Drucksache 18 / 17 849 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sebastian Walter und Anja Kofbinger (GRÜNE) vom 11. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Februar 2019) zum Thema: Regenbogenhauptstadt Berlin: Gleiche Eltern, gleiche Rechte – wie steht es um die Stiefkindadoption? und Antwort vom 27. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Sebastian Walter (Grüne) und Frau Abgeordnete Anja Kofbinger (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17849 vom 11. Februar 2019 über Regenbogenhauptstadt Berlin: Gleiche Eltern, gleiche Rechte – wie steht es um die Stiefkindadoption? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Anträge und erfolgreiche Stiefkindadoptionen gab es im den Jahren 2018, 2017, 2016, 2015 in Berlin? Zu 1.: Zur Anzahl erfolgreicher Stiefkindadoptionen liegen folgende Angaben vor: in Berlin* 2015 15 2016 24 2017 29 * Zahlen entnommen aus: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg – SB K V 3 – J/15, 16, 17 Zahlen für das Jahr 2018 liegen noch nicht vor. 2 2. Wie viele Anträge und erfolgreiche Stiefkindadoptionen entfielen dabei in den o.g. Jahren auf gleichgeschlechtliche Elternpaare? 3. Wie viele allgemeine Adoptionen gab es durch gleichgeschlechtliche Paare in den o.g. Jahren? Zu 2. und 3.: Weder zur Zahl der Stiefkindadoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare noch zur Zahl der allgemeinen Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare liegen statistische Daten vor. In § 99 Absatz 3 Sozialgesetzbuch Achtes Buch sind die Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen über die Annahme als Kind abschließend aufgeführt. Weder der Familienstand noch das Geschlecht der Annehmenden werden demnach erhoben. 4. Wie lange ist die durchschnittliche Verfahrensdauer für eine Stiefkindadoption in Berlin? Zu 4.: Es sind keine durchschnittlichen Zeiträume erfasst; obligatorisch ist aber immer der Zeitraum der Adoptionspflege, die in der Regel 12 Monate dauert, allerdings ggfs. verkürzt werden kann. 5. Welche Schritte im Verfahren müssen Eltern für die Stiefkindadoption durchlaufen? 7. Gibt es im Verfahren Besonderheiten für gleichgeschlechtliche Paare bei der Stiefkindadoption? Wenn ja, wie können sich diese auf den zeitlichen Ablauf der Verfahren auswirken? Zu 5. und 7.: Die Verfahrensschritte entsprechen den Abläufen bei Fremdadoptionen; der Gesetzgeber kennt keine Unterscheidung der Verfahrensoptionen. Dies gilt auch bei Stiefkindadoptionen von gleichgeschlechtlichen Paaren. Bei Adoptionswünschen, die auf ein Stiefkind gerichtet sind, steht im Mittelpunkt der Wunsch, das Kind der Partnerin /des Partners zu adoptieren. Themen zur biologischen Elternschaft, zur gewachsenen Eltern-Kind-Beziehung und das Verhältnis zum leiblichen Elternteil sind wichtige Aspekte im Rahmen der Beratung. 6. Wie erfolgt die Zuteilung der zuständigen Richter*innen/Kammern für die Verfahren? Wie viele Richter*innen/Kammern für diese Verfahren gibt es in Berlin? Zu 6.: In Berlin gibt es vier Familiengerichte; dort liegt die Zuständigkeit für Adoptionsverfahren . In den drei Gerichten Schöneberg, Pankow und Tempelhof-Kreuzberg sind die Richterinnen und Richter ausschließlich für Adoptionsverfahren zuständig. In Köpenick wurde eine solche Spezialisierung aufgrund der niedrigen Personalquote nicht eingeführt. Die Verteilung an die Gerichte erfolgt nach dem Wohnsitz des Annehmenden; im Familiengericht Schöneberg werden zusätzlich alle Anträge von Deutschen mit Wohnsitz im Ausland bearbeitet. Die zuständigen Richterinnen und Richter bestimmen sich nach den Geschäftsverteilungsplänen der Gerichte. 3 8. Wie viele Einwände zur Verzögerung von Verfahren (in Form von Untätigkeitsbeschwerden, Verzögerungsrügen o.a. Verfahrensverzögerungsbeschwerden) gab es in den o.g. Jahren bei Stiefkindadoptionen? Wie viele entfielen dabei auf die Adoptionsverfahren gleichgeschlechtlicher Paare? Zu 8.: Hierzu liegen keine Erfassungen vor. 9. Welche Beratungsinfrastruktur steht gleichgeschlechtlichen Paaren für den Prozess der Stiefkindadoption auf Seiten der Ämter und bei freien Trägern zur Verfügung? Zu 9.: Neben einer Beratung durch die Adoptionsvermittlungsstellen (Adoptionsvermittlungsstelle bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg (ZABB), Adoptionsdienst Berlin Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. und Immanuel Diakonie GmbH) steht Interessierten in Berlin auch das Regenbogenfamilienzentrum für Fragen rund um das Thema Adoption offen. 10. Welche Beratungsleistungen erbringt das Regenbogenfamilienzentrum? Wie entwickelt sich die Nachfrage nach den Beratungsdienstleistungen durch Familien bzw. Menschen mit Kinderwunsch in den letzten Jahren? Zu 10.: Das Regenbogenfamilienzentrum erbringt allgemeine Beratungsleistungen, Psychosoziale Beratung und Rechtsberatung für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle , Transgender und Intersexuelle (LSBTI*) mit Kindern, mit Kinderwunsch, bei Pflegschaft und Adoption. Darüber hinaus bietet das Regenbogenfamilienzentrum Erstberatung zu sexueller Vielfalt und Coming-Out für Jugendliche, Beratung und Unterstützung in Diskriminierungsfällen und bei Konflikten im familiären Alltag, schulische Aufklärungs- und Sensibilisierungsworkshops zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt (Multiplikatorenschulungen) sowie Beratung und Hilfe zur Selbsthilfe für Migrant*innen und ihre Angehörigen. Die Beratungen werden in der Statistik nicht nach einzelnen Themenbereichen aufgeschlüsselt, deshalb können keine konkreten Zahlen bezüglich Beratungen zum Thema Stiefkindadoption ausgewiesen werden. Im Jahr 2018 hat das Regenbogenfamilienzentrum 385 Beratungen durchgeführt, davon 133 Rechtsberatungen. Im Jahr 2017 waren es insgesamt 395 Beratungen, darunter 98 Rechtsberatungen. 11. Welche Initiativen strebt der Senat an, um den rechtlichen Herausforderungen von Mehrelternkonstellationen (Regenbogenfamilien, Patchwork Familien) im Alltag gerecht zu werden? Zu 11.: Im Rahmen seines familienpolitischen Handelns verfolgt der Senat das Ziel, gute Rahmenbedingungen für alle Familienkonstellationen und Familienphasen zu gestalten . Dazu gehört vor allem die gute Information und Erreichbarkeit von Beratungsmöglichkeiten und Anlaufstellen, die Verbreitung der Kompetenz in den dezentralen 4 Familienzentren, Kitas und Schulen durch Weiter- und Fortbildung der Fachkräfte bezüglich differenzierter familiärer Bedarfe. Zur Weiterentwicklung dieser Rahmenbedingungen ist der Senat mit verschiedenen Akteuren, wie z.B. Familienverbänden, Betroffenen und dem Bund, im Austausch über Bedarfslagen und Handlungsoptionen. Berlin, den 27. Februar 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie