Drucksache 18 / 17 858 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) vom 11. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Februar 2019) zum Thema: Hotelneubauten stoppen! und Antwort vom 27. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 858 vom 11. Februar 2019 über Hotelneubauten stoppen! Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht allein aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirke von Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachstehend wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Beherbergungsbetriebe gibt es in Berlin (bitte nach Betriebsart: Hotel/Hostel/Pension/ Ferienwohnung etc. und Bezirken aufschlüsseln)? Frage 2: Wie hoch ist die Auslastung der bestehenden Beherbergungsbetriebe (bitte nach Betriebsart über das Jahr hinweg Hotel/Hostel/Pension/Ferienwohnung etc und Bezirken sowie Reisezweck - geschäftlich/privat - aufschlüsseln)? Antwort zu 1 und 2: Das Statistische Landesamt stellt nachfolgende Schlüsselung zur Verfügung; eine weitergehende Erfassung existiert nicht. Das aktuellste Jahr ist 2017 zum Stichtag 31. Juli 2017. Hostels und Ferienwohnungen werden nicht gesondert ausgewiesen, sondern fallen unter „Weitere Betriebe“. Reisezwecke werden ebenfalls nicht ausgewiesen. 2 Jahr ——— Betriebsart Geöffnete Betriebe Bettenangebot Durchschnittliche Auslastung der Betten Anzahl Prozent 2017 - Berlin gesamt Hotellerie 637 120 376 60,3 davon Hotels 239 73 566 60,6 Hotels garnis 297 43 745 60,4 Gasthöfe 11 261 42,8 Pensionen 90 2 804 51,2 Weitere Betriebe 158 22 378 59,0 Insgesamt 795 142 754 60,1 2017 - Bezirke 2017 - Mitte Hotellerie 158 46 317 63,2 davon Hotels 85 35 086 63,0 Hotels garnis 63 10 982 63,8 Gasthöfe – – – Pensionen 10 249 61,1 Weitere Betriebe 41 9 790 62,8 Insgesamt 199 56 107 63,1 2017 - Friedrichshain-Kreuzberg Hotellerie 62 12 880 61,4 davon Hotels 27 6 399 64,5 Hotels garnis 30 6 264 58,3 Gasthöfe – – – Pensionen – – – Weitere Betriebe 27 4 636 64,4 Insgesamt 89 17 516 62,2 2017 - Pankow Hotellerie 41 4 030 59,1 davon Hotels 8 1 193 64,8 Hotels garnis 23 2 457 57,2 Gasthöfe 3 78 57,6 Pensionen 7 302 52,2 Weitere Betriebe 14 2 238 65,6 Insgesamt 55 6 268 61,5 2017 - Charlottenburg-Wilmersdorf Hotellerie 177 29 005 60,6 davon Hotels 52 13 822 58,8 3 Hotels garnis 91 13 972 62,9 Gasthöfe – – – Pensionen 34 1 211 54,1 Weitere Betriebe 11 881 62,5 Insgesamt 188 29 886 60,6 2017 - Spandau Hotellerie 20 2 361 51,3 davon Hotels 7 1 621 52,4 Hotels garnis 8 651 49,8 Gasthöfe – – – Pensionen Weitere Betriebe 11 435 64,5 Insgesamt 31 2 796 53,3 2017 - Steglitz-Zehlendorf Hotellerie 25 1 901 48,0 davon Hotels 8 975 47,0 Hotels garnis 11 714 52,3 Gasthöfe – – – Pensionen 6 212 37,8 Weitere Betriebe 15 1 147 36,3 Insgesamt 40 3 048 43,6 2017 - Tempelhof-Schöneberg Hotellerie 47 7 909 64,1 davon Hotels 13 4 022 69,9 Hotels garnis 25 3 666 58,9 Gasthöfe – – – Pensionen 9 221 44,8 Weitere Betriebe 7 669 34,1 Insgesamt 54 8 578 61,8 2017 - Neukölln Hotellerie 22 4 514 48,7 davon Hotels 7 3 227 45,0 Hotels garnis 11 1 189 58,9 Gasthöfe – – – Pensionen – – – Weitere Betriebe 3 315 55,7 Insgesamt 25 4 829 49,1 2017 - Treptow-Köpenick Hotellerie 26 3 318 48,2 davon Hotels 14 2 250 47,2 Hotels garnis 7 967 51,7 Gasthöfe – – – 4 Pensionen 5 101 35,1 Weitere Betriebe 15 860 23,3 Insgesamt 41 4 178 43,2 2017 - Marzahn-Hellersdorf Hotellerie – – – davon Hotels 3 81 53,3 Hotels garnis 11 965 51,3 Gasthöfe – – – Pensionen – – – Weitere Betriebe – – – Insgesamt 19 1 332 50,2 2017 - Lichtenberg Hotellerie – – – davon Hotels 10 4 038 58,4 Hotels garnis 8 887 49,6 Gasthöfe – – – Pensionen – – – Weitere Betriebe – – – Insgesamt 25 5 523 56,1 2017 - Reinickendorf Hotellerie 18 1 952 51,7 davon Hotels 5 852 48,2 Hotels garnis 9 1 031 54,8 Gasthöfe – – – Pensionen 4 69 47,6 Weitere Betriebe 11 741 51,1 Insgesamt 29 2 693 51,5 Frage 3: Wie viele neue Beherbergungsbetriebe sind in Planung, für die Bauvoranfragen, Bauanträge und Baugenehmigungen vorliegen (bitte jeweils einzeln und nach Land bzw. Bezirken aufschlüsseln)? Antwort zu 3: Vorbescheide Bauanträge Baugenehmigungen Charlottenburg- Wilmersdorf 6 5 3 (seit 01.01.2017) Lichtenberg 7 0 1 (seit 01.01.2015) Reinickendorf 2 Spandau 47 Neukölln 2 1 (seit 01.01.2017) - Steglitz-Zehlendorf - 1 - Tempelhof- Schöneberg - 5 - Treptow-Köpenick - 5 17 (seit 01.01.2016) 5 Frage 4: Wie viele Anträge zur Genehmigung von Beherbergungsbetrieben in Bestandsgebäuden liegen derzeit vor? Antwort zu 4: Charlottenburg-Wilmersdorf 10 Lichtenberg 14 Reinickendorf 4 Spandau 42 Steglitz-Zehlendorf 1 Tempelhof-Schöneberg 3 Treptow-Köpenick 24 Frage 5: Wie hat sich der Bestand in den vergangenen zehn Jahren verändert; wie viele Beherbergungsbetriebe sind neu hinzugekommen oder wurden beseitigt (bitte aufschlüsseln, welche, wann und wo)? Antwort zu 5: Zu dieser Frage wurden keine Daten erfasst. Frage 6: Wie viele Beherbergungsbetriebe haben in den vergangenen zehn Jahren Wohnraum verdrängt, z.B. durch Umnutzung oder Abriss von Wohnhäusern? Wie viele Wohnungen gingen in Berlin auf diese Weise verloren? Antwort zu 6: Beherbergungsbetriebe Verdrängte Wohnungen Charlottenburg-Wilmersdorf 10 30 Lichtenberg 1 Hotel 1 Wohnhaus Spandau 47 Genehmigungen 4 Wohnhäuser Tempelhof-Schöneberg 2 Vorhaben 30 Frage 7: Welche Gegebenheiten, die sich aus dem Flächennutzungsplan, aus Bebauungsplänen, bau-, städtebauund gewerberechtlichen Aspekten ergeben, sind für die Genehmigung eines Beherbergungsbetriebs bzw. dessen Verwehrung ausschlaggebend? Antwort zu 7: Ausschlaggebend sind die planungsrechtlichen Festsetzungen in Bebauungsplänen (BauGB, BauNVO), außerhalb von Bebauungsplänen Art und Maß der Nutzung (§ 34 BauGB), in Gebieten mit Erhaltungssatzungen (§ 172 BauGB) deren Festsetzungen und im Übrigen bei Umwandlung bestehenden Wohnraums das Zweckentfremdungsrecht. Für die Genehmigung ist die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) nicht ausschlaggebend. 6 Frage 8: Welche Senatsverwaltung ist für die im Tourismuskonzept 2018+ vorgesehene Prüfung eines Hotelentwicklungsplans federführend? a) Wer ist oder war an der Entwicklung der hierbei zugrunde gelegten Prüfungsmaßstäbe beteiligt? Wie ist die Auswahl begründet? b) Wie ist der aktuelle Stand des Prüfverfahrens? c) Wann wird es abgeschlossen? Wie steht der Senat zu einer gezielten Steuerung der Hotelentwicklung in Berlin durch eine strategische Liegenschaftspolitik wie z.B. einen Hotelentwicklungsplan? Antwort zu 8: Im Tourismuskonzept 2018+ (Maßnahme VII.1.) ist vorgesehen, „die Möglichkeiten zu prüfen, durch ein Hotelentwicklungskonzept im Rahmen des geltenden Rechts Möglichkeiten eines Ansiedlungsmanagements und der Steuerung des Beherbergungsmarktes zu nutzen, um eine bessere räumliche Entzerrung sowie eine Verbesserung der Preisstruktur zu erreichen.“ Die Federführung für diese Maßnahme liegt bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe in Verbindung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Derzeit stimmen sich die Ressorts zur Umsetzung und zum weiteren Vorgehen inkl. Zeitplanung ab und führen erste Gespräche u.a. mit den Wirtschaftsförderungen der Bezirke. Innerhalb der Maßnahme werden die planungsrechtlichen Steuerungsmöglichkeiten geprüft. Das Prüfverfahren wurde begonnen. Es kann abgeschlossen werden, wenn zu weiteren Maßnahmen des Tourismuskonzeptes 2018 + konkrete Ergebnisse vorliegen. Frage 9: Welche planungsrechtlichen Möglichkeiten gibt es auf Landes- und Bezirksebene, a) die Verteilung von Beherbergungsbetrieben berlinweit zu steuern bzw. eine Ansammlung in wenigen zentralen Bezirken zu vermeiden? b) eine Umwandlung oder den Abriss von Wohnraum zu Gunsten von Beherbergungsbetrieben zu vermeiden? c) Bauland für die Bebauung mit Wohnraum bereit zu stellen, statt weitere Hotelbauten zu genehmigen? Antwort zu 9: a) Eine berlinweite Steuerung der Verteilung von Beherbergungsbetrieben ist derzeit nicht möglich. Auf Bezirksebene wäre bei einer entsprechenden städtebaulichen Erforderlichkeit eine Steuerung über Bebauungspläne möglich (z.B. in Form eines Ausschlusses bzw. eines Sondergebietes „Hotel“). b) Abhängig von der allgemeinen oder ausnahmsweisen Zulässigkeit von Hotels (Beherbergungsbetriebe) in der jeweiligen Baugebietskategorie könnte bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ein Ausschluss von Hotels geprüft werden. Dieser ist aber entsprechend städtebaulich zu begründen. Eine Sicherung von Wohnraum ist darüber hinaus durch den Erlass von Erhaltungsverordnungen (§ 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB) möglich. Diese zielen auf den Erhalt des – bezahlbaren - Wohnraums ab. c) Die Frage der Genehmigungsfähigkeit von Hotelbauten richtet sich nach der planungsrechtlichen Zulässigkeit auf dem betroffenen Grundstück. Sind dort Beherbergungsbetriebe zulässig (entweder durch Bebauungsplan oder aufgrund § 34 BauGB), kann ein Ausschluss dieser zugunsten von Wohnraum nur durch die Änderung des Planungsrechts erreicht werden. Voraussetzung für die Aufstellung 7 entsprechender Bebauungspläne ist allerdings immer die städtebauliche Erforderlichkeit. Ähnlich wie bei sogenannten „Vergnügungsstättenbebauungsplänen “ nach § 9 Abs. 2b BauGB wären hierfür aber informelle Stadtentwicklungskonzepte zur Begründung des Ausschlusses in bestimmten Gebieten erforderlich. Ansonsten müsste eine entsprechende Ermittlung für jedes Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden, was nicht leistbar ist. Frage 10: Wie steht der Senat zu einem berlinweiten generellen Genehmigungsstopp für neue Beherbergungsbetriebe? Antwort zu 10: Ein Genehmigungsanspruch für Hotelbauten besteht, sofern die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Voraussetzungen der Genehmigungserteilung (Einklang mit Bauordnungsrecht sowie sonstigem öffentlichen Recht) bleiben von dieser Aussage unberührt. Frage 11: Wie kann eine volkswirtschaftlich sinnvolle und im Sinne der Stadtverträglichkeit festzulegende Höchstzahl von Hotels ermittelt und festgelegt werden Antwort zu 11: Es ist geplant, Daten zum Hotelmarkt und aktuellen und künftigen Potenzialen in Berlin im Rahmen der unter 8. beschriebenen Maßnahme zu erheben bzw. auszuwerten. Frage 12: Welche Erfahrungen gibt es in anderen deutschen Städten mit der gezielten Steuerung der Ansiedlung von Beherbergungsbetrieben / Hotelentwicklungsplänen? Welche Instrumente werden in anderen deutschen Städten zur Steuerung genutzt? Antwort zu 12: Städte wie Hamburg haben Studien erstellt, um die Hotelbedarfe entprechend unterschiedlicher Hoteltypen und Standortanforderungen zu ermitteln. Ziel ist es, damit eine Grundlage für Gespräche mit potenziellen Investoren nutzen zu können. Es ist geplant, Daten zum Hotelmarkt und aktuellen und künftigen Potenzialen in Berlin im Rahmen der unter 8. beschriebenen Maßnahme zu erheben bzw. auszuwerten. Berlin, den 27.02.2019 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen