Drucksache 18 / 17 859 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) vom 11. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Februar 2019) zum Thema: Die Grün Berlin GmbH, ihre Struktur und die Sicherung des Stadtgrüns (I) und Antwort vom 27. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17859 vom 11.02.2019 über Die Grün Berlin GmbH, ihre Struktur und die Sicherung des Stadtgrüns (I) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Grün Berlin GmbH um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigner Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Frage 1: Entspricht es den Tatsachen, dass die Grün Berlin Gruppe derzeit besteht aus: Grün Berlin GmbH Grün Berlin Service GmbH IGA Berlin 2017 GmbH Grün Berlin Stiftung Infravelo GmbH, oder welche weiteren Tochtergesellschaften existieren ggf.? Antwort zu 1: Das ist korrekt, wobei sich die Projektgesellschaft IGA Berlin 2017 GmbH (i. L.) planmäßig in Liquidation befindet und im kommenden Jahr aufgelöst sein wird. Frage 2: Wann wurde die Gruppe (bzw. Berliner Park und Garten Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH, später Grün Berlin GmbH) gegründet? Von wem? Zu welchem Zweck? Falls dies zur Entlastung der Grünflächenämter geschehen ist, bitte die Vorteile nennen und belegen. Antwort zu 2: Aus der BUGA 1985 GmbH wurde 1992 die Grün Berlin Gesellschaft für Freiraumgestaltung . Diese fusionierte 1996 mit der Berliner Park & Garten GmbH zur Grün Berlin Park 2 und Garten GmbH. Später erfolgte die Namensanpassung zur Grün Berlin GmbH. Die Grün Berlin Stiftung wurde 2012, die Grün Berlin Service GmbH wurde bereits 2010 gegründet . Die Umfirmierungen bzw. Zusammenlegungen erfolgten auf der Grundlage von Beschlüssen des Senates bzw. des Abgeordnetenhauses von Berlin, durch den Gesellschafter Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Finanzen sowie die weiteren Organe der Gesellschaft, wie dem Aufsichtsrat (Verschmelzungsvertrag, 15.02.1996 (UR-Nr. F 112/1996)), Beschluss des Senates von Berlin, 29.08.1995, Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin, 07.09.1995 (Drucksache Nr. 12/5915). Die Zweckbestimmungen der Gesellschaften folgen dem Satzungszweck. Es handelt sich u.a. um Aufgaben und Projekte, die von stadtentwicklungspolitischer besonderer Bedeutung sind und damit nicht in die Konkurrenz zu den Bezirken treten, sondern allenfalls zur Entlastung der Bezirke beitragen. Frage 3: Hat das Parlament darüber beschlossen, Grün- und Freiflächen in großem Umfang an die GmbH zu übertragen? Falls ja, mit welchem Beschluss - bitte beifügen - und was sagt er aus? Warum wurden mehrere Tochter-GmbH und eine Stiftung gegründet? Bitte die Unterschiede zwischen den Gruppenteilen genau herausarbeiten. Wie firmieren die Stiftung und die Infravelo Gesellschaft im Geschäftsverkehr? Antwort zu 3: Die Übertragungen von Flächen wie z.B. das Tempelhofer Feld folgen Senatsbeschlüssen sowie den Beschlusslagen der verantwortlichen Senatsverwaltungen. Mit der Übertragung der Flächen erfolgt keine Eigentumsübertragung, es handelt sich i. d. R. um Nutzungsverträge, die mit dem Land Berlin bzw. den Bezirken abgeschlossen wurden. Die Zuordnung des Fachvermögens (bspw.: Flächeneigentum) bleibt davon unbeeinflusst. Die Stiftung und Tochtergesellschaften mussten aus steuerrechtlichen, haushalterischen und satzungsbezogenen Gründen gegründet werden. Beispiel Grün Berlin Service GmbH: Geschäftsbesorgung zum Betrieb der Berliner Krematorien; IGA Berlin 2017 GmbH (i. L.): Zur Durchführung der Internationalen Gartenausstellung Berlin 2017 (IGA); GB InfraVelo GmbH: Für die Schaffung einer Fahrradverkehrsinfrastruktur. Die Stiftung und Tochtergesellschaft firmieren wie folgt: Grün Berlin Stiftung, GB infraVelo GmbH. Frage 4: Christoph Schmidt ist der Geschäftsführer der Grün Berlin GmbH sowie einzelner Grün Berlin Gruppenteile und der Vorstandsvorsitzende der Grün Berlin Stiftung: Wie kann bei einer solchen personellen Verflechtung ein seriöser und transparenter Umgang mit Kapital- und Vermögenswerten garantiert werden? Antwort zu 4: Herr Schmidt ist Geschäftsführer der Grün Berlin GmbH und Vorstandsvorsitzender der Grün Berlin Stiftung und nicht Geschäftsführer weiterer „Gruppenteile“. Die Muttergesellschaft verfügt über einen Aufsichtsrat (AR), die Stiftung über einen Stiftungsrat (SR), der über die Geschäftsführer- bzw. Stiftungsvorstandsbestellungen beschließt. Über die Kontrollfunktionen des AR und SR hinaus prüfen Wirtschaftsprüfer und Zuwendungsprüfer sowie das Beteiligungscontrolling (SenFin) die ordnungsgemäße Geschäftsführung der Gesellschaften. 3 Frage 5: Laut Senat und eigenen Angaben wird die Grün Berlin GmbH als gemeinnützig im Sinne von steuerermäßigten Zwecken bezeichnet. Tatsächlich wird sie nicht als gGmbH geführt. Wieso kann sie Steuerermäßigungen geltend machen? Antwort zu 5: Die Grün Berlin GmbH ist eine gemeinnützige GmbH und wird auch als solche geführt. Gemeinnützige GmbHs müssen in ihrer Firma lediglich auf ihre Rechtsform, nicht aber auf ihre Gemeinnützigkeit hinweisen. Die Abkürzung „gGmbH“ stellt keine zulässige Angabe der Gesellschaftsform dar und kann daher nicht im Handelsregister eingetragen werden . Die Abkürzung „gGmbH“ ist kein besonderer Rechtsformzusatz, der auf eine besondere Form der GmbH hinweist. Auf der Grundlage der Gemeinnützigkeit werden Steuerermäßigungen geltend gemacht. Berlin, den 27.02.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz