Drucksache 18 / 17 855 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) vom 12. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Februar 2019) zum Thema: Gesetzentwurf für die Jugendarbeit und Antwort vom 25. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17855 vom 12. Februar 2019 über Gesetzentwurf für die Jugendarbeit ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Am 29.01.2019 schrieb der rbb24: „Jugendzentren, Abenteuerspielplätze, Festivals oder Jugendreisen ins Ausland: Für die Jugendarbeit in Berlin will der Senat mehr Geld ausgeben. Gleichzeitig sollen die Bezirke aber auch mehr Vorgaben einhalten. Einen Gesetzentwurf dazu hat die Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) am Dienstag in den Senat eingebracht. Das Budget für Jugendarbeit soll laut Scheeres von derzeit 85 Millionen Euro auf insgesamt 110 Millionen Euro erhöht werden.“ Wie lautet dieser Gesetzentwurf im Detail? Zu 1. Der Gesetzentwurf „Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – Gesetz zur Förderung der Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen (Jugendförder- und Beteiligungsgesetz)“ wurde in der Senatssitzung am 29.01.2019 zur Kenntnis genommen und dem Rat der Bürgermeister zur Befassung zugeleitet. Der Rat der Bürgermeister hat dem Gesetzentwurf auf seiner Sitzung am 14.02.2019 ohne Änderungen zugestimmt. Die abschließende Befassung im Senat soll am 05.03.2019 erfolgen, so dass der Gesetzesentwurf danach umgehend in das Abgeordnetenhaus von Berlin eingebracht werden kann. 2 Berlin, den 25. Februar 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie