Drucksache 18 / 17 843 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 06. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Februar 2019) zum Thema: Strukturelle Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in Berlin? und Antwort vom 25. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17843 vom 06.02.2019 über Strukturelle Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in Berlin? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat den Offenen Brief zur strukturellen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in Berlin der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen vom 30. November 2018? Zu 1.: Der Senat hat den Offenen Brief der Beauftragten für Menschen mit Behinderung vom 30. November 2018 zur Kenntnis genommen und ist dazu im Gespräch mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung. 2. Für wie erfolgreich erachtet der Senat seine bisherige Politik in Bezug auf die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen? Zu 2.: Der Senat arbeitet kontinuierlich an der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. So konnten Fortschritte in allen Bereichen der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erzielt werden - z. B. bei der Gestaltung einer barrierefreien Umwelt, bei der Partizipation von Menschen mit Behinderungen oder z. B. bei der Teilhabe am Arbeitsleben. Gleichwohl verkennt der Senat nicht, dass es noch ein langer Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft ist, in der Menschen mit Behinderungen absolut gleichberechtigt teilhaben können. Zur Erreichung dieses Ziels einer inklusiven Gesellschaft hat der Senat in seinen Richtlinien der Regierungspolitik, die dem Abgeordnetenhaus bekannt sind, diverse Maßnahmen vorgesehen. 2 3. Welche der zehn behindertenpolitischen Leitlinien zur Verwirklichung der UN- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die der Senat bis 2020 umsetzen will, hat er bisher umgesetzt und welche beabsichtigt er zu wann umzusetzen? Bitte unter Auflistung nach Maßnahmen, Umsetzungsgrad und Umsetzungszeitraum aufschlüsseln nach a. Bewusstseinsbildung, b. Barrierefreiheit, c. Bildung, d. Arbeit/ Beschäftigung, e. Beteiligung, f. Teilhabe, g. Selbstbestimmung, h. Gleichbehandlung, i. Sicherstellung sowie j. Überprüfung. 4. Ist der Senat der Ansicht, seine zehn behindertenpolitischen Leitlinien zur Verwirklichung der UN-BRK bis 2020 vollständig umsetzen zu können? Zu 3. und 4.: Alle Senatsressorts sind gleichermaßen aufgefordert, die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und deren Konkretisierung für Berlin - die 10 Behindertenpolitische Leitlinien - umzusetzen. Im Rahmen der Erstellung des Berichtes nach § 11 Abs. 1 Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) erfolgt derzeit eine Bestandsaufnahme hinsichtlich der Umsetzung der 10 Behindertenpoltischen Leitlinien in den Senatsressorts. Die Ergebnisse fließen ein in den Bericht nach § 11 Abs. 1 LGBG, welcher voraussichtlich im vierten Quartal 2019 oder im ersten Quartal 2020 vorliegen wird. Für den Berichtszeitraum 2011 bis 2014 verweist der Senat auf den Behindertenbericht 2015, welcher auch im Internet veröffentlicht ist (AbgH-Drs. 17/3168). 5. Inwiefern sieht der Senat mangelnde Ressourcen bzw. fehlende Mitwirkungsbereitschaft in den verschiedenen Ressorts als Grund für die Nicht-Umsetzung der behindertenpolitischen Leitlinien und was will er hier tun? Zu 5.: Der Senat erkennt an, dass die gegenwärtig vorhandenen Strukturen in den Senatsverwaltungen zur Umsetzung der UN-BRK im Land Berlin noch nicht optimal sind. Der Senat beabsichtigt deshalb - neben einer zentralen Steuerungsstelle (Focal- Point) für Berlin bei der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung - die Einrichtung sog. Koordinierungs- und Kompetenzstellen in allen Senatsverwaltungen im Landesgleichberechtigungsgesetz verpflichtend festzuschreiben. Die Koordinierungsund Kompetenzstellen sollen die Fachbereiche in den jeweiligen Senatsverwaltungen in allen Entscheidungsprozessen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, beraten und unterstützen, sie sollen ferner eine fachliche Abstimmung herbeiführen. Darüber hinaus sollen die Koordinierungs- und Kompetenzstellen die Arbeitsgruppen Menschen mit Behinderungen bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben beteiligen. 6. Wie viele Ist-Stellen im Vergleich zu den Soll-Stellen gibt es aktuell in den für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zuständigen Verwaltungen und erachtet der Senat dies als ausreichend? Falls nein, inwiefern plant er eine Aufstockung des Personals und zu wann? Bitte nach Verwaltung aufschlüsseln. Zu 6.: Nach der Geschäftsverteilung des Senats von Berlin sind die Querschnittsaufgabe Politik für Menschen mit Behinderungen; der Focal Point des Landes Berlin gemäß Artikel 33 Absatz 1 der UN-BRK sowie die 3 Grundsatzangelegenheiten des Landesgleichberechtigungsgesetzes einschließlich Berichtslegung von der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung wahrzunehmen. Für diese Aufgaben stehen aktuell 2,5 Vollzeitstellen zur Verfügung, von denen 2,2 Stellen (teilzeitbedingt) real besetzt sind. Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist darüber hinaus von jeder Senatsverwaltung im Rahmen ihrer Zuständigkeit eigenverantwortlich umzusetzen. Inwieweit dafür von den Senatsverwaltungen separate Stellenanteile vorgehalten werden, wird statistisch nicht erfasst. 7. Plant der Senat, das Bewusstsein für die Funktion der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in der Verwaltung zu stärken? Falls ja, wie? Falls nein, warum nicht? Zu 7.: Der Senat geht insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Funktion der Beauftragten für Menschen mit Behinderung (sowohl auf Landes- als auch auf Bezirksebene) in Berlin seit 20 Jahren im Landesgleichberechtigungsgesetz verankert ist davon aus, dass das Bewusstsein für diese Funktion in der Berliner Verwaltung hinreichend ausgeprägt ist. 8. Sind nach Ansicht des Senats die jeweiligen Zuständigkeiten bzw. Verantwortlichkeiten der Akteure eindeutig geklärt? Falls nein, inwiefern will er hier nachbessern? 9. Inwiefern will der Senat die Kooperation zwischen den zuständigen Verwaltungen und den Bezirken verbessern? 10. Plant der Senat, die bezirklichen Beauftragten personell besser aufzustellen, um seinen gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können? Falls ja, inwiefern und zu wann? Falls nein, warum nicht? Zu 8. bis 10.: Der Senat sieht in allen in den Fragen 8 bis 10 dargestellten Themenfeldern durchaus Handlungs- bzw. Konkretisierungsbedarf. Entsprechende Regelungen sollen Eingang in ein novelliertes Landesgleichberechtigungsgesetz finden. Insbesondere hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen finden dazu derzeit Abstimmungen zwischen den für Finanzen und Soziales zuständigen Senatsverwaltungen statt. 11. In welchen Bezirken gibt es bereits die vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2015 geforderten menschenrechtlichen Aktionspläne und wie bewertet der Senat diese? Gibt es Unterschiede in den verschiedenen Bezirken und falls ja, inwiefern? Zu 11.: Im Rahmen der Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage erfolgte eine Abfrage bei den Berliner Bezirksämtern - das Ergebnis (einschließlich der Unterschiede zwischen den Bezirken) kann der unten stehenden Tabelle entnommen werden. Eine Bewertung der Aktionspläne - soweit vorhanden - erfolgte bisher nicht durch den Senat. Der Senat begrüßt es, wenn in den Berliner Bezirken Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK entwickelt und umgesetzt werden. Eine Verpflichtung, in jedem Berliner Verwaltungsbezirk einen solchen Aktionsplan zu erstellen, kann der Senat jedoch nicht erkennen. 4 Bezirk Aktionsplan (Umsetzung UN-BRK) ja/nein Bemerkungen Charlottenburg- Wilmersdorf ja Seit 2014 zu den Themen Teilhabe am Arbeitsleben, Bewusstseinsbildung und Barrierefreiheit (Weiterentwicklung erfolgt derzeit) Friedrichshain-Kreuzberg ja Bericht „Zukunft der Behindertenplanung im Bezirk“ 2013 bis 2016, bisher keine Fortschreibung Lichtenberg ja 2011 - 2015 (Aktionsplan), 2016 bis 2018 (Eckpunkte), 2019 bis 2021 (Eckpunkte in Arbeit) Marzahn-Hellersdorf nein Mitte ja 2015 bis 2020 Neukölln nein Pankow nein Reinickendorf nein Spandau ja Seit 2013/2014 "spandau inklusiv" mit jährlicher Fortschreibung Steglitz-Zehlendorf k.A. Tempelhof-Schöneberg nein Wird derzeit erarbeitet Treptow-Köpenick nein Jedoch sind „Leitlinien des Bezirksamtes Treptow- Köpenick zur Umsetzung der UN-BRK bis 2020“ entwickelt worden 12. Welche (weiteren) Maßnahmen plant der Senat, die Umsetzung der UN-BRK in Berlin endlich voranzubringen? Zu 12.: Der Senat verweist hierzu insbesondere auf die Richtlinien der Regierungspolitik und dort auf folgenden Passus: „Der Senat arbeitet in Koordinierung mit dem Landesbeauftragten und dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderung und den Arbeitsgruppen Menschen mit Behinderung ein ressortübergreifendes Konzept zur Umsetzung der Behindertenpolitischen Leitlinien aus, entwickelt das Landesgleichberechtigungsgesetz weiter und setzt die Ergebnisse des Normenprüfungsverfahrens zur UN-Behindertenrechtskonvention um.“ 5 Diese Maßnahmen befinden sich ausnahmslos in der Umsetzung und sollen möglichst noch in der laufenden Legislaturperiode zum Abschluss gebracht werden. Berlin, den 25. Februar 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales