätsprüfung der vorliegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung ein externer Gutachter hinzugezogen werden soll. Berlin, den 20. Februar 2019 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport