Drucksache 18 / 17 847 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 31. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Februar 2019) zum Thema: Treptow-Köpenick: Sperrung der Salvador-Allende-Brücke und Antwort vom 25. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17847 vom 31. Januar 2019 über Treptow-Köpenick: Sperrung der Salvador-Allende-Brücke Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie errechnet sich die anvisierte Bauzeit von zehn Monaten (Stand: Januar 2019) bis zur Fertigstellung des neuen Brückenabschnitts der Salvador-Allende-Brücke, deren Neubau 2017 begann? (Aufstellung erbeten.) Antwort zu 1: Mit Pressemitteilung vom 24.01.2019 wurde auf Grundlage des damaligen Bautenstandes eine geplante Verkehrsfreigabe des ersten Überbaus der neuen Salvador-Allende-Brücke zum Jahresende 2019 mitgeteilt. Hieraus errechnet sich ein möglicher Zeitraum von zehn bzw. elf Monaten. Frage 2: Wie sah die ursprüngliche Zeitplanung für diesen Brückenabschnitt aus und in wie begründen sich eventuelle Abweichungen vom ursprünglichen Zeitplan? (Aufstellung erbeten.) Antwort zu 2: Der Zeitplan für den Ersatzneubau der Salvador-Allende-Brücke muss fortlaufend überprüft und angepasst werden. Hierbei müssen eine Vielzahl an Randbedingungen, Auflagen, Schnittstellen und sonstigen Einflüssen berücksichtigt werden. Grundsätzlich befindet sich die Baumaßnahme innerhalb der vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen. 2 Frage 3: Ist die genannte Dauer von zehn Monaten (Stand: Januar 2019) bis zur Fertigstellung des neuen Brückenabschnitts nach aktuellem Planungsstand und Baufortschritt realistisch oder hat sich ein zeitlicher Verzug bei den Bauarbeiten ergeben beziehungsweise kann mit einer früheren Fertigstellung des Brückenabschnitts gerechnet werden? Antwort zu 3: Entsprechend der Pressemitteilung vom 24.01.2019 basiert die zeitliche Einordnung bis zur Verkehrsfreigabe des ersten Überbaus auf der zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Bauablaufplanung. Eine Prüfung und Bewertung der Möglichkeiten zur Beschleunigung des Bauablaufs läuft aktuell, auch unter Hinzuziehung von externen Sachverständigen und Bauexperten und unter Einbeziehung des Schadens vom 19.02.2019 durch angebohrte Stromkabel. Frage 4: Welche Möglichkeiten bestehen dahingehend, die Dauer bis zur Fertigstellung des Brückenabschnitts zu verkürzen und welche baulichen und personellen Kapazitäten und Mittel müssten zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt werden? (Aufstellung über die Möglichkeiten, potenzielle Zeitersparnis und jeweils benötigte Mittel/Kapazitäten erbeten.) Frage 8: Inwieweit wird diese Bauplanung angesichts der jüngst in Kraft getretenen Vollsperrung des östlichen Überbaus überarbeitet? Antwort zu 4 und 8: Eine Anpassung des Bauablaufs bzw. der damit verbundenen Bauumstandsänderungen bedürfen der vertragsrechtlichen Vereinbarung mit den am Bau beteiligten Vertragspartnern. Die Fertigstellung des 1. Bauabschnitts der neuen Brücke (des Westteils) ist auf Ende 2019 terminiert. Aufgrund der jetzigen Situation wird alles unternommen, um die Baumaßnahme zu beschleunigen und so eine frühere Verkehrsfreigabe des 1. Bauabschnitts der neuen Brücke zu erreichen. Hierzu laufen derzeit die Gespräche und Untersuchungen mit den beauftragten Unternehmen, ob und wie eine Beschleunigung erreicht werden kann. Die Einrichtung eines Mehrschichtsystems ist eine Option. Hierzu müssen jedoch zusätzliche verfügbare Arbeitskräfte gesichert und ggf. bei anderen Baumaßnahmen abgezogen werden. Dies ist bei der aktuellen Marktlage nicht ohne weiteres möglich. Bei der neuen Brücke handelt es sich um eine Stahlkonstruktion, welche größtenteils im Werk gefertigt wird. Auch hier sind alle Mitarbeitenden in der Regel bereits im Überstundenmodus. Es muss weiter geprüft werden, ob zusätzliche oder geänderte Montagezustände vereinbart werden können. Insofern sind die Prüfungen der Beschleunigungsoptionen einschließlich eventueller Mehrkosten noch nicht abgeschlossen. Neben der Zielsetzung einer möglichen Beschleunigung des Bauablaufs müssen die Zielsetzungen einer sicheren Bauausführung und die Zielsetzung zur Einhaltung aller Prüf- und Überwachungskriterien beachtet werden, so dass im Ergebnis ein robuster und genehmigungsfähiger Bauablauf vereinbart werden kann. Erst wenn die machbaren Randbedingungen geklärt sind, kann eine Terminund Kostenaussage erfolgen. 3 Frage 5: Wurde die zeitliche Ausweitung der Bauarbeiten auf Sonn- und Feiertage in Erwägung gezogen? (Falls ja, mit welcher Zeitersparnis wäre dadurch zu rechnen; falls nicht, wieso nicht?) Antwort zu 5: Grundsätzlich werden alle geeigneten Möglichkeiten zur Beschleunigung des Bauablaufs geprüft und bewertet. Hierbei sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten bzw. einzuhalten. Die detaillierten Angaben zu möglichen Auswertungen der Arbeitszeiten stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Bauablaufplanung, welche aktuell geprüft und bewertet wird. Frage 6: Welche Faktoren beeinträchtigen oder verhindern die frühere Fertigstellung des neuen Brückenabschnitts und wie kann diesen Faktoren beigekommen werden? (Aufstellung erbeten.) Antwort zu 6: Wesentliche Einflussfaktoren, welche einer früheren Verkehrsfreigabe des ersten Überbaus entgegenstehen, sind: Mangel an ausreichenden Fachkräften, Mangel an erforderlichen Spezialfirmen und Spezialgerätschaften, u.a. für den Verschub der neuen Stahlbrückenelemente, Auflagen aus gesetzlichen Vorgaben zum Arbeits-, Lärm- und Emissionsschutz, umfangreiche Umverlegungs- und Anpassungsarbeiten der verschiedenen Leitungsbetriebe, Auflagen zur Aufrechterhaltung der Wasserstraße, vorhandene örtliche Randbedingungen. Frage 7: Wie sehen die derzeitige Bauplanung hinsichtlich des Abrisses des alten Brückenabschnitts (östlicher Überbau) sowie Beginn und Dauer des Neubaus für den zweiten Brückenabschnitt aus? Antwort zu 7: Diese Arbeiten sollen unmittelbar nach der Verkehrsfreigabe des westlichen Überbaus und der Umverlegung der vorhandenen Leitungen beginnen. Frage 9: Was spricht dafür bzw. dagegen, den Bau des zweiten Brückenabschnitts nun umgehend zu beginnen, da der alte Brückenabschnitt nicht mehr genutzt werden darf und inwieweit würde eine solche parallele Baumaßnahme gegebenenfalls die Fertigstellung des bereits im Bau befindlichen Brückenabschnitts verzögern? (Aufstellung über Für und Wider erbeten.) 4 Antwort zu 9: Die vorhandenen Leitungen unterhalb und auf dem östlichen Überbau sowie in den jeweiligen Anschlussbereichen stehen einem sofortigen Abriss des östlichen Überbaus entgegen. Darüber hinaus wird die Freihaltung für den Fuß- und Radverkehr als Vorteil dieser Bauabfolge gesehen. Frage 10: Kann ausgeschlossen werden, dass die geplanten Baumaßnahmen für den zweiten Brückenabschnitt wiederum die Statik der gesamten Brückenkonstruktion beeinträchtigen und möglicherweise ein Absenken des gerade im Bau befindlichen Brückenabschnitts nach sich ziehen? Antwort zu 10: Mit der Fertigstellung des westlichen Teilbauwerkes der Salvador-Allende-Brücke steht ein neues Brückenbauwerk, welches auf Grundlage der aktuellen Vorschriften und Regelwerke errichtet, wurde zur Verfügung. Grundsätzlich können Einflüsse aus dem Baugrund und aus dem Baugeschehen heraus jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Frage 11: Welche Überlegungen bestehen, den gesperrten Brückenabschnitt bis zur Fertigstellung des Neubaus zu erhalten und per Sondergenehmigung zu Gunsten der Notfallversorgung, beispielsweise für den Einsatz von Feuerwehr- und Rettungswagen, zu öffnen und wie ließe sich eine solche Brückennutzung im Sonderfall in der Praxis realisieren? Frage 12: Welche Überlegungen bestehen dahingehend, Sondergenehmigungen für Einsätze im Bereich der häuslichen Krankenpflege und –versorgung auszustellen? Antwort zu 11 und 12: Nach intensiver Prüfung kann aus Sicherheitsgründen, aufgrund des eingetretenen irreversiblen Bauwerkszustandes keine Ausnahme von der aktuellen Sperrung der Salvador-Allende-Brücke vorgenommen werden. Frage 13: Welche Versorgungsleitungen sind im alten Brückenabschnitt verbaut und müssten nun, bei dessen Abriss, zunächst überbrückt werden und wie ließe sich dies praktisch umsetzen? Antwort zu 13: Alle relevanten versorgungsunternehmen (Berliner Wasserbetriebe - BWB, diverse Telekommunikationsunternehmen, Stromnetz Berlin, NBB Netzgesellschaft Berlin- Brandenburg mbH & Co. KG - NBB, Steuerkabel usw.) sind im Bestandsüberbau und in den Vorlandbereichen verlegt. Eine provisorische Überbrückung ist deshalb nicht realistisch machbar, so dass die Leitungen nach Fertigstellung des neuen Überbaus in diesen verlegt werden müssen, bevor der geschädigte Überbau abgerissen werden kann. 5 Frage 14: Wie genau involviert die zuständige Senatsverwaltung das Bezirksamt Treptow-Köpenick in die neuen Planungen? Antwort zu 14: Bezüglich der Verkehrssituation auf der Umleitungsstrecke finden laufend Abstimmungsund Koordinierungstermine im Bezirksamt statt. Hier werden alle aktuellen Probleme und offenen Bearbeitungsschritte geprüft und bewertet. Entlang der Umleitungsstrecke ist eine Vielzahl an Maßnahmen erforderlich, die eine entsprechende Bearbeitungs-, Abstimmungs- und Genehmigungsdauer erfordern und laufend umgesetzt werden. Berlin, den 25.02.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz