Drucksache 18 / 17 836 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 05. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Februar 2019) zum Thema: Freibad in Marzahn-Hellersdorf und Antwort vom 22. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17836 vom 05.02.2019 über Freibad in Marzahn-Hellersdorf ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht allein aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und bat den Bezirk Marzahn- Hellersdorf um eine Stellungnahme, die in die Beantwortung eingeflossen ist. 1. Zu welchen Ergebnissen ist die AG Freibad der Bezirksverordnetenversammlung von Marzahn- Hellersdorf gekommen, die Vorschläge für die Errichtung eines Freibads erarbeitet hat? Zu 1.: Nach Auskunft des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf lagen zum Zeitpunkt der Beantwortung der Frage von der Arbeitsgemeinschaft Freibad der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf keine entsprechenden Informationen vor. 2. Wie bewertet das Bezirksamt die jeweiligen Standorte hinsichtlich der planungsrechtlichen und technischen Realisierbarkeit? 3. Welchen Standort favorisiert der Bezirk? 6. An welchem Standort kann ein Freibad entstehen? Zu 2., 3. und 6.: Nach Aussage des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf wurden insgesamt sechs Standorte ausgewählt, welche hinsichtlich der planungsrechtlichen und technischen Realisierbarkeit detailliert zu prüfen sind. Alle zu prüfenden Standorte befinden sich nach § 35 Absatz 1 Nummer 4 Baugesetzbuch im Außenbereich. In planungsrechtlicher Hinsicht sind somit Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen , die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn sie wegen ihrer besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen ihrer nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden sollen. Seite 2 von 2 Um detaillierte Aussagen bezüglich der technischen Realisierbarkeit treffen zu können , ist die Beauftragung eines Gutachtens bzw. einer Machbarkeitsstudie unabdingbar . Im Rahmen der Machbarkeitsstudie sind ebenfalls umwelt-, natur- und landschaftsschutzrechtliche Prüfkriterien (wie u.a. Artenschutz, Baumschutz, Lärmschutzmaßnahmen ) zu beachten. Die Finanzierung der Machbarkeitsstudie ist für 2019 gesichert. Aktuell wird im Bezirksamt die Ausschreibung vorbereitet. 4. Inwieweit ist der Senat bisher in die Standortsuche eingebunden? 5. Welchen Standort favorisiert der Senat? Zu 4. und 5.: Der Senat ist bisher nicht in die Standortsuche eingebunden. 7. Welcher Zeitraum wäre für die Realisierung eines Freibadstandortes in Marzahn-Hellersdorf inkl. der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen mindestens notwendig? Zu 7.: Nach Einschätzung des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf kann eine entsprechende Aussage erst nach der Beauftragung eines Gutachtens sowie anschließender Auswertung der Ergebnisse erfolgen. 8. Wie hoch sind die Investitionskosten für ein solches Freibad? Zu 8.: Laut Information des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf können die zu erwartenden Investitionskosten erst nach Vorliegen des Ergebnisses der Machbarkeitsstudie beziffert werden. 9. Welche Gelder stehen derzeit für Voruntersuchungen und ggfs. die sich anschließende Realisierung zur Verfügung? Zu 9.: Gemäß der Aussage des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf hat die Senatsverwaltung für Finanzen einem Antrag auf außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 150.000 € für die Machbarkeitsstudie Freibad zugestimmt. 10. Hat der Senat weitere Informationen, die für diesen Themenkomplex von Relevanz sind? Zu 10.: Nein. Berlin, den 22. Februar 2019 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport