Drucksache 18 / 17 830 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) vom 07. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Februar 2019) zum Thema: Neue Chance für den Knaack-Club?! und Antwort vom 19. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 17 830 vom 07. Februar 2019 über Neue Chance für den Knaack-Club?! Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht allein aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Geschäftsführer der Black Box Music Veranstaltungstechnik GmbH und den Bezirk Pankow von Berlin um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Deren Stellungnahmen werden nachstehend wiedergegeben. Frage 1: Gibt es aktuelle Pläne zur Wiedereröffnung des Knaack-Clubs in Prenzlauer Berg? Antwort zu 1: Beim Bezirksamt Pankow, Stadtentwicklungsamt wurde erstmals im Frühjahr 2011 eine städtebauliche Anfrage für das o. g. Vorhaben eingereicht. In der damaligen Antwort wurde eine Zulässigkeit nach § 34 BauGB nicht ausgeschlossen. Im Frühjahr 2018 wurde durch die Knaack-Kulturhaus GbR beim Bezirksamt Pankow, Stadtentwicklungsamt ein Antrag auf Vorbescheid gestellt. Der Antrag auf Vorbescheid belegt die Aktualität der Planung. Anfang 2019 wurde zu der gestellten Einzelfrage ein positiver Bauvorbescheid für ein Kulturhaus mit Konzertsaal, Diskothek und Art-Kino erteilt. Demnach ist das Vorhaben des Kulturhauses aufgrund der eingereichten Unterlagen nach Art und Maß der Nutzung gemäß § 34 Abs. 1 BauGB zulässig. Die bei der Beantwortung der Einzelfrage benannten Voraussetzungen und Hinweise sind zu beachten. 2 Gegenüber dem Senat äußerte sich der Geschäftsführer der Black Box Music Veranstaltungstechnik GmbH positiv zu einer beabsichtigten Wiedereröffnung. Frage 2: Warum und woran ist der in meiner Kleinen Anfrage aus dem Jahr 2013 (Drs. 17/11604) aufgezeigte Zeitplan mit einer Baudurchführung bis zum Jahre 2015 am Standort Eberswalde Straße gescheitert? Antwort zu 2: Nach Kenntnisstand des Bezirksamtes Pankow, Stadtentwicklungsamt, haben sich die Abstimmungen wegen gravierender Probleme mit mehreren Verantwortlichen für das Grundstück länger hingezogen als erwartet. Die Probleme betrafen vor allem das Erbbaurecht für die Fläche und die Technik der Berliner Verkehrsbetriebe, in deren Wendeschleife das Vorhaben realisiert werden soll. Nach Angaben des Geschäftsführers der Black Box Music Veranstaltungstechnik GmbH gab es bisher Abstimmungsschwierigkeiten mit BVG, BWB und Telekom. Frage 3: Gibt es von Seiten des Senats Bemühungen, eine Neuansiedlung des Knaack-Clubs im Bezirk Pankow zu unterstützen und falls ja, wie sehen diese aus? Antwort zu 3: Nach Angaben des Geschäftsführers der Black Box Music Veranstaltungstechnik GmbH gab es Bemühungen des Bezirkes, eine Neuansiedlung des Knaack-Clubs im Bezirk Pankow zu unterstützen, insbesondere beim Clusterverfahren zur Zuweisung des Grundstücks und auch allgemein. Derzeit konnten seitens des ehemaligen Betreibers noch keine genauen Hilfestellungen benannt werden. Frage 4: Falls die Betreiber des Knack-Clubs diesen nicht mehr an der Eberswalder Straße eröffnen wollen, wäre dort die Ansiedlung eines anderen Clubs möglich, nachdem das Gelände als clubtauglich beschieden wurde und falls ja, kann diese Fläche anderen "verdrängten" Clubs angeboten werden? Antwort zu 4: Der vom Grundsatz her positive Bauvorbescheid (siehe Frage 1) bezieht sich nicht auf einen bestimmten Betreiber, sondern auf die Art und das Maß der Nutzung unter Berücksichtigung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse. Auch ein anderer Club könnte ein Vorhaben der abgefragten Art in diesem Umfang realisieren. Frage 5: Sind dem Senat weitere mögliche Schließungen von Musik- und Tanzclubs im Bezirk Pankow bekannt und falls ja, aus welchen Gründen sollen diese Clubs geschlossen werden? Antwort zu 5: Im Bezirksamt Pankow, Stadtentwicklungsamt, besteht, abgesehen von der Schließung des Bassy Clubs auf dem Gelände des Pfefferbergs, in den letzten fünf Jahren keine Kenntnis über weitere Schließungen anderer bekannter Clubs. Nach Angaben des Betreibers des Bassy Clubs ist der Grund der Schließung, dass „die Szene“ an andere Standorte weitergezogen sei. 3 Frage 6: Plant der Senat Maßnahmen, um künftigen Nutzungskonflikten zwischen Clubs in Wohngebieten und sanierten bzw. neugebauten Wohnungen, wie sie am ehemaligen Standort des Knaacks aufgetreten sind, vorzubeugen? Antwort zu 6: In Wohngebieten sind die Möglichkeiten der Bauverwaltung, Nutzungskonflikten entgegenzutreten, beschränkt. Setzen sich Anwohner/innen gegen Lärm aus einem Clubbetrieb zur Wehr, ist der Konflikt nach den technischen Regelwerken zum Lärmschutz zu bewerten. Auf die Einhaltung der anerkannten Richtwerte für den Schallschutz besteht ein Rechtsanspruch. Es ist der jeweilige Einzelfall zu bewerten. Um künftigen Nutzungskonflikten zwischen Clubs und Wohnbebauung vorzubeugen, empfiehlt es sich, auf Planungs- bzw. Genehmigungsebene folgende, von der Senatsverwaltung veröffentlichte, Handlungsanleitungen zu beachten: In dem Rundschreiben Nummer 3/2014 – An emittierende Anlagen heranrückende Wohnbebauung (Einzelvorhaben) – vom 21. August 2014 wird dargestellt, worauf vor der Erteilung von Baugenehmigungen zu achten ist. Ergänzungen dazu sollten insbesondere für Bebauungsplanverfahren und zum Teil auch für Genehmigungen nach §§ 30 und 34 Baugesetzbuch dem „Berliner Leitfaden Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung“ entnommen werden. Frage 7: Welche allgemeinen Maßnahmen trifft der Senat zur Erhaltung der bestehenden Club-Kultur in Pankow? Antwort zu 7: Der Senat setzt die in den Richtlinien der Regierungspolitik (Drs. 18/0073) formulierten Maßnahmen um. Die landeseigene Musicboard Berlin GmbH, deren Zweck die Förderung von Kunst, Kultur- und Kreativwirtschaft im Bereich der Popmusik und -kultur ist, übernimmt u.a. die Aufgabe, die Musikinfrastruktur in Berlin (z.B. Spielstätten, Proberäume) durch Förderung, Initiierung von Kooperationsprojekten oder Vermittlung bzw. Moderation zwischen Verwaltung und Musikinfrastruktur zu verbessern. Dazu hat sie u.a. das Förderprogramm „Pop im Kiez“ eingerichtet, in dem beantragte Projekte gefördert werden können, die die Akzeptanz von Live-Musik in Berlin in einem speziellen Kiez anhand von Modellprojekten, einer Kampagne oder einer Reihe von Maßnahmen erhöht. Die Projektanträge enthalten eine kurze Problemanalyse sowie Erfolgskriterien, aus welchen hervorgeht, wie Clubs und Spielstätten profitieren können. Geförderte Projekte im Jahr 2018 sind hier veröffentlicht: https://www.musicboard-berlin.de/foerderung/pop-im-kiez/ Die Arbeit des Clubcommission Berlin e.V. wird ab 2018 im Rahmen der im Einzelplan 08 zur Verfügung stehenden Mittel für die Musicboard Berlin GmbH gestärkt. Mit der bisherigen Förderung der Clubcommission haben sich Anlaufstelle, Vermittlung und Moderation für Berliner Clubkultur und gleichermaßen Verwaltung etabliert. Den erklärten Zielen der Richtlinien der Regierungspolitik folgend, soll die Zusammenarbeit zwischen der Clubcommission, der Musicboard Berlin GmbH und der Senatsverwaltung für Kultur und Europa (SenKultEuropa) für die Themen Clubinfrastruktur, Moderation von Nachbarschaftskonflikten und Freiräume (z. B. Free Open Airs) im vorhandenen Budget des Einzelplans 08 weiter ausgebaut und finanziell gestärkt werden. Zu diesem Zweck fanden Gespräche zwischen der Clubcommission, dem Musicboard und der SenKultEuropa statt. Die Kompetenz der Clubcommission wird vom Senat als maßgeblich zur Erreichung der genannten Ziele angesehen. (s. Rote Nummer 1172). 4 Im Jahr 2018 wurden Projekte der Clubcommission i.H.v. 170.000 € aus dem Budget des Einzelplans 08 (Mittel für die Musicboard Berlin GmbH) gefördert. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat einen Lärmschutzfonds eingerichtet (s. Rote Nummer 1361 - Förderung von Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Clubszene ). Berlin, den 19.02.2019 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen