Drucksache 18 / 17 853 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scheermesser (AfD) vom 31. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Februar 2019) zum Thema: Profilquote Sport an den Hochschulen in Berlin 2 und Antwort vom 26. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Frank Scheermesser (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17853 vom 31. Januar 2019 über Profilquote Sport an den Hochschulen in Berlin 2 ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Aus der Antwort des Senats auf die Anfrage der Abgeordneten Anja Schillhaneck, Drucksache 17/15243, ist es zu entnehmen, dass nur acht Hochschulen über eine Profilquote berichten konnten. Auf der Internetseite der Berliner Senatskanzlei (https:/www.berlin.de/sen/wissenschaft/einrichtungen/hochschulen) sind jedoch wesentlich mehr Hochschulen aufgelistet: „Berlin gehört zu den größten und vielfältigsten Wissenschaftsregionen in Europa: An elf staatlichen, zwei konfessionellen und rund 30 staatlich anerkannten privaten Hochschulen lehren, forschen, arbeiten und studieren über 250.000 Menschen aus aller Welt.“ sowie vier „Kunsthochschulen“ (https://www.berlin.de/sen/ wissenschaft/politik/kooperation/artikel.622540.php). 1. Was wurde bisher unternommen, um mit den restlichen drei Hochschulen, vier Kunsthochschulen bzw. zwei konfessionellen sowie rund 30 privaten Hochschulen eine Vereinbarung zwecks Zulassungsvereinfachung für Spitzensportler und Spitzensportlerinnen anzubahnen? Wenn nicht, warum? Zu 1.: Es wurden keine weiteren Vereinbarungen getroffen, da die Vorabquote (Zulassung einiger besonderer Bewerbergruppen vor dem Hauptauswahlverfahren) an den übrigen Hochschulen als ausreichend angesehen wird. 2 2. Hat der Senat bisher in Erwägung gezogen, beispielsweise eine Vereinbarung mit den in der ersten Frage genannten Hochschulen eine Quote bzw. ein Kontingent für Spitzensportler und Spitzensportlerinnen einzuführen? Wenn nicht, warum? Zu 2.: Die Vorabquote wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt als ausreichend angesehen. Bibzw . multilaterale Vereinbarungen sind deshalb aktuell nicht erforderlich. Die Entwicklungen werden laufend beobachtet. Berlin, den 26. Februar 2019 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung –