Drucksache 18 / 17 839 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) vom 05. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Februar 2019) zum Thema: Verkehrssituation Königin-Luise-Straße / Bachstelzenweg / Im Gehege und Antwort vom 25. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17839 vom 05.02.2019 über Verkehrssituation Königin-Luise-Straße / Bachstelzenweg / Im Gehege Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie beurteilt der Senat die Einschätzung der Verkehrslenkung Berlin (VLB), dass die Verkehrssituation an der Königin-Luise-Straße / Bachstelzenweg / Im Gehege eine „unauffällige Unfall-Lage“ sei? Antwort zu 1: Der Tod eines Radfahrers im April 2018 an der Kreuzung war auf grob verkehrswidriges Verhalten einer Autofahrerin zurück zu führen. Durch die baulichen Gegebenheiten, die Übersichtlichkeit und die vorhandene Verkehrsbeschilderung an diesem Knotenpunkt ist die gesamte Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer eindeutig erkennbar. Eine besondere Gefahrenlage besteht nicht. Dies bestätigen auch die Unfallzahlen der polizeilichen Unfallstatistik. Die wenigen weiteren Unfälle, welche sich ereignet haben, sind auf unterschiedliche Ursachen und ausdrücklich auf Fehler bei den beteiligten Fahrzeugführenden zurückzuführen. Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen sind nach Einschätzung des Senats erforderlich, um die Verkehrssituation an der Königin-Luise-Straße / Bachstelzenweg / Im Gehege sicherer zu gestalten? Antwort zu 2: Da aktuell keine Defizite in der Verkehrssicherheit und Verkehrsordnung an diesem Knotenpunkt bestehen, sind keine weiterreichenden Maßnahmen erforderlich. Es wird auch auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 2 Frage 3: Sind Maßnahmen für eine sicherere Gestaltung der dortigen Verkehrssituation bereits angeordnet? Wenn ja, um welche konkreten Maßnahmen handelt es sich und wann ist eine entsprechende Umsetzung geplant? Antwort zu 3: Bereits seit 1977 ist an diesem Knotenpunkt eine Fußgänger-Anforderungs- Lichtzeichenanlage zum sicheren Queren der Königin-Luise-Straße vorhanden. Im Jahr 1983 wurde der Verkehrsknotenpunkt umgebaut. In diesem Zusammenhang erfolgte mit einer Aufpflasterung der einmündenden Nebenstraßen ein Austausch der vorhandenen Verkehrszeichen (Z) 205 „Vorfahrt gewähren“ gegen die Z 206 „Halt. Vorfahrt gewähren“. Aktuell sind keine weiteren Maßnahmen geplant. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Beantwortungen zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Frage 4: Wird bei den Maßnahmen die besondere Situation der beiden benachbarten Schulen (Erich-Kästner- Grundschule und Arndt-Gymnasium Dahlem) insbesondere in den Morgenstunden berücksichtigt (bitte begründen)? Antwort zu 4: Ja. Die Erich-Kästner-Grundschule befindet sich südlich des Knotens im Bachstelzenweg. Das Arndt-Gymnasium Dahlem liegt ebenfalls auf der Südseite der Königin-Luise-Straße, allerdings weiter westlich hinter der Bitterstraße und folglich weit abgesetzt vom Verkehrsknotenpunkt Königin-Luise-Straße/Bachstelzenweg/Im Gehege. Außerdem ist in der Straße Im Gehege noch eine weitere Schule vorhanden. Lediglich das Gymnasium hat einen direkten Schulzugang zur Königin-Luise-Straße. Im Straßenabschnitt des Schulzugangs bestehen ein Fußgängerüberweg und eine zeitlich befristete Tempo 30- Regelung. Als verkehrssichere Überquerungsmöglichkeit der Königin-Luise-Straße steht für die Schulkinder die in Beantwortung der Frage 3 benannte Lichtzeichenanlage zur Verfügung. Die Zugänge der beiden anderen Schulen befinden sich im Nebenstraßennetz und somit innerhalb von ausgewiesenen Tempo 30-Zonen. Im Rahmen der Schulwegsicherung wurden am Knotenpunkt Königin-Luise-Straße/Bachstelzenweg/Im Gehege alle erforderlichen Maßnahmen bereits getroffen und die besondere Verkehrssituation vor Schulbeginn in den Morgenstunden hierbei berücksichtigt. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass den oft zu beobachtenden Verkehrsverstößen der Eltern im Rahmen des Holen und Bringens der Schulkinder mit dem eigenen Auto durch eine Anordnung von straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen nicht angemessen begegnet werden kann. Dies stellt allein eine Angelegenheit der verkehrlichen Überwachung durch das zuständige bezirkliche Ordnungsamt für den ruhenden- und der Berliner Polizei für den fließenden Verkehr dar. Frage 5: Ist es zutreffend, dass für ergänzende straßenverkehrsbehördliche Anordnungen aus Verkehrssicherheitsgründen die Feststellung einer „auffälligen Unfall-Lage“ erforderlich ist und wenn ja, welche Kriterien müssen hierfür erfüllt sein? 3 Antwort zu 5: Die Prüfung der Erforderlichkeit von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen erfolgt auf rechtlicher Grundlage des § 45 Absatz 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Hiernach sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmender die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Darüber hinaus gibt es erleichterte Anordnungsmöglichkeiten von Geschwindigkeitsbeschränkungen im unmittelbaren Bereich vor z.B. Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen. Die aktuelle Unfalllage ist nur eines von vielen Beurteilungskriterien, welches bei einer Prüfung, ob weiterreichende straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen an einer bestimmten Örtlichkeit erforderlich sind, regelmäßig heranzuziehen ist. Handelt es sich um eine Unfallhäufungsstelle, so befasst sich die Unfallkommission mit der betreffenden Verkehrssituation und prüft und entscheidet über die erforderlichen Maßnahmen. Berlin, den 25.02.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz