Drucksache 18 / 17 840 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) vom 05. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Februar 2019) zum Thema: Situation am Deutschen Herzzentrum Berlin (DHZB) und Antwort vom 26. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17840 vom 5. Februar 2019 über Situation am Deutschen Herzzentrum Berlin (DHZB) ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité) beantworten kann. Sie wurde daher um Stellungnahme gebeten. 1. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Konzepts zur Zusammenlegung der Herz-Kreislauf- Einrichtungen von Charité und Deutschem Herzzentrum? Sind sämtliche für die Gründung des Universitären Herzzentrums Berlin (UHZB) erforderlichen Verträge unterzeichnet (bitte erläutern)? Zu 1.: Das Universitäre Herzzentrum Berlin (UHZB) befindet sich in der Gründungsphase. Die zur Gründung erforderlichen Dokumente, insbesondere ein Forschungs- und Lehrvertrag, befinden sich im fortgeschrittenen Entwurfsstadium. 2. Wann ist damit zu rechnen, dass alle notwendigen Voraussetzungen für die Gründung des UHZB erfüllt sein werden? Zu 2.: Nach gegenwärtiger Planung der Charité und des Deutschen Herzzentrums Berlin (DHZB), Stiftung bürgerlichen Rechts, soll das UHZB am 01.01.2020 den Betrieb aufnehmen. Dementsprechend sollen bis dahin alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. - 2 - 3. Welche Aufgaben wird das UHZB für die universitäre Herzmedizin in Berlin übernehmen und welchen der drei Standorte werden diese jeweils zugewiesen? Zu 3.: Die Charité und das DHZB streben mit der Gründung des UHZB die Entwicklung einer gemeinsamen Herz-Kreislaufeinrichtung an, die eine herausragende und internationale Spitzenstellung auf dem Gebiet der Herz-Kreislaufmedizin nebst Forschung und Lehre darstellt und regional, überregional sowie international die bestmögliche Krankenversorgung bereitstellt. Es gibt Standortplanungen insbesondere zum Campus Virchow-Klinikum (CVK). Dabei sollen am Standort CVK die herzchirurgischen Versorgungsangebote des Landes Berlin konzentriert werden. 4. Auf welche Summe beläuft sich der derzeitige Investitionsbedarf der Charité Universitätsmedizin und wie hoch ist die Summe des derzeit nicht finanzierten Investitionsbedarfs? Zu 4.: Den derzeitigen Investitionsbedarf der Charité beziffert die Charité in der aktuellen Fortschreibung der Gesamtentwicklungsplanung (GEP 2018) auf insgesamt etwa 1,71 Milliarden Euro. Der Investitionsbedarf ist Bestandteil der aktuell laufenden Haushaltsverhandlungen. 5. Wie hoch ist der Anteil des Investitionsbedarfs der Charité-Universitätsmedizin, der auf die Ausfinanzierung der Maßnahmen für das UHZB entfällt? Zu 5.: Der Investitionsbedarf der Charité ist Gegenstand laufender Planungen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass das UHZB eine gemeinsame Einrichtung der Charité und des DHZB werden soll und somit auch der vorhandene Investitionsbedarf des DHZB mitbetrachtet werden muss. Die Gesamtfinanzierung des UHZB ist Bestandteil laufender Haushaltsverhandlungen. 6. Sind mit der geplanten Zusammenlegung der Herz-Kreislauf-Einrichtungen der Charité- Universitätsmedizin und des Deutschen Herzzentrums zum UHZB Erweiterungen der räumlichen und/oder personellen Kapazitäten und/oder der technischen Ausstattung vorgesehen (bitte standortscharf aufgeschlüsselt und unter Angabe des Umfangs)? Zu 6.: Teil des Vorhabens des UHZB ist die Errichtung eines Neubaus am CVK. Der Neubau soll die Herz-Kreislaufeinrichtungen der Charité am CVK sowie die des DHZB aufnehmen. In der Planung werden medizinische Trends, Entwicklungen in der Versorgung von Herz- Kreislauferkrankungen sowie in der Forschung und Lehre berücksichtigt. Dies schließt notwendige Anpassungen in der räumlichen Kapazität bzw. der technischen Ausstattung ein. Insgesamt ist derzeit von einer moderaten Ausweitung der Kapazitäten am CVK auszugehen. - 3 - 7. Wann ist mit der Fertigstellung und der Inbetriebnahme der beiden Bauabschnitte am Standort CVK zu rechnen, auf welche Summe belaufen sich die Kosten des Neubaus und von wem werden diese getragen (bitte unter Angabe der Gesamtkosten sowie aufgeschlüsselt nach Bauabschnitten)? Zu 7.: Das Projekt befindet sich in einer frühen Planungsphase. Es wird derzeit geprüft, ob an einer Bauabschnittsbildung hinsichtlich der Errichtung des Neubaus des UHZB am CVK festgehalten werden soll oder aber, ob eine einzige Bauphase vorteilhafter wäre. Der derzeitige Planungsstand geht von einer Inbetriebnahme im Jahr 2027 oder 2028 aus. Hinsichtlich der Kostenhöhe und der Kostentragung wird auf die Antwort zu 5. Bezug genommen. 8. Sind seitens des UHZB Kooperationen mit ausländischen Kliniken geplant (bitte begründen) und von wem und in welchem Verfahren werden zukünftig Entscheidungen über mögliche Kooperationen getroffen? Zu 8.: Bereits heute bestehen Kooperationen mit ausländischen Kliniken, sowohl auf Seiten der Charité als auch auf Seiten des DHZB. Diese sollen durch das UHZB fortgesetzt werden, wobei Entscheidungen über weitere relevante und strategische Kooperationen durch deren zuständige Gremien zu treffen sind. Das Nähere, insbesondere die Abstimmung mit Charité und DHZB, ist Gegenstand der für die Gründung des UHZB notwendigen Dokumente, vgl. auch die Antwort zu 1. 9. Sehen die Planungen vor, Beschäftigte in den Bereichen Forschung, Lehre und Krankenversorgung zukünftig an mehr als nur einem der Standorte des UHZB einzusetzen und wem obliegt die Entscheidung über den Einsatz und die Verteilung der Beschäftigten des UHZB? Zu 9.: Derzeit werden verschiedene Varianten mit den Gremien diskutiert. 10. Ist mit der Gründung des UHZB die Einrichtung zusätzlicher Professuren sowie ein Aufwuchs an Studienplätzen geplant (bitte unter Angabe entsprechender Zahlen begründen)? Zu 10.: Es gibt Überlegungen seitens der Charité, zusätzliche Professuren in den Bereichen „Klinische Elektrophysiologie/Rhythmologie“, „Kardioanästhesie“ sowie „Cardiac Imaging (Herz-Bildgebung)“ einzurichten. Zusätzliche Studienplätze im Fach Humanmedizin können sich bei Errichtung des UHZB aus dem Bettenaufwuchs ergeben, da die jetzigen Betten des DHZB dann zum UHZB als universitärer Einrichtung gehören werden. Annahmen der Charité gehen derzeit von etwa 20 bis 60 zusätzlichen Studienanfängerplätzen pro Jahr aus. Dies ist jedoch derzeit noch nicht validiert. Die Festsetzung der Zulassungszahlen erfolgt auf Grundlage der Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen (Kapazitätsverordnung – KapVO). Die Aufnahmekapazität für den Modellstudiengang Medizin an der Charité ist anhand patientenbezogener Einflussfaktoren zu berechnen (§ 17a KapVO). - 4 - 11. Besteht aus Sicht des Senats die Gefahr, dass es aufgrund der Konzentration auf den Bereich der Herzmedizin und verstärkte Mittelzuweisungen an die herzmedizinische Abteilung innerhalb der Charité zu einer Konkurrenzsituation zwischen den anderen Einrichtungen kommt (bitte begründen)? Zu 11.: Aus Sicht des Senats besteht nicht die Gefahr, dass es zu einem Ungleichgewicht zwischen den Herzmedizinischen Abteilungen und den anderen Abteilungen innerhalb der Charité durch die Ausweitung des Versorgungsangebotes im Bereich der Herzmedizin kommt. Die Zuweisung von Fördermitteln der Charité wird für das UHZB genauso wie für die anderen Einrichtungen anhand von objektiven Verteilschlüsseln vorgenommen werden. In der Gesamtentwicklungsplanung 2018 der Charité wird die Baumaßnahme UHZB prioritär eingestuft und als eine wichtige Voraussetzung für die dringend notwendige Sanierung des CVK gesehen. Zudem können im Rahmen der Baumaßnahme betriebsrelevante Maßnahmen realisiert werden, wie beispielsweise die lange ausstehende Zentralisierung der Notfallversorgung am CVK. 12. Wie ist nach der Gründung des UHZB das Verfahren der Drittmittelzuweisung geregelt? Welche Möglichkeiten bestehen hinsichtlich einer Umschichtung bereits vorhandener Mittel, um den gestiegenen Finanzierungsbedarf abzufedern? Zu 12.: Die Verwaltung der Drittmittel wird der Medizinischen Fakultät obliegen. 13. Ist es am DHZB in den vergangenen fünf Jahren aufgrund von räumlichen Engpässen zu vorübergehenden oder langfristigen Flächenumnutzungen, beispielsweise von Forschungs- und Lehrflächen, gekommen? Wenn ja, welche Bereiche waren hiervon betroffen und für welchen Zeitraum? Zu 13.: Das DHZB befindet sich seit längerem in einem zu engen Baukörper, was durch die überdurchschnittlich hohe Auslastung im stationären Bereich verdeutlicht wird. Diese Raumknappheit wirkt sich auch auf Flächen für Forschung und Lehre aus. Berlin, den 26. Februar 2019 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -