Drucksache 18 / 17 854 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 12. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Februar 2019) zum Thema: Kältehilfe und Antwort vom 27. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17854 vom 12.02.2019 über Kältehilfe ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt der Senat das Engagement der zwölf Bezirksämter bei der Umsetzung der Kältehilfe? 2. Hält der Senat das Engagement der Bezirke in allen Fällen für vergleichbar und vor allem ausreichend? 3. Ist insbesondere gewährleistet, dass es in allen zwölf Bezirken angemessene Angebote gibt? Zu 1. bis 3.: Bei der „Kältehilfe“ handelt es sich um ein Sonderprogramm zur Bereitstellung von Notschlafplätzen in den Wintermonaten von Oktober bis April für Menschen, die Angebote der Regelversorgung nicht oder noch nicht in Anspruch nehmen. Die Bezirke engagieren sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten und organisieren jährlich mit freien Trägern und Kirchengemeinden das Angebot an Notschlafplätzen. Durch die zunehmende Anzahl an obdachlosen Menschen, die die Kältehilfeplätze in Berlin in Anspruch nehmen, wird es auch für die Bezirke immer schwieriger, ausreichende Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Der Berliner Senat unterstützt die Bezirke bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe. Gemäß der politischen Festlegung des Berliner Senats wurde in diesem Winter der Ausbau der Kapazitäten der Kältehilfe auf über 1.000 Notschlafplätze umgesetzt. Außerdem wurde die Kältehilfesaison um die Monate April und Oktober erweitert. In diesen Randmonaten sollen jeweils 500 Notschlafplätze vorgehalten werden. 2 Die Angebote der Kältehilfeplätze in der Saison 2018/2019 verteilen sich über elf Bezirke mit einem Schwerpunkt in den Innenstadtbezirken, da hier die stärkste Frequentierung zu verzeichnen ist. Die aktuelle Auslastung der angebotenen Plätze beträgt ca. 85 %. Damit stehen zurzeit ausreichend Plätze zur Verfügung. 4. Wie bewertet der Senat es, wenn ein bezirkliches Sozialressort erst im Februar mit der praktischen Umsetzung eines Angebots zur Kältehilfe beginnt? 5. Hält es der Senat für seriös, wenn dem potentiellen Anbieter einer temporären 30-Betten-Unterkunft für zwei Monate Umbaukosten von 20.000 EUR aus Eigenmitteln auferlegt werden, da der Bezirk keine Mittel vorhalte? 6. Teilt der Senat die Einschätzung des Fragestellers, dass dieses Vorgehen des entsprechenden Stadtrats den Verdacht begründet, dass ein Angebot, es wäre das erste und einzige in diesem Bezirk, gar nicht gewollt ist? 7. Wenn ja, wie beurteilt der Senat das Vorgehen des entsprechenden Sozialstadtrats? Zu 4. bis 7.: Die Angebote der Notübernachtungen in der Kältehilfe sollten so zeitig wie möglich zur Verfügung gestellt werden. Dennoch kann aufgrund einer längeren Vorplanung die Eröffnung der Notübernachtung im Einzelfall auch später in der Saison erfolgen. Aus den weiteren Fragen lässt sich nicht erkennen von welchem Einzelfall hier die Rede ist, so dass eine Stellungnahme nicht möglich ist. Berlin, den 27. Februar 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales